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DPWV Info: "Aktivierungsquoten" unter ALG II

Quick - Info "Arbeit und Qualifizierung" 24/2004

Ergebnisse und Erkenntnisse zu Integrationsmaßnahmen nach SGB II nach einem Gespräch der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Alt

Integration von Hilfebedürftigen

Laut Bundesagentur werde es im nächsten Jahr mehr Angebote für Arbeitsgelegenheiten geben. Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten werden benötigt, weil der „1. Arbeitsmarkt“ in diesem und im nächsten Jahr nach Einschätzung von Herrn Alt kaum aufnahmefähig sein wird für die große Zahl der Langzeitarbeitslosen und ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen ab nächstem Jahr das neue SGB II politisch beschädigen könnte. Herr Alt rechnet mit einem Eingliederungstitel von 6 Mrd. €, davon 1,5 Mrd. € für Jugendliche bis 25. Weitere 1,3 Mrd. € aus dem Eingliederungstitel stellt der Bund zur Sicherung des Übergangs der Hilfen zur Arbeit zur Verfügung (siehe auch Übergangsverordnung). Diese Mittel sind vom BMWA bereits bestätigt worden.

Herr Alt streicht drei Personengruppen heraus, die bundesweit für die BA besondere Relevanz haben und die besondere Integrationsbemühungen erfordern:

Unter-25-Jährige: Er rechnet mit ca. 300.000 – 350.000 unter-25-Jährigen, von denen jeder ein Angebot einer integrationsfördernden Aktivität bekommen soll. Hier können auch neue Formen gefunden werden (z. B. Ehrenamt).

Alleinerziehende: Dies sei eine stark anwachsende Gruppe, die z. T. gut ausgebildet sei. Hier lädt er die Freie Wohlfahrtspflege dazu ein, neue flexible Formen der Kinderbetreuung zu entwickeln.
MigrantInnen/Arbeitslose mit Migrationshintergrund: Die BA setze sich dafür ein, dass sie Sprachförderung anbieten kann. Für Neuzugänge bringe das Zuwanderungsgesetz Verbesserungen.
Arbeitsgelegenheiten

Die vorgesehene Aktivierungsquote beträgt bei Jugendlichen 52%, bei Erwachsenen 23%. Man rechnet mit Angeboten in einer Größenordnung von 750.000.

Heinrich Alt spricht verschiedene Varianten an:

Minijobs/Midijobs: Diese Form spielt für den Bereich der Arbeitsgelegenheiten so gut wie keine Rolle, sie ist eher für den ersten Arbeitsmarkt relevant.
ABM: ABM werde fortgeführt, es ist aber keine erhebliche Ausweitung geplant.
ungenutzte Beschäftigungsmöglichkeiten sollen ausgeschöpft werden, Aufstockung des ALG II durch Mehraufwandsentschädigung (evtl. gemeinsam von BA und Trägern).
Herr Alt weist außerdem auf Einsatzmöglichkeiten im Bereich der heutigen Zivildienststellen hin. So seien heute 60. 000 Zivildienststellen unbesetzt. Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege betonen an dieser Stelle die unterschiedlichen Voraussetzungen von Zivildienst und „Dienstzwang“ gemäss SGB II. Herr Alt zieht seine Aussage später zurück und betont, er habe insbesondere auf den gesellschaftlichen Bedarf an Arbeit hinweisen wollen.

Vertreter der BAGFW verweisen auf die Notwendigkeit der Qualifizierung der Betroffenen, die sich in Arbeitsgelegenheiten befinden und fordern Wahlmöglichkeiten für die Hilfebedürftigen. Herr Alt bestätigt, dass die Qualifizierung bei Jugendlichen vorrangig vor Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten sei; er informiert weiterhin, dass die Kriterien des „öffentlichen Interesses“ und der „Zusätzlichkeit“, wie sie bei ABM-Maßnahmen zugrunde gelegt werden, nicht in gleichem Umfang auch für Arbeitsgelegenheiten gelten sollen; allerdings dürfe es zu keiner „Wettbewerbsverzerrung“ kommen. Zur Sicherung der Qualität wird die BA mit den örtlichen Agenturen für Arbeit Zielvereinbarungen abschließen und so ihre Steuerungsfunktion wahrnehmen. Die Vertreter der BA weisen jedoch darauf hin, dass sich die Modelle und Ideen zur Ausgestaltung der Maßnahmen vor Ort entwickeln werden.

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