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BAG-SHI: Hartz IV verpflichtet zu Arbeitsdiensten

Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen

Pressemitteilung

Frankfurt, 02.07.2004

Hartz IV verpflichtet zu Arbeitsdiensten

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages zu einem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) erklärt Frank Jäger von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen:

Mit der Einigung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat am 30.06.2004 zum Optionsgesetz sowie zum heutigen Beschluss des Bundestages zu Hartz IV ist die Grundlage für die Einführung des Sozialgesetzbuches II ab 1.1.2005 gelegt. Damit setzt die Bundesregierung für einen Teil der erwerbsfähigen Bevölkerung das Arbeitsrecht faktisch außer Kraft und den Abbau garantierter Sozialleistungen fort. Sie unterläuft damit alle bisherigen sozialen Mindeststandards.

Langzeiterwerbslose und ihre Familien können ab Januar von den Arbeitsagenturen, Kommunen bzw. Jobcentern mit Androhung verschärfter Sanktionen zur Annahme zusätzlicher Arbeiten zu
Armutslöhnen verpflichtet werden. Hierbei handelt es sich vor allem um die Erbringung öffentlicher, privater und haushaltsnaher Dienstleistungen zu Niedrigstlöhnen bis hin zu Arbeitsgelegenheiten zum Mehraufwand von einem Euro pro Stunde.

Selbst diese aberwitzig geringen Entgelte stocken die Regelleistungen und die angemessenen Unterkunftskosten nur um dürftige Beträge auf. Grund dafür sind die viel zu niedrigen Einkommensfreibeträge. Für Familien ohne Arbeit auf dem Arbeitsmarkt droht die permanente Armutsfalle. Als mögliche Alternative zum restriktiven Leistungssystem bleibt für viele nur die unversicherte Arbeit im Niedriglohnbereich. Nicht existenzsichernde Beschäftigung, unzureichende Gesundheitsversorgung, drohende Wohnungslosigkeit sowie soziale Entwurzelung schaffen prekäre Lebensverhältnisse für mehr als 5 Millionen Menschen.

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