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Berliner Opposition verlangt Sondersitzung zur Situation in Jobcentern
Opposition verlangt Sondersitzung zur Situation in Berliner Jobcentern
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Die arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher Sabine Bangert (Bündnis 90/ Die Grünen), Elke Breitenbach (DIE LINKE) und Alexander Spies (Piraten) erklären:
SPD und CDU haben heute im Arbeitsausschuss versucht, sich der dringend notwendigen Debatte zur Situation in den Berliner Jobcentern zu verweigern. Die Oppositionsfraktionen haben deshalb gemeinsam eine Sondersitzung beantragt.
Diskussionsgrundlage bietet die Studie zur Evaluation der Jobcenter in Berlin, die bereits vor zwei Monaten veröffentlicht worden ist. Obwohl die drei Oppositionsfraktionen langfristig beantragt hatten, sie heute im Ausschuss zu besprechen und der Hauptausschuss um eine Stellungnahme bis Ende des Monats gebeten hat, stimmten die Regierungsfraktionen das Thema von der Tagesordnung.
Einmal mehr zeigt die SPD-CDU-Koalition, dass sie die drängenden Probleme in der Stadt nicht anpackt und an der Verbesserung der Tätigkeit der Jobcenter offensichtlich kein Interesse hat. Aus Sicht der Opposition ist dies eine unerträgliche Arbeitsverweigerung, die auf dem Rücken der Erwerbslosen in der Stadt stattfindet.
DIE LINKE im Abgeordnetenhaus
Wohnrichtwerte für Hartz-IV-Beziehende umgehend anheben
Die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt:
Berlins Mieten entwickeln sich keineswegs moderat, wie Bausenator bei der Vorstellung des Mietspiegels 2013 heute einschätzte. Mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen bei kleinen Wohnungen, Wohnungen in einfacher Wohnlage und in Gründerzeitgebäuden spitzen sich die aktuellen Probleme zu. Für Beziehende von Hartz IV und Grundsicherung gibt es de facto keine Wohnungen mehr, die der in Berlin geltenden Wohnkostenregelung (WAV) entsprechen. Der Senat muss umgehend diese Regelungen an die Realitäten anpassen.
Laut Mietspiegel liegt die tatsächliche Durchschnittsmiete in Höhe von 5,54 Euro/qm zehn Prozent über den Richtwerten, die derzeit von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung vorgegeben sind.
Angesichts der Mietpreisspirale fordert die Fraktion DIE LINKE erneut von der Koalition, sich für veränderte Regeln im Bundesrecht einzusetzen. Bislang werden im Mietspiegel nur Neuvertragsmieten und die Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren gestiegen sind. Wir brauchen endlich einen Mietspiegel, der alle Miethöhen wirklichkeitsnah abbildet. Nur so wird aus dem Mietspiegel ein mietdämpfendes Instrument. Zudem ist die Begrenzung von Neuvertragsmieten überfällig.
DIE LINKE im Abgeordnetenhaus
Schulessen wird für viele zu teuer
Die bildungspolitische Sprecherin Regina Kittler erklärt:
Schulessen in Berlin wird teurer, für viele Eltern zu teuer. Denn um zu erreichen, dass das Schulessen wirklich besser wird und dabei auch für alle bezahlbar bleibt, hätten sich SPD und CDU ernsthaft mit der Vorschlägen der Opposition befassen müssen. Doch der Koalition ging es nachweisbar nicht darum, das Beste für die Berliner Kinder herauszuholen. Im Bildungsausschuss wurden mal wieder alle Anträge der Opposition abgelehnt.
Der Elternbeitrag für Kinder an gebundenen Ganztagsgrundschulen soll nun auf 37 Euro monatlich steigen und der unsubventionierte Beitrag an allen anderen Grund- und weiterführenden Schulen wird sich bei etwa 65 Euro wiederfinden. Damit werden viele Eltern, die keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen und zu den Geringverdienern gehören, ihren Kindern wohl kein Schulessen mehr finanzieren können. Denn auch der viel genannte Härtefallfonds gilt nur für vorübergehende Notsituationen.
Unser Antrag war die Beibehaltung des jetzigen Essensbeitrages in Höhe von 23 Euro monatlich und dafür eine erhöhte bedarfsgerechte Zuweisung vom Landeshaushalt an die Bezirke und die Subventionierung des Mittagessens für alle Grundschulkinder.
Von Katrin Lompscher und Guido Brendgens
Zum Mietspiegel 2013
1. Was ist ein Mietspiegel und wozu dient er?
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde bzw. von Interessenvertretern anerkannt worden ist. Berlin hat einen solchen qualifizierten Mietspiegel. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen, nach zwei Jahren ist er zu aktualisieren. Ein qualifizierter, anerkannter Mietspiegel wird im Zweifels- und Streitfall bei Gerichten allen anderen Vergleichsmethoden vorgezogen, um festzustellen, ob eine verlangte Mieterhöhung angemessen ist oder nicht.
Der Mietspiegel spiegelt die Mietentwicklung wider, er legt sie nicht fest. Er ist kein Abbild aller tatsächlichen Mieten. Denn das Bundesgesetz legt fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete aus den Mieten gebildet wird, die in den letzten vier Jahren vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (in der Regel erhöht) worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel in der jetzigen Form ist daher kein Instrument der Mietbegrenzung.
Bei Neuvermietungen kann der Mietspiegel eine Orientierung bieten, ob die geforderte Miete angemessen ist. Neuvertragsmieten müssen sich aber nicht am Mietspiegel orientieren, weil sie bundesrechtlich nicht begrenzt sind. Hier fordert DIE LINKE seit langem eine gesetzliche Regelung.
2. Wer erstellt den Mietspiegel in Berlin und was enthält er?
Grundlage für den Berliner Mietspiegel ist ein wissenschaftliches Gutachten, in dem Miethöhen, Wohnlagen und Ausstattungsmerkmale analysiert werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wirkt federführend in einem Arbeitskreis Mietspiegel. Diesem gehören außerdem an: als Mietervertreter der Berliner Mieterverein e.V., die Berliner MieterGemeinschaft e.V. und der Mieterschutzbund Berlin e.V. an. Für die Hauseigentümer sind der Bund der Haus- und Grundbesitzervereine e.V., der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. und der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. vertreten.
Der Mietspiegel weist für jedes Mietspiegelfeld (Baualtersklasse und Wohnungsgröße) jeweils die Mietpreisspanne und den Mittelwert aus. Beim Vorliegen bestimmter Merkmale, die den Wohnwert steigern bzw. mindern, kann der Mittelwert überschritten bzw. unterschritten werden.
Anträge zur Änderung der Wohnlage (gute, mittlere, einfache) werden in der AG Mietspiegel mit Mehrheit entschieden und die Gründe hierfür im Nachhinein veröffentlicht.
3. Was sind die wichtigsten Botschaften des Mietspiegels 2013?
Berlins Mieten entwickeln sich keineswegs moderat. Seit 2011 ist die Nettokaltmiete im Durchschnitt um 6,3 Prozent gestiegen. Das entspricht pro Jahr einer Teuerung von 3,15 Prozent. Die allgemeinen Verbraucherpreise stiegen in Berlin in diesem Zeitraum um lediglich 2,3 Prozent pro Jahr. Mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen bei kleinen Wohnungen, Wohnungen in einfacher Wohnlage und in Gründerzeitgebäuden spitzen sich die aktuellen Probleme zu.
Bei Wohnungen in einfacher Wohnlage (Grundgesamtheit 380.900 Wohneinheiten) stiegen in zwei Jahren die Mieten um 9,3 Prozent, bei minderer Ausstattung um 15,2 Prozent, bei kleinen Wohnungen bis 40 Quadratmeter um 7,2 Prozent und in Wohnungen, die bis 1918 bezugsfertig wurden, um 12,9 Prozent. Für Beziehende von Hartz IV und Grundsicherung gibt es de facto keine Wohnungen mehr, die der in Berlin geltenden Wohnkostenregelung (WAV) entsprechen. Laut Mietspiegel liegt die tatsächliche Durchschnittsmiete in Höhe von 5,54 Euro/qm zehn Prozent über den Richtwerten, die derzeit vom Senat vorgegeben sind.
Der Berliner Mietspiegel 2013 verstärkt die Tendenzen des angespannten Wohnungsmarktes. Wegen der hohen Mieten bei neuen Mietverträgen, insbesondere nach Modernisierungen, wächst die Diskrepanz zu den Bestandsmieten. Deshalb sind die oberen Werte in den Mietspiegelfeldern überdurchschnittlich stark gestiegen, teilweise bis zu 25%. Besonders betroffen sind Gründerzeitwohnungen und Nachkriegsbauten der Jahrgänge 1965 bis 1972.
»Die Oberwerte der Mietspiegelfelder sind die Orientierung der Vermieter. Für die Begründung einer Mieterhöhung reicht es aus, wenn der Vermieter mit seinem Mieterhöhungsverlangen innerhalb der ausgewiesenen Mietzinsspanne liegt und den Oberwert nicht überschreitet. Ob mit der Mieterhöhung die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird, interessiert die meisten Vermieter nicht. Ihnen reicht es, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Denn Strafe haben sie nicht zu erwarten. Wenn sich Mieter gegen die Mieterhöhung wehren und beim Nachrechnen der ›tatsächlichen ortsüblichen Vergleichsmiete‹ auf einen niedrigeren Wert kommen, droht oft nur eine Teilzustimmung des Mieters und eine verringerte Mietsteigerung.« (Pressemitteilung des Berliner Mietervereins vom 23. Mai 2013)
4. Was will DIE LINKE beim Mietspiegel ändern?
Angesichts der Mietpreisspirale fordert die Fraktion DIE LINKE erneut von der Koalition, sich für veränderte Regeln im Bundesrecht einzusetzen. Bislang werden im Mietspiegel nur Neuvertragsmieten und die Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren gestiegen sind. Wir brauchen endlich einen Mietspiegel, der alle Miethöhen wirklichkeitsnah abbildet. Nur so wird aus dem Mietspiegel ein mietdämpfendes Instrument.
Für künftige Mietspiegel sollen Methodik und Verfahrensregeln im Konsens aller Mitglieder der AG Mietspiegel erarbeitet und veröffentlicht werden, insbesondere nachvollziehbare Kriterien in Bezug auf die frei zu vereinbarenden Wohnwertmerkmale und Sondermerkmale. Überschreitungen der Oberwerte des Mietspiegels sollen zukünftig ausgeschlossen werden.
Eine schlechte energetische Beschaffenheit des Gebäudes soll künftig zu einem Abzug vom Mittelwert des jeweiligen Mietspiegelwertes führen.
Die Belastung des Wohnumfeldes durch Verkehrslärm (Straßen-, Bahn- und Fluglärm) ist bei der Wohnlagenaktualisierung stärker zu berücksichtigen.
Die Erstellung des Mietspiegels soll nachvollziehbar und öffentlich erfolgen. Insbesondere sind die schriftlich eingegangenen begründeten Anträge von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern auf Überprüfung der Wohnlageausweisung nachvollziehbar abzuwägen. Die Abwägung, die zu dem Ergebnis geführt hat, ist zu veröffentlichen.
Zudem ist die Begrenzung von Neuvertragsmieten im Bundesrecht überfällig.
Die schnellstmögliche Anhebung der Richtwerte für die Wohnkosten von Hartz-IV- und Grundsicherungsbeziehenden ist die vordringliche Aufgabe des Senats.
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Die arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher Sabine Bangert (Bündnis 90/ Die Grünen), Elke Breitenbach (DIE LINKE) und Alexander Spies (Piraten) erklären:
SPD und CDU haben heute im Arbeitsausschuss versucht, sich der dringend notwendigen Debatte zur Situation in den Berliner Jobcentern zu verweigern. Die Oppositionsfraktionen haben deshalb gemeinsam eine Sondersitzung beantragt.
Diskussionsgrundlage bietet die Studie zur Evaluation der Jobcenter in Berlin, die bereits vor zwei Monaten veröffentlicht worden ist. Obwohl die drei Oppositionsfraktionen langfristig beantragt hatten, sie heute im Ausschuss zu besprechen und der Hauptausschuss um eine Stellungnahme bis Ende des Monats gebeten hat, stimmten die Regierungsfraktionen das Thema von der Tagesordnung.
Einmal mehr zeigt die SPD-CDU-Koalition, dass sie die drängenden Probleme in der Stadt nicht anpackt und an der Verbesserung der Tätigkeit der Jobcenter offensichtlich kein Interesse hat. Aus Sicht der Opposition ist dies eine unerträgliche Arbeitsverweigerung, die auf dem Rücken der Erwerbslosen in der Stadt stattfindet.
DIE LINKE im Abgeordnetenhaus
Wohnrichtwerte für Hartz-IV-Beziehende umgehend anheben
Die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt:
Berlins Mieten entwickeln sich keineswegs moderat, wie Bausenator bei der Vorstellung des Mietspiegels 2013 heute einschätzte. Mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen bei kleinen Wohnungen, Wohnungen in einfacher Wohnlage und in Gründerzeitgebäuden spitzen sich die aktuellen Probleme zu. Für Beziehende von Hartz IV und Grundsicherung gibt es de facto keine Wohnungen mehr, die der in Berlin geltenden Wohnkostenregelung (WAV) entsprechen. Der Senat muss umgehend diese Regelungen an die Realitäten anpassen.
Laut Mietspiegel liegt die tatsächliche Durchschnittsmiete in Höhe von 5,54 Euro/qm zehn Prozent über den Richtwerten, die derzeit von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung vorgegeben sind.
Angesichts der Mietpreisspirale fordert die Fraktion DIE LINKE erneut von der Koalition, sich für veränderte Regeln im Bundesrecht einzusetzen. Bislang werden im Mietspiegel nur Neuvertragsmieten und die Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren gestiegen sind. Wir brauchen endlich einen Mietspiegel, der alle Miethöhen wirklichkeitsnah abbildet. Nur so wird aus dem Mietspiegel ein mietdämpfendes Instrument. Zudem ist die Begrenzung von Neuvertragsmieten überfällig.
DIE LINKE im Abgeordnetenhaus
Schulessen wird für viele zu teuer
Die bildungspolitische Sprecherin Regina Kittler erklärt:
Schulessen in Berlin wird teurer, für viele Eltern zu teuer. Denn um zu erreichen, dass das Schulessen wirklich besser wird und dabei auch für alle bezahlbar bleibt, hätten sich SPD und CDU ernsthaft mit der Vorschlägen der Opposition befassen müssen. Doch der Koalition ging es nachweisbar nicht darum, das Beste für die Berliner Kinder herauszuholen. Im Bildungsausschuss wurden mal wieder alle Anträge der Opposition abgelehnt.
Der Elternbeitrag für Kinder an gebundenen Ganztagsgrundschulen soll nun auf 37 Euro monatlich steigen und der unsubventionierte Beitrag an allen anderen Grund- und weiterführenden Schulen wird sich bei etwa 65 Euro wiederfinden. Damit werden viele Eltern, die keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen und zu den Geringverdienern gehören, ihren Kindern wohl kein Schulessen mehr finanzieren können. Denn auch der viel genannte Härtefallfonds gilt nur für vorübergehende Notsituationen.
Unser Antrag war die Beibehaltung des jetzigen Essensbeitrages in Höhe von 23 Euro monatlich und dafür eine erhöhte bedarfsgerechte Zuweisung vom Landeshaushalt an die Bezirke und die Subventionierung des Mittagessens für alle Grundschulkinder.
Von Katrin Lompscher und Guido Brendgens
Zum Mietspiegel 2013
1. Was ist ein Mietspiegel und wozu dient er?
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde bzw. von Interessenvertretern anerkannt worden ist. Berlin hat einen solchen qualifizierten Mietspiegel. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen, nach zwei Jahren ist er zu aktualisieren. Ein qualifizierter, anerkannter Mietspiegel wird im Zweifels- und Streitfall bei Gerichten allen anderen Vergleichsmethoden vorgezogen, um festzustellen, ob eine verlangte Mieterhöhung angemessen ist oder nicht.
Der Mietspiegel spiegelt die Mietentwicklung wider, er legt sie nicht fest. Er ist kein Abbild aller tatsächlichen Mieten. Denn das Bundesgesetz legt fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete aus den Mieten gebildet wird, die in den letzten vier Jahren vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (in der Regel erhöht) worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel in der jetzigen Form ist daher kein Instrument der Mietbegrenzung.
Bei Neuvermietungen kann der Mietspiegel eine Orientierung bieten, ob die geforderte Miete angemessen ist. Neuvertragsmieten müssen sich aber nicht am Mietspiegel orientieren, weil sie bundesrechtlich nicht begrenzt sind. Hier fordert DIE LINKE seit langem eine gesetzliche Regelung.
2. Wer erstellt den Mietspiegel in Berlin und was enthält er?
Grundlage für den Berliner Mietspiegel ist ein wissenschaftliches Gutachten, in dem Miethöhen, Wohnlagen und Ausstattungsmerkmale analysiert werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wirkt federführend in einem Arbeitskreis Mietspiegel. Diesem gehören außerdem an: als Mietervertreter der Berliner Mieterverein e.V., die Berliner MieterGemeinschaft e.V. und der Mieterschutzbund Berlin e.V. an. Für die Hauseigentümer sind der Bund der Haus- und Grundbesitzervereine e.V., der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. und der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. vertreten.
Der Mietspiegel weist für jedes Mietspiegelfeld (Baualtersklasse und Wohnungsgröße) jeweils die Mietpreisspanne und den Mittelwert aus. Beim Vorliegen bestimmter Merkmale, die den Wohnwert steigern bzw. mindern, kann der Mittelwert überschritten bzw. unterschritten werden.
Anträge zur Änderung der Wohnlage (gute, mittlere, einfache) werden in der AG Mietspiegel mit Mehrheit entschieden und die Gründe hierfür im Nachhinein veröffentlicht.
3. Was sind die wichtigsten Botschaften des Mietspiegels 2013?
Berlins Mieten entwickeln sich keineswegs moderat. Seit 2011 ist die Nettokaltmiete im Durchschnitt um 6,3 Prozent gestiegen. Das entspricht pro Jahr einer Teuerung von 3,15 Prozent. Die allgemeinen Verbraucherpreise stiegen in Berlin in diesem Zeitraum um lediglich 2,3 Prozent pro Jahr. Mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen bei kleinen Wohnungen, Wohnungen in einfacher Wohnlage und in Gründerzeitgebäuden spitzen sich die aktuellen Probleme zu.
Bei Wohnungen in einfacher Wohnlage (Grundgesamtheit 380.900 Wohneinheiten) stiegen in zwei Jahren die Mieten um 9,3 Prozent, bei minderer Ausstattung um 15,2 Prozent, bei kleinen Wohnungen bis 40 Quadratmeter um 7,2 Prozent und in Wohnungen, die bis 1918 bezugsfertig wurden, um 12,9 Prozent. Für Beziehende von Hartz IV und Grundsicherung gibt es de facto keine Wohnungen mehr, die der in Berlin geltenden Wohnkostenregelung (WAV) entsprechen. Laut Mietspiegel liegt die tatsächliche Durchschnittsmiete in Höhe von 5,54 Euro/qm zehn Prozent über den Richtwerten, die derzeit vom Senat vorgegeben sind.
Der Berliner Mietspiegel 2013 verstärkt die Tendenzen des angespannten Wohnungsmarktes. Wegen der hohen Mieten bei neuen Mietverträgen, insbesondere nach Modernisierungen, wächst die Diskrepanz zu den Bestandsmieten. Deshalb sind die oberen Werte in den Mietspiegelfeldern überdurchschnittlich stark gestiegen, teilweise bis zu 25%. Besonders betroffen sind Gründerzeitwohnungen und Nachkriegsbauten der Jahrgänge 1965 bis 1972.
»Die Oberwerte der Mietspiegelfelder sind die Orientierung der Vermieter. Für die Begründung einer Mieterhöhung reicht es aus, wenn der Vermieter mit seinem Mieterhöhungsverlangen innerhalb der ausgewiesenen Mietzinsspanne liegt und den Oberwert nicht überschreitet. Ob mit der Mieterhöhung die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird, interessiert die meisten Vermieter nicht. Ihnen reicht es, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Denn Strafe haben sie nicht zu erwarten. Wenn sich Mieter gegen die Mieterhöhung wehren und beim Nachrechnen der ›tatsächlichen ortsüblichen Vergleichsmiete‹ auf einen niedrigeren Wert kommen, droht oft nur eine Teilzustimmung des Mieters und eine verringerte Mietsteigerung.« (Pressemitteilung des Berliner Mietervereins vom 23. Mai 2013)
4. Was will DIE LINKE beim Mietspiegel ändern?
Angesichts der Mietpreisspirale fordert die Fraktion DIE LINKE erneut von der Koalition, sich für veränderte Regeln im Bundesrecht einzusetzen. Bislang werden im Mietspiegel nur Neuvertragsmieten und die Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren gestiegen sind. Wir brauchen endlich einen Mietspiegel, der alle Miethöhen wirklichkeitsnah abbildet. Nur so wird aus dem Mietspiegel ein mietdämpfendes Instrument.
Für künftige Mietspiegel sollen Methodik und Verfahrensregeln im Konsens aller Mitglieder der AG Mietspiegel erarbeitet und veröffentlicht werden, insbesondere nachvollziehbare Kriterien in Bezug auf die frei zu vereinbarenden Wohnwertmerkmale und Sondermerkmale. Überschreitungen der Oberwerte des Mietspiegels sollen zukünftig ausgeschlossen werden.
Eine schlechte energetische Beschaffenheit des Gebäudes soll künftig zu einem Abzug vom Mittelwert des jeweiligen Mietspiegelwertes führen.
Die Belastung des Wohnumfeldes durch Verkehrslärm (Straßen-, Bahn- und Fluglärm) ist bei der Wohnlagenaktualisierung stärker zu berücksichtigen.
Die Erstellung des Mietspiegels soll nachvollziehbar und öffentlich erfolgen. Insbesondere sind die schriftlich eingegangenen begründeten Anträge von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern auf Überprüfung der Wohnlageausweisung nachvollziehbar abzuwägen. Die Abwägung, die zu dem Ergebnis geführt hat, ist zu veröffentlichen.
Zudem ist die Begrenzung von Neuvertragsmieten im Bundesrecht überfällig.
Die schnellstmögliche Anhebung der Richtwerte für die Wohnkosten von Hartz-IV- und Grundsicherungsbeziehenden ist die vordringliche Aufgabe des Senats.