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FDP-Ratsfraktion zum Bedarfsfeststellungsdienst und und Rückforderung

FDP- Ratsfraktion

Pressemitteilung

FDP: Mißbrauchsbekämpfung soll ausgeweitet werden

Die FDP - Fraktion beantragt im Ausschuß für Soziales & Gesundheit die Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Sozialhilfemißbrauchs. So soll die im letzten Jahr eingerichtete Fachstelle für Rückforderung von bisher zwei auf drei Mitarbeiter aufgestockt werden.
Nur mit mehr Personal kann der Leistungsmißbrauch mit der notwendigen Konsequenz verfolgt werden.

"Schon jetzt ist erkennbar, daß die Fachstelle nicht alle Ansprüche auf Rückforderung wegen erfolgtem Sozialhilfebetrug fristgerecht bearbeiten kann. Allein durch Verfristungen hat die Stadt erhebliche Einnahmeausfälle," so die Stadtverordnete der FDP, Monika Becker.

Die FDP - Fraktion will zudem die Anzahl des Hausbesuche zur Feststellung des Sozialhilfebedarfs verdoppeln. Die seit Mitte 1999 von den Bezirkssozialdiensten durchgeführten Hausbesuche bestätigen die These, daß der Hilfebedarf im Rahmen von Hausbesuchen realistischer eingeschätzt werden kann. Auf der Basis von Hausbesuchen mußten im dritten Quartal 1999 immerhin 56% der beantragten Mittel wegen fehlenden Bedarfs abgelehnt werden.
Derzeit werden Hausbesuche nur bei Neubeantragung von einmaligen Hilfeleistungen sowie bei begründetem Verdacht durchgeführt.

Monika Becker: "Wir wollen an den Erfolg der bisherigen Arbeit in den Bezirkssozialdiensten, die bereits heute Aufgaben im Rahmen des Bedarfsfeststellungsdienstes wahrnehmen, anknüpfen und auf einer umfassenderen Basis weiterführen."

An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales & Gesundheit

Maßnahmen zur Mißbrauchsbekämpfung von Sozialhilfeleistungen

Sehr geehrter Herr Norkowsky,

die FDP - Fraktion beantragt, der Ausschuß für Soziales & Gesundheit möge in seiner Sitzung am 17.05.00 folgendes beschließen:

Die Maßnahmen zur Mißbrauchsbekämpfung von Sozialhilfeleistungen werden ausgeweitet:

1.)Die seit einem Jahr erfolgreich arbeitende Fachstelle Rückforderung beim Ressort 201 wird um 1 Personalstelle auf insgesamt 3 Vollzeitstellen erweitert. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine Lösung für die schon jetzt mit zwei Mitarbeitern unzureichende räumliche Unterbringung der Fachstelle Rückforderung im Verwaltungsgebäude Neumarktstraße zu finden.

2.) Die Anzahl der Hausbesuche zur Bedarfsfeststellung beantragter Sozialhilfeleistungen (HLU u. einmalige Leistungen) durch die BSD wird verdoppelt, d.h. von derzeit 1200 Hausbesuche auf 2400 Hausbesuche pro Quartal. Die BSD übernehmen damit auch die Aufgaben des Bedarfsfeststellungsdienstes. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Mehrkosten für Personal- und Sachbedarf in den BSD darzustellen und einzusetzen.

3.) Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuß für Soziales & Gesundheit regelmäßig quartalsweise über die Erfahrungen und Ergebnisse der Maßnahmen zur MIßbrauchsbekämpfung zu berichten.

Begründung:
Die FDP - Fraktion begrüßt die im Ressort 201 bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung des Sozialhilfemißbrauchs. Leistungsmißbrauch - auch im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe - muß ausfindig gemacht und mit der notwendigen Konsequenz verfolgt werden.

Schon jetzt ist erkennbar, daß die seit dem 02.09.99 eingerichtete Fachstelle Rückforderungen nicht alle Ansprüche auf Rückforderung und Kostenersatz fristgerecht bearbeiten kann. Da Verfristungen zu Einnahmeausfällen führen, ist die Fachstelle um eine weitere Personalstelle aufzustocken. Die Personalstellen finanzieren sich über ein Mehrfaches selbst.

Hausbesuche sind eine sinnvolle Maßnahme zur frühzeitigen und umfassenden Feststellung des tatsächlichen Bedarfs von Sozialhilfeleistungen (HLU und einmalige Hilfen). Sie dienen der Feststellung der Änderungen der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Leistungsbezieher und decken nicht zuletzt auch Mißbrauchtatbestände auf. Die bisherigen Ergebnisse der Hausbesuche bestätigen dies: die Summe der bewilligten Leistungen liegt auf der Basis des durch Hausbesuche festgestellten Bedarfs deutlich unter der beantragten Summe (im dritten Quartal 1999 wurden so 56% der beantragten Mittel abgelehnt).

Derzeit werden Hausbesuche nur bei Verdachtsmomenten und nur bei Neuantrag von einmaligen Hilfen durchgeführt. Zur Sicherung der Hilfegewährung unter Beachtung des Bedarfsdeckungsprinzips der Sozialhilfe und der Einzelbezogenheit der Leistung sollen die Hausbesuche auch zur Feststellung geänderter wirtschaftlicher und persönlicher Verhältnisse der Bezieher von Leistungen im Rahmen der HLU und einmaliger Hilfen durchgeführt werden. Dies erfordert eine Erhöhung der Anzahl von Hausbesuchen. Die dafür erforderlichen Personal- und Sachmittel finanzieren sich selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Becker

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