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Deutsche Wirtschaft: So profitieren Sie von den 1-Euro-Jobs

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Strasse 2-4
D-53177 Bonn

So profitieren Sie von den 1-Euro-Jobs

Gerade im Handwerk sind die 1-Euro-Jobs umstritten, befürchten doch viele Meisterbetriebe eine ruinöse Konkurrenz durch die billigen Arbeitslosen. Aber mit etwas Geschick können Sie durchaus mit Ihrem Handwerksbetrieb von dieser arbeitsmarktpolitischen Neuerung profitieren.
Das Prinzip der 1-Euro-Jobs funktioniert so:

- Sie haben einen Auftrag zu erledigen, der einem öffentlichen Interesse dient.

- Beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur, Ihnen dafür einen oder mehrere Langzeitarbeitslose zu vermitteln.

- Diese arbeiten an Ihrem Auftrag mit und erhalten von ihnen ein Entgelt zwischen 1 Euro und 1,50 Euro die Stunde.

- Als Entschädigung dafür, sowie für Ihren generellen Aufwand, den Zusatzjob anzubieten, zahlt Ihnen die Arbeitsagentur 200 bis 500 Euro pro Monat und Zusatzjob.

Grundvoraussetzung für 1-Euro-Jobs:

Der Auftrag muss im öffentlichen Interesse stehen. Das heißt er

- wird Ihnen von einer Stadt, Kommune oder einem öffentlich-rechtlichen Träger erteilt (dann liegt er automatisch im öffentlichen Interesse) oder er
- beinhaltet eine soziale Dienstleistung.

Beispiele für bereits bewilligte 1-Euro-Jobs:

- Eine Landschaftsgärtnerei erhält einen städtischen Auftrag zur Pflege und Begrünung der öffentlichen Parkanlagen und setzt Zusatzjobber dafür ein.
- Ein Malerbetrieb wird für die Sanierung von kommunalem Wohnraum verpflichtet. Er kann einen arbeitslosen Maler als Zusatzjobber beschäftigen.

Außerdem müssen Sie 1-Euro-Jobs zusätzlich einrichten: Sie müssen also nachweisen, dass Sie ihn ohne die Förderung nicht oder erst später anbieten würden. Praktisch heißt das: Sie dürfen keinen Mitarbeiter entlassen, um kurz darauf eine 1-Euro-Kraft für ähnliche Arbeiten anzufordern. Sie müssen übrigens noch keine Mitarbeiter haben, um 1-Euro-Jobs zu beantragen; das können Sie auch als 1-Mann-Betrieb tun.

Diese Vorteile hat Ihr Handwerksbetrieb von 1-Euro-Jobs:

Geringe Personalkosten: Ein Zusatzjobber soll 15 bis 20 Stunden wöchentlich für Sie tätig werden. Sie zahlen ihm 1 Euro bis 1,50 Euro Stundenlohn, aber weder Lohnsteuer, noch Sozialabgaben. Bei 80 Arbeitsstunden im Monat ergibt das höchsten 120 Euro Lohn für den Arbeitslosen.
Zusätzliches Geld von der Arbeitsagentur: Die überweist Ihnen für jeden der 1-Euro-Jobs 200 bis 500 Euro monatlich. Hiervon sollen Sie ihre betrieblichen Sachkosten (z.B. Einarbeitung, Arbeitskleidung, betriebliche Unfallversicherung) bestreiten. Wenn Sie klug wirtschaften, können Sie sogar noch ein Plus machen!

Keine Arbeitnehmerrechte: Durch den 1-Euro-Job wird kein normales Arbeitsverhältnis mit seinen arbeitsrechtlichen Vorschriften begründet. Der Zusatzjobber behält seinen Status "arbeitslos". Sie müssen ihm nur den vereinbarten Stundenlohn zahlen, ihm 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr gewähren und ihn auf Ihre Kosten bei der Berufsgenossenschaft melden.

Billige und sichere Personalbeschaffung: Falls Sie sich ohnehin mit dem Gedanken an eine Einstellung tragen, bieten Ihnen 1-Euro-Jobs hervorragende Möglichkeiten, ohne Kosten, wie z.B. für Stellenanzeigen, an geeignete Mitarbeiter zu kommen, die Sie dazu noch völlig ohne Risiko ausgiebig testen können. Die Vereinbarung über eine Beschäftigung wird zwischen Ihnen, dem Arbeitslosen und der Arbeitsagentur normalerweise für 6 Monate geschlossen. Wollen Sie den Betreffenden danach regulär weiterbeschäftigen, können Sie nochmal eine Probezeit (3 bis 6 Monate) vereinbaren.

http://www.vnr.de/vnr/unternehmensaufbausicherung/management/praxistipp_17003.html

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