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Infos zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz in NRW

Es richtet sich gegen die Überbelegung bzw. Verwahrlosung von Wohnraum, indem es die Kommunen bevollmächtigt, insbesondere Bußgelder einzufordern bzw. entsprechende Anordnung zu erlassen.

Laut WAG haben die Gemeinden die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen. Eine Übersicht: http://www.nrw.de/landesregierung/landtag-verabschiedet-neues-wohnungsaufsichtsgesetz-15614/

Hintergrundinfos:

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