Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Frankreich erhöht Mindestlohn SMIC um 5,5% auf 7,19 € pro Stunde

Frankreich erhöht Mindestlohn SMIC um 5,5%

Das französische Mindestgehalt SMJC (Salaire minimum de croissance) wurde zum 1. Juli 2003 um insgesamt 5,5% erhöht. Dies ist die bedeutendste Erhöhung seit 20 Jahren. Die Regierung entschied sich für diese überproportionale Erhöhung — nach dem Index hätte sie nur 2% betragen dürfen-,um die im Zuge der Einführung der 35-Stundenwoche festgelegten unterschiedlichen fünf Niveaus des SMIC in mehreren Etappen und ohne Benachteiligung einzelner Gruppen zusammenführen zu können. Zum 1. Juli 2005 wird es dann in Frankreich wieder ein einheitliches Mindestgehalt geben. Über drei Jahre wird die Kaufkraft des SMIC mit diesem Mechanismus um insgesamt 6,5% angehoben. Diese außergewöhnliche Erhöhung soll den sozialen Zusammenhalt stärken, so Premierminister Jean-Pierre Raffarin.

Das Mindestgehalt fixiert die legal gültige Mindestlohnhöhe pro Stunde in Frankreich. Ein Abschlag ist möglich für Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als 6 Monaten Berufserfahrung, für Lehrlinge, für Jugendliche in berufsbildenden Maßnahmen und für behinderte Arbeitnehmer. Das SMIC wird gesetzlich immer zum 1. Juli eines Jahres angepasst. In die Berechnung geht die Inflation und die durchschnittliche Kaufkrafterhöhung aller Arbeitnehmer ein. Sonderleistungen wie das 13. Monatsgehalt, Überstunden, Prämien bzw. Alterszuschläge dürfen für die Berechnung des SMIC nicht herangezogen werden.

Die Höhe des SMIC zum 1.7.2003

Die Höhe des SMIC beträgt derzeit 7,19 € pro Stunde, d.h. bei einer 35-Stundenwoche sind dies 1 090,48 €. Bei Arbeitnehmern mit 39-Stundenwoche (für die 4 Stunden mehr wird ein Aufschlag von 10% gewährt) beträgt er insgesamt 1227,57 €.

Service de Presse Politik und Wirtschaft
12:27:24 / 10.07.2003

Zurück