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CDU-Antrag zur Einführung von einem Bedarfsermittlungsdienst in Wuppertal v. 8.5.2000

(Anmerkung der Tipperin: die im folgenden Text enthaltenen Tipp- und Rechtschreibfehler habe ich so aus dem Originaltext entnommen.)

Christliche Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal

An den Vorsitzenden des Ausschusses
Soziales und Gesundheit

Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 17.05.2000 / Bedarfsermittlungsdienst

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Die CDU - Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal beantragt, der Ausschuss für Soziales und Gesundheit möge in seiner Sitzung am 17.05.2000 wie folgt beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. Einen Bedarfsfeststellungsdienst

- zur frühzeitigen und umfassenden Feststellung des materiellen Sozialhilfebedarfs
(alle Neuanträge mit voraussichtlich längerer Anspruchsdauer)
- zur Sicherung der Hilfegewährung unter Beachtung des Bedarfsdeckungsprinzips
der Sozialhilfe und der Einzelfallbezogenheit der Leistung
- zur realistischen Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs von einmaligen Beihilfen
- zur Feststellung der Änderung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse
der Bezieher von Leistungen
- zur Aufdeckung von vermuteten Mißbrauchstatbeständen bei Leistungen der Hilfe
zum Lebensunterhalt

einzurichten.
Die hierfür erforderliche detaillierte Konzeption ist umgehend zu erstellen.

2. Für die Wahrnehmung der Außendienstaufgaben sind bei den Bezirkssozialämtern jeweils 2 Mitarbeiter einzusetzen.
Die sich ergebenden Mehrausgaben für Personal- und Sachaufwand von ca. 1 Mio. DM werden sich von den zu erwartenden Minderausgaben gedeckt. Dies wird durch Erfahrungen der Städte mit bereits eingerichteten Bedarfsfeststellungsdienst (z.B. Köln) belegt.

Begründung:

Zu den Aufgaben der Sachbearbeitung in der offenen Sozialhilfe gehört die Durchführung von Hausbesuchen. Zu diesen Hausbesuchen kommt es aber aus den unterschiedlichsten Gründen immer seltener.

Die zu den einzelnen Sozialhilfeentscheidungen führenden Tatbestände werden daher zumeist nur aus Gesprächen des Sachbearbeiters mit dem Antragsteller bekannt.
Hieraus ergibt sich - und die Erfahrungen anderer Städte mit bereits eingerichtetem Bedarfsfeststellungsdiensten bestätigt dies - das ein erheblicher Teil der Tatbestände fehlerhaft eingeschätzt wird.

Dies führt einerseits zu Mißbrauch von Leistungen, andererseits zu nicht ausreichender Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Hilfen.

Die Stadt Wuppertal wird im Jahr 2000 trotz rückläufiger Tendenz insgesamt voraussichtlich 302 Mio. DM für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben. Die Ausgaben der Sozialhilfe stellen damit den zweitgrößten Block auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes dar.

Im Rahmen der Konsolidierung des städtischen Haushaltes sind daher alle Potenziale auszuschöpfen, insbesondere soweit es den Bezug ungerechtfertigter Leistungen betrifft. Mit dem Bedarfsfeststellungsdienst konnte in Köln im ersten Modelljahr Minderausgaben von 3 Mio. DM verzeichnet werden. Desweiteren konnte durch den Bedarfsfeststellungsdienst eine deutliche Entlastung der Sachbearbeiter/innen erreicht werden.

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