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Hartz-IV-Empfänger in Berlin - Bundesrichter heizen dem Sozialsenator ein
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Paukenschlag in Berlin: Berliner Regelung zu Warmmieten für Leistungsbezieher durch Bundessozialgericht gekippt!
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist für Laien schwer verständlich formuliert, in der Folge aber eindeutig: Die Berliner Jobcenter müssen die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger anders berechnen, Sozialsenator Mario Czaja (CDU) muss dafür die Grundlage schaffen. Die Bundessozialrichter in Kassel kippten die Berliner „Wohnaufwendungenverordnung“, wie Donnerstag bekannt wurde. Einige Bedürftige dürften mehr Geld für das Heizen ihrer Wohnung bekommen, andere aber weniger.
Schon 2013 gab es ein Urteil
Schon 2013 hatte das Landessozialgericht die Berechnung der Heizkosten für nicht schlüssig befunden.
Die Bundesrichter schlossen sich dem an, die Grenzwerte des bei der Berechnung benutzten bundesweiten Heizspiegels seien nicht geeignet, die „tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung“ der in Berlin lebenden Betroffenen angemessen zu berechnen.
Berlin sollte Pionier sein - nun hat der Senat viel Arbeit
Doch einfacher wird es vorerst nicht. Berlin hatte als einziges Bundesland überhaupt eine allgemeine, rechtssichere Regel einführen wollen. Wäre die Berliner Verordnung in Kassel bestätigt worden, hätten andere Landesregierungen sie wahrscheinlich übernommen. Nun aber forderten die Richter de facto mehr Einzelfallprüfungen. Dies wiederum erfordert mehr Personal in den Jobcentern. „Wir bedauern dieses Urteil und hätten uns einen anderen Ausgang des Verfahrens gewünscht“, sagte Czaja. Wann eine neue Regelung vorgelegt werde, könne er nicht sagen. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen.
Linke: Kranke und Babys brauchen wärmere Räume</In der Opposition, bei Mieter-Initiativen und Sozialverbänden war die Verordnung seit ihrer Einführung 2012 kritisiert worden. Nun müsse sich der Senat die Einzelfälle anschauen, sagte Elke Breitenbach, sozialpolitische Sprecherin der Linken im Abgeordnetenhaus: „Das betrifft den Energieträger, der die Wärme liefert, den baulichen Zustand der betreffenden Wohnung, aber auch den individuellen Wärmebedarf. Kranke Menschen oder Babys brauchen in der Regel wärmere Räume als gesunde Erwachsene.“
Erst im vergangenen August waren die zwölf Berliner Jobcenter angewiesen worden, höhere Wohnkosten zu übernehmen. Der Senat hatte beschlossen, die Obergrenzen der Entwicklung des Berliner Mietspiegels und des bundesweiten Heizkostenspiegels anzupassen. Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger bekommen seitdem bis zu 425 Euro, Fünf-Personen-Haushalte bis zu 811 Euro für die Bruttowarmmiete. In rund 300.000 Haushalten mit 550.000 Bewohnern leben Bezieher von Hartz IV.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/hartz-iv-empfaenger-in-berlin-bundesrichter-heizen-dem-sozialsenator-ein/9999516.html
Quelle: Der Tagesspiegel
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zöllner
Projektleiter Hartz IV-Beratungstelle