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BMA: Regelsätze für Sozialhilfe werden entsprechend den Renten angehoben

BMA-Pressestelle Berlin, den 17. Oktober 2001

Regelsätze für Sozialhilfe werden entsprechend den Renten angehoben
Die Regelsätze der Sozialhilfe werden in den nächsten drei Jahren wie in den vergangenen Jahren in gleicher Höhe wie die Renten angehoben. Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Verlängerung von Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Walter Riester beschlossen hat.

Die Regelsätze decken die Kosten für Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die besondere Förderung von Kindern durch einen Freibetrag, der die Regelsätze ergänzt, wird ebenfalls für drei Jahre beibehalten. Dann werden Modellvorhaben abgeschlossen sein, welche die Datengrundlagen für eine Neubemessung der Regelsätze liefern. Dieses Vorgehen ist mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden abgestimmt. Darüber hinaus wird eine Öffnungsklausel um drei Jahre verlängert, die es erlaubt, modellhaft zu erproben, wie Sozialhilfeempfänger, die eine Arbeit aufnehmen, unterstützt werden können.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. April 2002 in Kraft treten.

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DPWV nennt Kabinettsentscheidung zur Sozialhilfe "armutspolitisch ignorant"
Erstellt am: 19.10.2001

Paritätischer Wohlfahrtsverband nennt Kabinettsentscheidung zur Sozialhilfe
"armutspolitisch ignorant"

Als "armutspolitisch ignorant" bezeichnet der Paritätische
Wohlfahrtsverband die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Erhöhung der Sozialhilfe in den nächsten drei Jahren an der Entwicklung der Renten zu orientieren. Damit würden 2,68 Millionen Menschen, die nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Sozialhilfe beziehen, weiterhin mit einer
Unterstützung abgespeist, die sie weitestgehend von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließe, kritisierte Dr. Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist die Sozialhilfe bereits jetzt um 9,2 Prozent zu niedrig bemessen, um das gesellschaftliche Existenzminimum zu decken. Statt 560 Mark müsste der Sozialhilferegelsatz
für einen Haushaltsvorstand in Westdeutschland 611 Mark betragen, betont Schneider. In Ostdeutschland wären es 590 statt 541 Mark.

Der Paritätische erneuert seine Forderung nach einem zeitnahen Inflationsausgleich in Höhe von 9,2 Prozent. Es sei nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung die Neubemessung der Sozialhilfe-Regelsätze mit dem
Verweis auf Modellvorhaben um weitere drei Jahre verzögere. "Wer heute von Sozialhilfe lebt, kann sich davon deutlich weniger kaufen als zu Beginn der 90er Jahre", sagt Schneider. "Menschen, die über einen längeren Zeitraum
von Sozialhilfe leben müssen, leben in Armut."

Der Paritätische widerspricht der Darstellung der Bundesregierung, ihr Vorgehen sei mit den Wohlfahrtsverbänden abgestimmt. Richtig sei lediglich,
dass die Wohlfahrtsverbände vorab informiert wurden und Einigkeit zu einigen Verfahrensfragen hinsichtlich einer künftigen Reform des Bundessozialhilfegesetzes erzielt wurde. "Wir haben bei den Gesprächen jedoch deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht ein Inflationsausgleich
dringend erforderlich ist", sagt Schneider.

Frankfurt am Main, 18. Oktober 2001

Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 069/67 06- 222, Handy: 0172/6 70 42 15

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Sie finden unsere Pressemitteilungen ebenfalls auf unserer Internetseite
http://www.paritaet.org unter der Kategorie 'Aktuelles'
Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
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BMA-Pressestelle Berlin, den 23. Oktober 2001

Regelsätze für Sozialhilfe werden entsprechend den Renten angehoben

Die Regelsätze der Sozialhilfe werden in den nächsten drei Jahren wie in den vergangenen Jahren in gleicher Höhe wie die Renten angehoben. Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Verlängerung von Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Walter Riester beschlossen hat.

Die Regelsätze decken die Kosten für Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die besondere Förderung von Kindern durch einen Freibetrag, der die Regelsätze ergänzt, wird ebenfalls für drei Jahre beibehalten. Dann werden Modellvorhaben abgeschlossen sein, welche die Datengrundlagen für eine Neubemessung der Regelsätze liefern. Dieses Vorgehen ist mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden abgestimmt. Darüber hinaus wird eine Öffnungsklausel um drei Jahre verlängert, die es erlaubt, modellhaft zu erproben, wie Sozialhilfeempfänger, die eine Arbeit aufnehmen, unterstützt werden können.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. April 2002 in Kraft treten.

Hinweis: Im zweiten Absatz in der drittletzten Zeile muß es "besprochen" heißen. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.

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