Newsticker
Jahresarchiv
DW ALG II Info v. 2.11.04
ALG II – INFO 6/04 BS, 02.11.04
Neuigkeiten zu Umzugskosten, Kinderwagen und GEZ
Wieder einmal ist festzustellen, dass Gesetze geändert werden (sollen), noch bevor sie in Kraft getreten sind. Ich möchte aus gegebenem Anlass auf folgende (geplante) Änderungen hinweisen:
Umzugskostenübernahme im SGB XII:
Nicht direkt in Verbindung mit dem Thema ALG II, aber im Zusammenhang damit, steht eine Änderung oder besser Ergänzung im SGB XII. Bei einem von der zuständigen Behörde geforderten Umzug in eine angemessene Unterkunft sieht das SGB II eine Übernahme der Kaution, der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten vor, während die Umzugskosten in der entsprechenden Norm im SGB XII (§ 29 Abs.1 S.7) fehlen. Dies soll nun im sog. Verwaltungsvereinfachungsgesetz (am 5.11.04 im Bundesrat) korrigiert werden.
http://www3.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0676_2D2_2D04,property=Dokument.pdf
Babyerstausstattung:
Sowohl im SGB II als auch im SGB XII soll durch vorstehend genanntes Gesetz eine weitere Lücke geschlossen werden. Als einmalige Beihilfe, in Ergänzung zur Erstausstattung mit Bekleidung auch anlässlich einer Geburt, soll nun auch die Babyerstausstattung als einmalige Beihilfe gewährt werden. Z.B. der Kinderwagen, zuvor weder unter Bekleidung noch unter Wohnungserstausstattung zu subsumieren, ist nun beihilfefähig. (vgl. Art. 2a und 10 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes, S. 8 der PDF-Datei; BR – Drucksache 676/2/04).
GEZ – Befreiung:
In Art 5 § 6 Abs. 1 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist geregelt, dass Sozialhilfe- und ALG II Bezieher von den Rundfunkgebühren befreit sind. Beim ALG II – Bezug sind jedoch diejenigen von der Befreiung ausgenommen, die noch den Zuschlag gem. § 24 SGB II beim Übergang vom ALG I ins ALG II bekommen.
http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl15/umdrucke/5000/umdruck-15-5000.pdf S. 13
gez. G. Kochhan
email: recht2@diakonie-braunschweig.de
Fax: 0531 / 3703099
Neuigkeiten zu Umzugskosten, Kinderwagen und GEZ
Wieder einmal ist festzustellen, dass Gesetze geändert werden (sollen), noch bevor sie in Kraft getreten sind. Ich möchte aus gegebenem Anlass auf folgende (geplante) Änderungen hinweisen:
Umzugskostenübernahme im SGB XII:
Nicht direkt in Verbindung mit dem Thema ALG II, aber im Zusammenhang damit, steht eine Änderung oder besser Ergänzung im SGB XII. Bei einem von der zuständigen Behörde geforderten Umzug in eine angemessene Unterkunft sieht das SGB II eine Übernahme der Kaution, der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten vor, während die Umzugskosten in der entsprechenden Norm im SGB XII (§ 29 Abs.1 S.7) fehlen. Dies soll nun im sog. Verwaltungsvereinfachungsgesetz (am 5.11.04 im Bundesrat) korrigiert werden.
http://www3.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0676_2D2_2D04,property=Dokument.pdf
Babyerstausstattung:
Sowohl im SGB II als auch im SGB XII soll durch vorstehend genanntes Gesetz eine weitere Lücke geschlossen werden. Als einmalige Beihilfe, in Ergänzung zur Erstausstattung mit Bekleidung auch anlässlich einer Geburt, soll nun auch die Babyerstausstattung als einmalige Beihilfe gewährt werden. Z.B. der Kinderwagen, zuvor weder unter Bekleidung noch unter Wohnungserstausstattung zu subsumieren, ist nun beihilfefähig. (vgl. Art. 2a und 10 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes, S. 8 der PDF-Datei; BR – Drucksache 676/2/04).
GEZ – Befreiung:
In Art 5 § 6 Abs. 1 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist geregelt, dass Sozialhilfe- und ALG II Bezieher von den Rundfunkgebühren befreit sind. Beim ALG II – Bezug sind jedoch diejenigen von der Befreiung ausgenommen, die noch den Zuschlag gem. § 24 SGB II beim Übergang vom ALG I ins ALG II bekommen.
http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl15/umdrucke/5000/umdruck-15-5000.pdf S. 13
gez. G. Kochhan
email: recht2@diakonie-braunschweig.de
Fax: 0531 / 3703099