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Jahresarchiv

Jahresarchive

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 09/2011

Zur Erstausstattung einer Wohnung gehören wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind. Hierzu zählt ein Fernsehgerät nicht.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 08/2011

Eine entsprechende Zusicherung zur Übernahme von Wohnbeschaffungskosten und Umzugskosten setzt voraus, dass die konkreten Gegebenheiten der angestrebten neuen Wohnung bekannt sind, da nur so das Jobcenter in die Lage versetzt wird, neben der Erforderlichkeit des Auszugs die Angemessenheit der neuen Wohnung zu prüfen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 07/2011

Die Versagung von Leistungen gemäß § 66 SGB I als Folge mangelnder Mitwirkung wird von der Regelung des § 39 SGB II in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung schon dem Wortlaut nach nicht erfasst

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 06/2011

Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen (Sonnhoff in JurisPK-SGB II, 2. Aufl, Stand 24.8.2010, § 31 RdNr 193; A. Loose in GK-SGB II, § 31 RdNr 78, Stand Mai 2008).

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 05/2011

Selbst wenn ein Erwerbsunfähigkeitsrentner keine Leistungen nach dem SGB II beziehen konnte, bildet er mit seinem 21- jährigem Sohn eine gemischte Bedarfsgemeinschaft , die Erwerbsunfähigkeitsrente ist beim Sohn als Einkommen zu berücksichtigen .

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 04/2011

Es handelt sich bei dem Krankenhaustagegeld auch nicht um eine zweckbestimmte Einnahme iS des § 11 Abs 3 Nr 1 Buchstabe a SGB II , die bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II außer Betracht zu bleiben hat.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 03/2011

Bei der Geldschenkung der Mutter handelt es sich um eine zweckbestimmte Einnahme , denn die Schenkung hat die Lage der Antragstellerin nicht so günstig beeinflusst , dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt gewesen wären.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 02/2011

Zur Heilung einer im Verwaltungsverfahren unterlassenen Anhörung des Betroffenen bedarf es während des Gerichtsverfahrens eines förmlichen Anhörungsverfahrens durch die Verwaltung.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 01/2011

Denn Vielmehr sind weitere Konkretisierungen erforderlich, die schon auf Grund des allgemeinen Gleichheitssatzes nach einheitlichen Kriterien erfolgen müssen. Zum anderen fordert das Rechtsstaatsprinzip die Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit der Begrenzung (vgl hierzu BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr 30, RdNr 12).

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 52 / 2010

Hat der Hilfebedürftige aufgrund des harten Winters 2009 zusätzlich zu seiner bereits gewährten Brennstoffbeihilfe einen Ölradiator benutzt, ist die Stromkostennachforderung bei Fälligkeit als weiterer Heizkostenbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 51 / 2010

Die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden nach § 44 Abs 1 SGB 10, mit denen Pauschalen für die Warmwasserbereitung in rechtswidriger Höhe von den Heizkosten des § 22 SGB 2 abgesetzt wurden, ist nach § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2 iVm § 330 Abs 1 SGB 3 auch für die Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R- nicht ausgeschlossen .

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 50 / 2010

Die Weigerung der Eltern, den unter 25- jährigen Sohn zu unterstützen, bedingt keine Aufhebung der nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II aufgrund der gesetzlichen Wertung bestehenden Bedarfsgemeinschaft.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 49 / 2010


Leistungsausschluss der Hilfebedürftigen nach § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II, denn die Ausbildung der HB für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst ist gemäß § 2 Abs 1 Nr 6 BAföG förderungsfähig.

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lesenswerte Kurzanalyse zum Thema Neoliberalismus

Eine lesenswerte allgemeine Kurzanalyse zum Begriff Neoliberal, ist für alle wichtig,

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 48 / 2010


Gewährung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Frage, ob auch in den Fällen, in denen das Arbeitslosengeld II eines unter 25-jährigen Antragstellers auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung beschränkt werden, die zeitgleiche Entscheidung über ergänzende Sachleistungen notwendig ist.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 47 / 2010

Heizkostennachforderung ist in voller Höhe zu übernehmen, denn eine Warmwasserabrechnung nach der Heizkostenverordnung lässt keine konkrete Erfassung der Warmwasserkosten zu.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 46 / 2010

Denn die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit an sich begründet noch keinen Nachweis eines gesundheitlichen Unvermögens, zu einem Meldetermin zu erscheinen Gesundheitliche Umstände können einen wichtigen Grund für das Nichterscheinen darstellen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 45 / 2010


Eine Ausbildung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 77 SGB III schließt den Anspruch auf die Regelleistung sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht aus.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 44 / 2010

Hat der Rentenversicherungsträger die volle Erwerbsminderung des Antragstellers rückwirkend festgestellt,

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 43 / 2010

Dies gilt selbst dann, wenn sich sein Aufenthaltsrecht alleine aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt. Denn in Deutschland lebende arbeitslose Ausländer sind nicht vom Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen, wenn sie sich auf das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) vom 11. Dezember1953 berufen können. In diesem Fall ist die Ausschlussregelung in § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II auf sie nicht anwendbar.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 42 / 2010

Mehrbedarf nach § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 4 SGB II (Merkzeichen G) muss nicht extra beantragt werden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 41 / 2010

Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung war bis 2010 nach § 73 SGB XII als atypischer Bedarf anzuerkennen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 40 / 2010

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten, denn die ALG II-Leistungsbezieherin hatte zuvor auch alleine ihren Streit gegen die Kürzung der Regelleistung beim Krankenhausaufenthalt angefochten.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 39 / 2010

Das LSG Berlin Brandenburg vertritt folgende Auffassung: Wenn die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes den Gegenstandswert der Klage erheblich überschreitet, besteht kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe, denn ein Bemittelter der in der selben Lage sei, schalte dann keinen Anwalt ein.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 38 / 2010

Eine schriftliche Kostensenkungsaufforderung seitens des Leistungsträgers stellt keinen Verwaltungsakt nach § 31 SGB X dar.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 37 / 2010


Unter dem Begriff der Unterkunft im Sinne des SGB II fallen auch Wohnwagen und Wohnmobile

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 36 / 2010

Bei einer dinglich gesicherten, unverzinslichen Forderung handelt es sich um einen zu berücksichtigenden Vermögenswert und nicht um Einkommen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 35 / 2010

Eine Absenkung des Arbeitslosengeldes II nach § 31 Abs 4 Nr 3b SGB II kommt in Betracht, wenn das sperrzeitrelevante Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem der Betroffene - hier wegen der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - in einem Sozialversicherungsrechtsverhältnis zur BA als SGB III-Träger stand.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 34 / 2010

Das SGB II enthält ein abgeschlossenes und pauschaliertes Leistungsregime, das anders etwa als für die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten in § 23 Abs 3 Nr. 3 SGB II keine Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung von Schulbüchern vorsieht.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 33 / 2010

Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen können zu den Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt zählen, Kosten eintägiger Klassenfahrten sind durch die Regelleistung gedeckt (vgl. Münder in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 23 RdNr. 36); im Hinblick auf diese Kosten kommt nur die Gewährung eines Darlehens nach § 23 Abs 1 SGB II in Betracht.

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