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BAG Jugendsozialarbeit: zu Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen U 25

BAG JAW
Bundesarbeitsgemeinschaft
Jugendsozialarbeit e.V.
Hohe Straße 73
53119 Bonn
Zusammenschlluss von Mitgliedsorganisationen der Jugendsoziallarbeit

Stellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit zu Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen unter 25 Jahren nach § 16 (3) Sozialgesetzbuch II

Die Förderung von jungen Menschen ist ein zentraler Schwerpunkt der Arbeitsmarktreformen im kommenden Jahr. Ziel des Gesetzgebers ist, jedem Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz und ohne Arbeit ein Angebot zu unterbreiten, das ihm die Chance bietet, in Ausbildung oder
Arbeit integriert zu werden. So entsteht nach in Krafttreten des Sozialgesetzbuches (SGB) II am 1. Januar 2005 für junge Menschen unter 25 Jahren, die keinen Ausbildungsplatz und keine Arbeit haben, eine neue Möglichkeit. Für sie gilt: „erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragsstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln“ (§ 3 Abs. 2 SGB II).

Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Zu begrüßen ist insbesondere auch, dass in der Umsetzung des SGB II die Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen besondere Berücksichtigung finden soll. Der Gesetzgeber hat im SGB II insgesamt einen Handlungsrahmen geschaffen, der unterschiedliche arbeitsmarkt- und sozialintegrative Strategien zur Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit ermöglicht. Allerdings ist aus Sicht der Jugendsozialarbeit sorgfältig darauf zu achten, dass die Zielsetzung des „Förderns“ konsequent verfolgt wird und das bestehende Risiken strikt vermieden werden.

Angesichts fehlender Arbeits- und Ausbildungsplätze und bestehender Zwänge zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist zu befürchten, dass das arbeitsmarkt-politische Instrument der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 (3) SGB II eine
dominierende Rolle spielen wird. Die BAG Jugendsozialarbeit sieht die Gefahr, dass insbesondere für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf diese Arbeitsge-legenheiten den Einstieg in eine prekäre berufliche
Laufbahn bedeuten. Die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten ist daher grundsätzlich als nachrangig zu betrachten und an die Durchführung dieser Angebote sind klare Maßstäbe
anzulegen.

Grundsätzliche Nachrangigkeit der Arbeitsgelegenheiten
Grundsätzlich müssen alle Angebote für junge Menschen unter 25 Jahren, die Arbeitslosengeld II beziehen, die berufliche und die soziale Integration dieser Zielgruppen unterstützen.
Diese grundlegende Zielorientierung des Einsatzes von arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Maßnahmen erfordert aus der Sicht der Jugendsozialarbeit in der praktischen Umsetzung eine konsequente Prioritätensetzung auf die Vermittlung in reguläre Arbeit oder Ausbildung, wie dies entsprechend § 3 (2) SGB II möglich ist. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, was die beste Maßnahme zur Förderung der beruflichen Integration ist. Bei jungen Menschen sind dies Angebote zur Berufsausbildung und Qualifizierung (auch berufsvorbereitende und niedrigschwellige Angebote).

Zielgruppendifferenzierung bei der Bewertung der Angemessenheit
Für Jugendliche ohne Berufsabschluss, die eine Ausbildung anstreben, aber bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sind Arbeitsgelegenheiten das falsche Instrument.
Geeignete Instrumente sind demgegenüber neben der regulären Berufsausbildung berufsorientierende und berufsvorbe-reitende sowie andere Fördermaßnahmen (BvB, außerbetrieb-liche Ausbildung, Einstiegsqualifizierung). Die Träger der Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe verfügen hier über ein umfangreiches Repertoire u.a. auch an niedrig-schwelligen und ausbildungsvorbereitenden Angeboten, die neben den Leistungen nach SGB III in Frage kommen.
 Für arbeitslose junge Menschen ohne Berufsabschluss, die sich (noch) nicht für eine Berufsausbildung entscheiden konnten oder wollten, sind Arbeitsgelegenheiten so zu
gestalten, dass sie eine Hinführung zur Ausbildung darstellen und einen reibungslosen Übergang in Berufsvorbereitung oder Ausbildung ermöglichen. Für sie sollen insbesondere lernmotivierende und berufsorientie-rende Angebote eingebunden werden. Zielsetzungen der Arbeitsgelegenheiten sind dann unter anderem persönliche Stabilisierung, finanzielle und soziale Absicherung, Herstellung bzw. Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
sowie Förderung der Motivation zur Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung.

 Für junge Erwachsene mit Berufsabschluss, die nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Arbeitsgelegenheiten eine Brückenfunktion wahrnehmen, wenn
die Tätigkeit selbst qualifizierenden Charakter hat. Dadurch soll die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. soll einer Dequalifizierung entgegengewirkt und die Persönlichkeit gestärkt werden.

Je nach individuellem Bedarf müssen für besondere Zielgruppen integrierte Qualifikationsangebote
gemacht werden, die beispielsweise den Erwerb des Hauptschulabschlusses oder die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache zum Ziel haben (Sprachkurse für
Jugendliche mit Migrationshintergrund).

Qualitätsstandards von Arbeitsgelegenheiten
Insgesamt müssen Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen zwingend qualifizierende Anteile beinhalten, die die individuellen Voraussetzungen zur Integration in Ausbildung und Beschäftigung verbessern. Dadurch wird bewirkt, dass Jugendliche in öffentlich geförderten Arbeitsgelegenheiten nicht nur beschäftigt, sondern auch so weiterqualifiziert werden, dass sie im Anschluss in eine Maßnahme übergeleitet werden können, die entweder zur Aufnahme einer Ausbildung oder zur Eingliederung in Arbeit vorbereitet. Neben der Verbesserung berufsbezogener Qualifikationen kommt der Entwicklung sozialer Kompetenzen (Motivation zur Ausbildung/Arbeit, Konfliktlösungskompetenz etc.) hierbei besondere Bedeutung zu.

Im Vorfeld der Arbeitsgelegenheiten muss im Rahmen einer Kompetenzermittlung die Eignung des jungen Menschen für den Einsatz im jeweiligen Bereich festgestellt werden und im
Abgleich mit seinen persönlichen Interessen und Perspektiven eine entsprechende Motivation aufgebaut werden. Hier sind die Träger der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe erfahrene und kompetente Partner.
Junge Menschen benötigen im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten eine kontinuierliche individuelle Begleitung und Unterstützung. Dies sollte durch einen festen Ansprechpartner gewährleistet sein, der den Integrationsprozess im Sinne von Bildungsbegleitung oder Jobcoaching in Abstimmung mit den Fallmanagement im Jobcenter zielgerichtet unterstützt.

Den jungen Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich alternativ für ein entsprechendes Einsatzfeld zu entscheiden bzw. dieses auch im Verlauf der Arbeitsgelegenheit gegebenenfalls wechseln zu können. Dabei müssen insbesondere die Bedürfnisse von jungen Frauen (mit/ ohne Kind) in speziellen Angeboten Beachtung finden, die bei Bedarf auch eine Beschäftigung auf Teilzeitbasis ermöglichen.
Die BAG Jugendsozialarbeit appelliert eindringlich an die Arbeitsgemeinschaften, an die optierenden Kommunen bzw. Landkreise und an die beteiligten Träger, die im Rahmen des
SGB II vorgesehenen Instrumentarien so auszugestalten, dass sie zu einer nachhaltigen beruflichen Integration von jungen Menschen unter 25 Jahren beitragen, die eine besondere Förderung benötigen. Vorhandene Kooperations-strukturen müssen zielgerichtet ausgebaut werden, damit die verschiedenen Instrumentarien sinnvoll eingesetzt werden können. Die Träger der Jugendsozialarbeit beteiligen sich aktiv an den erforderlichen Planungs- und Abstimmungs-prozessen zwischen Kommunen, Regionalagenturen und den anderen Akteuren in der Arbeitsmarktpolitik, in denen es u.a. um die regionale Zielgruppendifferenzierung und
um die Ausarbeitung und Abstimmung von Konzepten für besonders benachteiligte Jugendliche gehen muss. Die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungs-anteil soll erst dann angestrebt werden, wenn alternative Eingliederungsstrategien nicht gegriffen haben.
Finden die genannten Standards sorgfältige Beachtung, kann der drohenden Gefahr vorgebeugt werden, dass für sozial benachteiligte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf
Arbeitsgelegenheiten ungewollt die Einmündung in eine prekäre berufliche Sackgasse darstellen können.

gez. Dr. Gero Kerig
(Erster Vorsitzender)
Bonn, 17.12.2004

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