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BAG-SHI: Unterstützung für Mahnwache und Kundgebung in Ludwigshafen zum Todesfall in Speyer

PM: BAG-SHI vom 25.04.2007

Unterstützung für Mahnwache und Kundgebung in Ludwigshafen zum Todesfall in Speyer

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) unterstützt die am Donnerstag, 26.04.2007, ab 10 Uhr vor der GfA-Vorderpfalz in Ludwigshafen stattfindende Mahnwache und Kundgebung zum Todesfall eines vergangene Woche in Speyer an Organversagen gestorbenen jungen Mannes. Eine Abschlusskundgebung wird von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr am Theaterplatz in Ludwigshafen abgehalten.
Der 20-jährige war nach Streichung der Sozialleistungen durch die für die Betreuung für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zuständige regionale Arbeitsgemeinschaft (GfA mbH) in der Wohnung seiner ebenfalls aufgrund Sanktionsmaßnahmen nicht mehr im Sozialleistungsbezug stehenden Mutter verhungert.
Die BAG-SHI führt den tragischen Todesfall auf die in der Konzeption des „Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende“ einseitig angelegten Mitwirkungsobliegenheiten Hilfesuchender zur Vorleistung von Eigenaktivitäten zur Hilfeerlangung und gleichzeitig fehlende adäquate Mitwirkungsobliegenheiten seitens der zuständigen Sozialleistungsstellen zurück. In diesem Sinne unterstützt die BAG-SHI die von dem zuständigen stellvertretenden Geschäftsführer der Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz-Ludwigshafen (GfA), Hans Grohe, in einer Pressekonferenz in Speyer am 18. April an dem Gesetzeswerk ‚Hartz IV’ geäußerte Kritik.

Die BAG-SHI kritisiert die zu einseitig auf die Sanktionierung und Eigenaktivitäten Betroffener ausgelegte Grundorientierung des SGB II, die individuelle Problemlagen nur ungenügend berücksichtige.
Im vorliegenden Falle ist es zudem fraglich, ob durch ein grundlegend anderes, die individuellen Probleme Betroffener positiv auszulegendes Rechtsauslegungsverständisses der zuständigen Gfa der Tod des 20-jährigen nicht hätte verhindert werden können.
Vor dem Hintergrund der im Sozialgesetzbuch I, insbesondere der im SGB I §2 (2) geforderten Anforderungen an die Ermessensausübung wie auch den in § 20 SGB X (Untersuchungsgrundsatz) festgelegten Untersuchungsgrundsatzes sei der Todesfall des Jugendlichen eventuell zu vermeiden gewesen.
„Die einseitige Fokussierung des SGB II auf zu erbringende Eigenleistungen wird den vielschichtigen sozialen Realitäten nicht gerecht.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI. „Verschärfend kommt hinzu, dass die Leistungsgewährungspraxis der meisten Behörden einseitig vom negativen Bild des so genannten ‚Sozialleistungsbetrugs’ bestimmt wird. Das soziale Leitbild der demokratischen Gesellschaft, allen Menschen in Notlagen zu helfen, wird so als überflüssig erachtet und gerade Menschen in besonderen Problemlagen werden Opfer einer einseitigen und realitätsfremden Sanktionspraxis.“

Die BAG-SHI fordert daher die Aufnahme der bis 2004 im Bundessozialhilfegesetz geltenden Regelung (Einsetzen der Sozialhilfe, §5 BSHG) in das Sozialgesetzbuch II und die Ablösung der menschenunwürdigen Sanktionsregelungen.

Andreas Geiger, Vorsitzender BAG-SHI e.V.

Für Nachfragen:
Andreas Geiger
(0160) 98302468

Informationen zur Kundgebung in Ludwigshafen:
http://www.soziales-netzwerk-deutschland.de
Kontakt: soziales-netzwerk@gmx.de

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