Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Die Widerspruchsfrist endet heute um 24.00 Uhr

Hallo miteinander,

unsere Kampagne zu den Widerspruchsfristen hat gewirkt,sie wurde von den Medien gut aufgegriffen. Ich möchte diese aber nochmal genauer präzisieren:

Für ALG II - Bescheide, aber auch SGB XII - Bescheide die im Nov. oder Dez. übersandt wurden endet die Widerspruchsfrist genau genommen am 1. Februar um 24.00 Uhr. Das heißt bis heute 24.00 Uhr muss der Widerspruch per Niederschrift, zum Gegenzeichnen, per Fax oder Mail bei der Behörde eingegangen sein (§ 26 Abs. 2 SGB X). Es muss auch nicht die Aussstellende Behörde sein, es reicht auch ein anderer Sozialleistungsträger. (Arge hat ausgestellt, man kann auch den Widerspruch beim Sozi einreichen).

Für Bescheide die im Januar 05 ausgestellt wurden, gilt normal die ein Monatige Widerspruchsfrist.

Zum Thema was tun, wenn Bescheide verfristet sind, wird Tacheles im Netz nochmal separat etwas veröffentlicht.

Grüße

Harald

Zurück