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Bezahlt wird nicht - Geld sparen und Erwerbslose loswerden mit Hartz III und IV

ak - analyse + kritik - Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 477 / 17.10.2003

Bezahlt wird nicht

Geld sparen und Erwerbslose loswerden mit Hartz III und IV
Nach Hartz I und II kommen jetzt die Gesetze III und IV zu den "modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Im Zentrum steht dabei die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. Arbeitslosengeld II (Alg II) heißt diese in Zukunft und bewegt sich auf Sozialhilfeniveau. Guido Grüner analysiert im Folgenden die neuen Zumutungen für Erwerbslose.

Wolfgang Clement spricht Tacheles: "Wir wollen nicht mehr für Arbeitslosigkeit bezahlen." Nie haben wir ihm mehr geglaubt, denn dieser Satz bringt auf den Punkt, was die neuen Arbeitsmarkt- und Sozialhilfegesetze bewirken sollen: a) Erwerbslosen sollen möglichst gar keine Leistungen mehr bekommen. Wenn es sich partout nicht vermeiden lässt, sollen sie so gering wie möglich sein. b) Die Kosten der Erwerbslosigkeit sollen abgewälzt werden - von Staat und Unternehmen auf die Betroffenen, deren Alterssicherung und deren Familien. c) Erwerbslose sollen sich gefälligst selbst um Erwerbsarbeit kümmern. Der penetrante Hinweis auf "erforderliche Selbsthilfe" gibt die Richtung vor.

Der Übergang vom Alg zur Arbeitslosenhilfe war noch nie besonders prickelnd: weniger Geld, Bedürftigkeitsprüfung zu eigenem Einkommen und Vermögen sowie des Partners. Bis zum Jahr 2002 konnten die meisten Erwerbslosen diese Klippe jedoch relativ einfach umschiffen. Jetzt hingegen baut die Bundesregierung vor den Bezug von Arbeitslosengeld II dramatische Hürden. Das Alg II wird als Fürsorgeleistung für den "Personenkreis der Langzeitarbeitslosen" gestrickt, und diese Personengruppe soll sich zuallererst selbst helfen. Die Leistung wird nur gezahlt, wenn

- sie halbjährlich beantragt wird

- die/der Hilfebedürftige 15 bis 65 Jahre alt ist

- Partner und Kinder oder Eltern nicht vorrangig Unterhalt zu zahlen haben

- kein verwertbares Vermögen vorhanden ist (1)

- die/der Erwerbslose mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig ist

- (im ausländerrechtlichen Sinn) Beschäftigungsaufnahme ohne Beschränkung erlaubt ist oder werden könnte

Alg II gibt es auch dann nicht, wenn das zukünftige Job-Center sofort Arbeit vermittelt kann. Irgendwelche Ansprüche dürfen dabei an diese Arbeit nicht gestellt werden. Clement: "Jede Arbeit ist zumutbar." Also auch 400-Euro-Jobs, selbstständige Arbeit oder sog. gemeinnützige Arbeit ("im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten" ohne Lohn, sondern gegen Mehraufwandsentschädigung).

Diese Zugangsvoraussetzungen sollen dafür sorgen, dass Erwerbslose recht anspruchslos gegenüber der Erwerbsarbeit werden. Insbesondere die harte Einkommens- und Vermögensüberprüfung bei Kindern und Eltern sowie der Zwang, vor dem Leistungsbezug Alterssicherungsvermögen bis auf geringe Freibeträge aufzubrauchen, wird viele erstmal aus dem Hilfebezug kicken. Das Abgrenzungskriterium "Arbeitsfähigkeit" ist darüber hinaus ein erprobtes Mittel, um Erwerbslose zwischen den Leistungssystemen zu "verschieben". Von den Renten- und Krankenversicherungsträgern ist bekannt, dass sie viele Leistungsfälle gerne mittels ihrer medizinischen Abteilungen loswerden. Mit der Diagnose "arbeitsfähig für drei Stunden täglich für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten, z.B. Tätigkeit als Pförtner" kann man die Betroffenen elegant an den Arbeitsmarkt abdelegieren, ohne dass es dort irgendeine halbwegs realistische Perspektive gibt.

Das Alg II gilt offiziell als "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (SGB II). Vorgesehen sind Leistungen für Lebensunterhalt und Unterkunft. Auf die bisherigen Sozialhilfesätze werden 16% für (pauschalierte) "einmalige Leistungen" draufgeschlagen - das ist alles. Die Regelleistung beträgt demnach im Westen 345 Euro plus Unterkunft, im Osten sind es 331 Euro plus Unterkunft. Angehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sollen 60%, ab dem 15. Lebensjahr 80% der Regelleistung bekommen. Schwangere, Alleinerziehende und Behinderte dürfen mit einem Zuschlag rechnen, ebenso Menschen, die krankheitsbedingt auf besonders kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind.

Geh' erstmal arbeiten

Vieles klingt wie bei der jetzigen Sozialhilfe, doch faktisch fällt das Alg noch hinter diese zurück, so etwa durch die umfassende Pauschalierung. Nach Berechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen verlieren erwerbsfähige SozialhilfebezieherInnen, die genau wie ArbeitslosenhilfebezieherInnen in Zukunft Alg II bekommen, zwischen 36 Euro (Alleinerziehende/r, zwei Kinder) und 77 Euro (ein Ehepaar, zwei Kinder) im Monat.

Aus den Regelleistungen muss für alle Eventualitäten von der kaputten Waschmaschine bis zum Herd angespart werden. Sollte darüber hinaus dennoch ein "unabweisbarer Bedarf" auftreten, können zusätzliche Leistungen gewährt werden, allerdings nur als Darlehen. Die Rückzahlung organisieren die Ämter sofort: durch eine 10%ige Kürzung der Regelleistung. Wer also mit etwas erhöhtem Bedarf in den Alg-II-Bezug geht, z.B. mit alter Wohnungsausstattung und entsprechend störanfälligen Haushaltsgeräten, wird schnell eine drastische Senkung des zum Leben verfügbaren Geldes zu spüren bekommen.

Der 16%-Aufschlag für "einmalige Leistungen" liegt schon für Erwachsene am unteren Rand dessen, was bisher die Sozialhilfe abgedeckt hat. Für Haushalte mit Kindern kommt es teilweise noch dicker. Kinderwagen und weitere "säuglingsbedingte" Anschaffungen sollen bereits mit dem 16%-Zuschlag abgedeckt sein. Die bisher möglichen Leistungen für den Schulbedarf von Kindern kommen im Alg II nicht mehr vor. Für "mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen" können zwar Leistungen beantragt werden, doch dafür muss man wieder zum Sozialamt. Dort muss man im Übrigen auch die Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, die Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt und die "besonderen Aufwendungen anlässlich des Weihnachtsfestes" beantragen. So viel zu den "Leistungen aus einer Hand", mit denen Rot-grün das Alg II beworben hat.

Verarmung mit rot-grüner Grundsicherung
Schon die Grundleistungen des Alg II sind alles andere als bedarfsdeckend. Die Sicherung der Unterkunft durch Übernahme der Mietkosten ist darüber hinaus ein weiterer heikler Punkt. Angeblich sollen die tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden - soweit sie angemessen sind. Was aber "angemessen" ist, das regeln Wirtschafts-, Gesundheits- und Finanzministerium unter sich. Das gilt auch für die Frage nach der eventuellen Pauschalierung der Wohnungskosten. Hier hält sich Rot-grün Spielräume für Regelungen offen, die jedem wirklichen Bedarfsdeckungsanspruch widersprechen. Wie sich die AutorInnen des Gesetzes den Zusammenhang von Bedarf und Angemessenheit vorstellen, formulieren sie an einer anderen Stelle (Vermögen, Einkommen): "Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende maßgeblich." Wenn diese Erläuterung sinngemäß auch bei der Übernahme der Wohnungskosten angewandt werden sollte, dann entspricht das rot-grüne Gesetz den Vorstellungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. Der fordert schon seit Jahren die Unterbringung von SozialhilfebezieherInnen in Einfachunterkünften.

Man kann darüber spekulieren, dass die Bundesregierung vermutlich nicht sofort dazu übergehen wird, die üblichen Mietkosten nur noch anteilig zu übernehmen. Doch die Möglichkeit zur Pauschalierung der Mietkosten auf dem Wege einer Rechtsverordnung (und ausdrücklich ohne weitere parlamentarische Kontrolle) würde nicht im Gesetz stehen, wenn davon nicht Gebrauch gemacht werden sollte. Wenn die "Grundsicherung" unterhalb des Sozialhilfeniveaus immer noch nicht ausreichen sollte, um Erwerbslose in Billigjobs zu treiben, so tut sich hier ein zusätzliches willkommenes Druckmittel auf: die Verdrängung Erwerbsloser in Bruchbuden.

Was früher das Arbeitsamt war, heißt in Zukunft "Agentur für Arbeit". Bevor diese nun Alg II gewährt, will sie einen Vertrag. Zwar werden die "Eingliederungsvereinbarungen" den Erwerbslosen "angeboten", doch es sind Angebote, die man nicht ablehnen kann. In diesen Vereinbarungen werden die Pflichten des/r Erwerbslosen detailliert festgelegt, insbesondere die zu erbringenden Nachweise zu den Eigenbemühungen. Da jede Art von Arbeit zumutbar sein soll, werden sich Erwerbslose erheblich anstrengen müssen, um sich nicht durch völlig sachfremde, sinnlose und überzogene Auflagen um das Alg II bringen zu lassen.

Schon sprachlich sind die gesetzlichen Bestimmungen zur "Eingliederungsvereinbarung" ein Graus. Die Verweigerung einer "angebotenen Eingliederungsvereinbarung" (§ 31, SGB II), in der "die Agentur für Arbeit mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen festlegen soll" (§ 15) führt demnach sofort zu einer 30%igen Leistungskürzung. Bei Personen unter 25 Jahren kann sogar die Hilfe ganz eingestellt oder auf reine Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine umgestellt werden.

Die Bezeichnung "Vereinbarung" suggeriert einen freiwilligen Abschluss zwischen zwei Parteien. Tatsächlich jedoch ist die "Eingliederungsvereinbarung" ein Zwangsinstrument. Erwerbslose können mit Leistungskürzung und Hilfeentzug sanktioniert werden. Und sie müssen die Vereinbarung unterschreiben, wenn sie überhaupt in den Alg-II-Bezug kommen wollen. Bei der "Eingliederungsvereinbarung" müssen sich Erwerbslose also einem Rechtsgeschäft unterwerfen, das allein zu ihren Lasten geht. Und genau dieses Rechtsgeschäft wird ihnen bei der ersten Gelegenheit vorgehalten, um dann wirklich die Leistung zu streichen: "Sehen Sie hier, in dieser von Ihnen selbst unterzeichneten Eingliederungsvereinbarung wurden Verabredungen zu erforderlichen Eigenbemühung getroffen, die Sie nicht eingehalten haben. Daher werden jetzt für drei Monate die Leistung gekürzt." Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, sieht damit Normen des Grundgesetzes verletzt und fordert, diese Selbstunterwerfungsregelung zu streichen. (2)

Unterwerfung per Vertrag
Die Bestimmungen des SGB II zu den "Eingliederungsvereinbarungen" sind symptomatisch: Erwerbslose werden zum reinen Objekt politischen und verwaltungsmäßigen Handelns gemacht. Die rot-grüne Behauptung, Selbsthilfe fördern zu wollen, ist komplett unglaubwürdig und geht angesichts der ökonomischen Wirklichkeit ins Leere. Die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" bezweckt etwas ganz anderes. Erwerbslose sollen mit allen Mitteln auf andere Einkommensquellen verwiesen werden. Und dafür sind Zugangsbarrieren und unzumutbare Verfahren genauso recht wie das armselige Niveau der "Leistungen". Die rot-grüne "Grundsicherung" trifft auf einen breiten Konsens bis hin zur CDU/CSU. Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Neuausrichtung der Sozialleistungssysteme ist es für Erwerbslose und Beschäftigte überfällig, dagegen wirksame Strategien und Forderungen zu entwickeln. Das fängt dabei an, gegenüber den neuen Job-Centern und Sozialämtern solidarische Selbsthilfe aufzubauen. Erforderlich ist eine solche solidarische Selbsthilfe aber auch gegenüber den um sich greifenden Lohn-Wucherarbeitsverhältnissen. Schließlich geht es um den Aufbau einer politischen Bewegung für Mindestarbeitsstandards und Einkommen. Anderenfalls wird bald zu Recht gesagt werden dürfen: USA ist überall.

Guido Grüner

Dieser Beitrag ist eine stark gekürzte Fassung eines Artikels, der in der nächsten Ausgabe der Erwerbslosenzeitung quer erscheint. Wir danken für die Abdruckerlaubnis.

Anmerkungen:

1) Zu den Vermögensteilen, die nicht angegriffen werden müssen, zählen 200 Euro je Lebensjahr, ein Freibetrag von 750 Euro für jede Person im Haushalt, "angemessener" Hausrat sowie entsprechendes Wohneigentum und Kfz oder "Riester-Vermögen".

2) info also, 5/2003; auch zu finden unter www.arbeitnehmerkammer.de.

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