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Jahresarchiv

Jahresarchive

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 40/2011

Das ist bei dem Kläger wegen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II nicht der Fall. Für die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung gelten keine anderen Überlegungen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 39/2011

Hartz IV - Empfänger können für 2010 höhere Leistungen nach dem SGB II geltend machen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 38/2011

Hartz IV - Die abstrakte Prüfung der Angemessenheit der Leistung für die Unterkunft in - Sachsen - kann nicht ohne Berücksichtigung des verfügbaren Wohnraums erfolgen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 37/2011

Zehnprozentiger Zuschlag auf Werte der Wohngeldtabelle im Regelungsbereich des SGB II gilt auch für die Zeit nach dem 31.12.2008.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 36/2011

Entscheidend für die Auslegung eines Bescheides ist nicht seine Überschrift, sondern sein Regelungsgehalt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 34/2011

Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung dürfte ein Anspruch auf Übernahme der Beiträge zur privaten Krankenversicherung nur bis zum hälftigen Basistarif bestehen. Eine Übernahme darüber hinausgehender Beiträge dürfte ausscheiden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 33/2011

Die Ernährung mit einer sog Vollkost bei Diabetes mellitus I/II unterfällt nicht § 21 Abs 5 SGB II, da es sich nicht um eine Krankenkost handelt, auf die die Vorschrift abzielt, sondern um eine Ernährungsweise, die auf das Leitbild des gesunden Menschen Bezug nimmt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 32/2011

Diese ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II, wonach nur ein Zuschuss zu einem "Beitrag" zu gewähren ist.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 31/2011

Kein Anspruch auf pauschale Leistungen wegen Mehrbedarfs aufgrund der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben iS des § 21 Abs 4 SGB II.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 30/2011

Für eine normative Aufteilung (nach Kopfteilen) besteht jedenfalls dann keine Berechtigung, wenn - wie vorliegend - weder eine Einsatzgemeinschaft noch eine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Bewohnern bzw eine Haushaltsgemeinschaft mit weiteren Hilfebedürftigen besteht.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 29/2011

Auch über die in der Entscheidung abgehandelten Anspruchsgrundlagen der § § 21, 23 Abs 3 und 24a SGB II, § 73 SGB XII und einen Anspruch direkt aus der Verfassung auf Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09, BVerfGE 125, 175) hinaus ist keine Rechtsgrundlage vorhanden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 28/2011

Bei einem gemeinsamen Vorauszahlungsbetrag für die eigentlichen Heizkosten und die Kosten der Warmwasserbereitung kann bei einer Regelleistung von 345 Euro nur ein Betrag von 6,22 Euro abgezogen werden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 27/2011

Bei der Betreuungspauschale handelt es sich um Kosten der Unterkunft im Sinne von § 29 SGB XII, weil es sich um eine zwingende Verpflichtung aus dem Mietvertrag handelt, die zudem als Auflage im Bescheid an den Vermieter über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus enthalten ist.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 26/2011

Eine Auskunftpflicht des Partners (in einer eheähnlichen Gemeinschaft) besteht nur, wenn die Partnerschaft noch besteht.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 25/2011

Die von den HB zutreffend erhobene Verpflichtungsklage, ob der Nachweis eines konkreten Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags als Voraussetzung für eine Zusicherung verlangt werden kann, ist spätestens im Revisionsverfahren unzulässig geworden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 24/2011

Der Rechtsprechung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (zum SGB II) ist zu folgen, wonach ein Fernsehgerät weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät ist, das eine Beihilfe zur Erstausstattung einer Wohnung (hier § 31 Abs 1 Nr 1 SGB XII) rechtfertigt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 23/2011

Die Entscheidung über den Umfang der zu erstattenden Fahrtkosten richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des SGB III, wenn die Maßnahme selbst - wie hier - als Weiterbildungsmaßnahme nach § 77 SGB III bewilligt worden ist.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 22/2011

Denn dafür gab es keine Rechtsgrundlage nach der die Bundesagentur die Gelder für die Jobcenter eintreiben durfte. Zuständig wäre vielmehr alleine die seinerzeit mit dem Vollzug der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute Arbeitsgemeinschaft gewesen. Ab April 2011 hat der Gesetzgeber eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Ob seitdem auch Mahngebühren erhoben werden dürfen, bleibt nach dem Kasseler Urteil offen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 21/2011

Bei den Kosten für die Erneuerung oder Ausbesserung der Kanalanschlüsse handelt es sich um berücksichtigungsfähige Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs 1 SGB II, denn die Kosten für Unterkunft und Heizung stellen sich auch unter Einschluss dieser weiteren Kosten als angemessen dar.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 20/2011

Seit dem 1.8.2009 kann nach § 6 Abs 1 Nr 2 Alg II-V auch von dem Einkommen Minderjähriger, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für Beiträge zu privaten Versicherungen in Abzug gebracht werden, bevor dieses Einkommen bei der Berechnung des Sozialgeldes berücksichtigt wird.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 19/2011

Die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden nach § 44 Abs 1 SGB X, mit denen Pauschalen für die Warmwasserbereitung in rechtswidriger Höhe von den Heizkosten des § 22 SGB II abgesetzt wurden, ist nach § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB II iVm § 330 Abs 1 SGB III auch für die Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R- nicht ausgeschlossen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 18/2011

Nach § 37 Abs 1 SGB II werden Leistungen auf Antrag und zudem nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (§ 37 Abs 2 Satz 1 SGB II).

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 17/2011

Das Begehren der HB, von der Versicherungspauschale auch dann zu profitieren, wenn sie tatsächlich kein Einkommen in Form einer Unterhaltszahlung erzielt, findet in der gesetzgeberischen Gesamtregelung keine Stütze.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 16/2011

Das war nicht anders zu erwarten, denn für die "Ungleichbehandlung" besteht ein hinreichender Grund und die Beschwerdeführer haben nicht geltend gemacht, dass sie gegenüber dem Arbeitgeber einen Schmerzensgeldanspruch gehabt hätten, wenn es kein Haftungsprivileg des Arbeitgebers gäbe.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 15/2011

Die Entscheidung über den Umfang der zu erstattenden Fahrtkosten richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des SGB III, wenn die Maßnahme selbst - wie hier - als Weiterbildungsmaßnahme nach § 77 SGB III bewilligt worden ist.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 14/2011

§ 30 Abs 1 Nr 2 SGB XII erkennt den Mehrbedarf nur noch für alte oder erwerbsunfähige schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G an. Gegen die Neuregelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 13/2011

Kostensenkungsaufforderung ist rechtswidrig, wenn keine Beratung seitens des Jobcenters erfolgte.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 12/2011

Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 11/2011

Krankenhaustagegeld ist auch dann Einkommen, wenn der Hilfebedürftige die Versicherung aus seiner Regelleistung finanziert hat.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 10/2011

Die Hilfebedürftige kann ihrer obliegenden Passpflicht nach § 3 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auch dadurch genügen , dass sie anstelle eines Passes oder Passersatzpapiers - wie den Ausweis für Flüchtlinge - (siehe zu den Formen der Passersatzpapiere: Westphal in Huber, Ausländerrecht, § 3 AufenthG Rn 12f) einen Ausweisersatz nach § 48 Abs. 2 AufenthG mit sich führt.

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