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Jahresarchiv
Jobcenter und Sozialamt ändern Umgang mit Mieten in Wuppertal
Das Jobcenter und auch das Sozialamt erkennen seit Jahren zu geringe Mieten im Hartz IV und Sozialhilfebereich an und verstoßen damit systematisch gegen das geltende Recht. Das Bundessozialgericht sagt in gefestigter Rechtsprechung: gibt es keine bereiten Quellen zur Ermittlung der örtlichen Mitpreise, dann sind die tatsächlichen Unterkunftskosten begrenzt vom Wohngeldgesetz zzgl. 10 % Sicherungszuschlag vom Jobcenter/Sozialamt zu erbringen. Freiwillig erbringt das JC/Sozi für eine Person 339 EUR, nach der BSG Rechtsprechung hat es 429 EUR Bruttokaltmiete zu erbringen. Das heißt wiederum, dass jeden Monat nachweislich rund 320.000 EUR im SGB II Bereich vom Jobcenter nicht gezahlt werden.
Von Januar 2013 bis Oktober 2016 macht das einen Betrag von rund 14,6 Mio. Euro aus, die das JC Wuppertal in rechtswidriger Weise nicht übernommen hat.
Nach richtig viel Druck verändert die Verwaltung zumindest marginal die Praxis, dazu möchten wir eine uns zugespielte Verfügung des Chefs der Wuppertaler Sozialverwaltung veröffentlichen, die in gleicher Weise beim Jobcenter Wuppertal Anwendung zu finden hat.
Die interne Verfügung ist hier veröffentlicht: Verfügung vom 18.10.2016
Dass diese, erstmal für die Betroffenen günstige Regelung erfolgte, ist Ergebnis des stetigen Drucks den Tacheles auf das Jobcenter und die Sozialverwaltung ausgeübt hat. Damit ist die rechtswidrige Praxis noch nicht beseitigt, aber es ist der erste Schritt in die richtige Richtung.
Tacheles wird dazu alsbald Musterwiderspruchs- und Überprüfungsantragsschreiben auf seiner Webseite veröffentlichen.
Hintergrund:
Das systematische rechtswidrige Handeln des JC Wuppertal in Bezug auf Wuppertaler Unterkunftskosten ist jetzt Teil einer Kleine Anfrage im NRW Landtag:
Harald Thomé / Tacheles Online Redaktion
Von Januar 2013 bis Oktober 2016 macht das einen Betrag von rund 14,6 Mio. Euro aus, die das JC Wuppertal in rechtswidriger Weise nicht übernommen hat.
Nach richtig viel Druck verändert die Verwaltung zumindest marginal die Praxis, dazu möchten wir eine uns zugespielte Verfügung des Chefs der Wuppertaler Sozialverwaltung veröffentlichen, die in gleicher Weise beim Jobcenter Wuppertal Anwendung zu finden hat.
- Danach sind Betriebskostennachforderungen grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, ohne Begrenzung auf vorgebliche Angemessenheitsbeträge.
- Ferner darf wegen einer Betriebskostennachforderung keine sog. Kostensenkungsaufforderung wegen vorgeblich zu teurer Miete erfolgen.
- Wenn ein Mietsenkungsverfahren schon durchgeführt wurde, und dies nur erfolgte aufgrund der zu hohen Betriebskosten, ist von Amtswegen der Vorgang zu prüfen und ggf. von Amtswegen zu korrigieren.
Die interne Verfügung ist hier veröffentlicht: Verfügung vom 18.10.2016
Dass diese, erstmal für die Betroffenen günstige Regelung erfolgte, ist Ergebnis des stetigen Drucks den Tacheles auf das Jobcenter und die Sozialverwaltung ausgeübt hat. Damit ist die rechtswidrige Praxis noch nicht beseitigt, aber es ist der erste Schritt in die richtige Richtung.
Tacheles wird dazu alsbald Musterwiderspruchs- und Überprüfungsantragsschreiben auf seiner Webseite veröffentlichen.
Hintergrund:
Das systematische rechtswidrige Handeln des JC Wuppertal in Bezug auf Wuppertaler Unterkunftskosten ist jetzt Teil einer Kleine Anfrage im NRW Landtag:
Harald Thomé / Tacheles Online Redaktion