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Jahresarchiv
DGB, SoVD, VDK, KAB: Gemeinsame Erklärung zur öffentlich geförderten Beschäftigung und Ein-EURO-Jobs
Pressemitteilung Nr. 75/2004
Berlin, 23. Oktober 2004
Gemeinsame Erklärung zur öffentlich geförderten Beschäftigung von: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Öffentlich geförderte Beschäftigung darf nicht auf Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobs“) reduziert werden
SoVD-Präsident Adolf Bauer zur Veröffentlichung der Gemeinsamen Erklärung:
Ein-Euro-Jobs können nur das letzte Mittel sein. Sie müssen die Ausnahme bleiben.
Ein-Euro-Jobs sind nur dann sinnvoll, wenn alle anderen arbeitsmarktpolitischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind. Vorrangiges Ziel muss die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bleiben.
Ich fordere die Bundesagentur für Arbeit, die Kommunen und die Träger von öffentlich geförderten Beschäftigungs-maßnahmen auf, die in der Gemeinsamen Erklärung von DGB, SoVD, VdK und KAB formulierten Mindeststandards für Ein-Euro-Jobs einzuhalten.
Bei den Ein-Euro-Jobs, auch „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ genannt, muss sichergestellt werden, dass die Tätigkeit zusätzlich ist und die Arbeitsergebnisse der Allgemeinheit dienen.
Bei Tätigkeiten, die den Umgang mit Menschen beinhalten, ist die persönliche Eignung der Ein-Euro-Kräfte unabdingbar. Der Einsatz der Ein-Euro-Kräfte darf sich nicht auf Tätigkeiten erstrecken, die eine besondere fachliche Ausbildung erfordern wie beispielsweise Pflege, Betreuung oder Erziehung.
Gerade in diesem Bereich ist eine Freiwilligkeit der Arbeitsaufnahme unentbehrlich.
Die Gemeinsame Erklärung können Sie unter www.sovd.de abrufen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Berlin, 23. Oktober 2004
Gemeinsame Erklärung zur öffentlich geförderten Beschäftigung von: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Öffentlich geförderte Beschäftigung darf nicht auf Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobs“) reduziert werden
SoVD-Präsident Adolf Bauer zur Veröffentlichung der Gemeinsamen Erklärung:
Ein-Euro-Jobs können nur das letzte Mittel sein. Sie müssen die Ausnahme bleiben.
Ein-Euro-Jobs sind nur dann sinnvoll, wenn alle anderen arbeitsmarktpolitischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind. Vorrangiges Ziel muss die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bleiben.
Ich fordere die Bundesagentur für Arbeit, die Kommunen und die Träger von öffentlich geförderten Beschäftigungs-maßnahmen auf, die in der Gemeinsamen Erklärung von DGB, SoVD, VdK und KAB formulierten Mindeststandards für Ein-Euro-Jobs einzuhalten.
Bei den Ein-Euro-Jobs, auch „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ genannt, muss sichergestellt werden, dass die Tätigkeit zusätzlich ist und die Arbeitsergebnisse der Allgemeinheit dienen.
Bei Tätigkeiten, die den Umgang mit Menschen beinhalten, ist die persönliche Eignung der Ein-Euro-Kräfte unabdingbar. Der Einsatz der Ein-Euro-Kräfte darf sich nicht auf Tätigkeiten erstrecken, die eine besondere fachliche Ausbildung erfordern wie beispielsweise Pflege, Betreuung oder Erziehung.
Gerade in diesem Bereich ist eine Freiwilligkeit der Arbeitsaufnahme unentbehrlich.
Die Gemeinsame Erklärung können Sie unter www.sovd.de abrufen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden