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Jahresarchiv

Jahresarchive

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 32 / 2010


Der Anspruch besteht nicht für die Vergangenheit, sondern erst für die Zeit ab Urteilsverkündung am 9. Februar 2010, wie das BVerfG in einer weiteren Entscheidung noch einmal ausdrücklich klargestellt hat (Beschluss vom 24. März 2010 – 1 BvR 395/09).

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 31 / 2010

Wachstums- und verschleißbedingter Bedarf bei Kindern ist kein Sonderbedarf im Sinne des § 23 Abs 3 SGB 2

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 30 / 2010

Anrechnung von Bafög auf Leistungen nach dem SGB II ist rechtmäßig

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 29 / 2010

Keine vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung des Eintritts von Be¬dürftig¬keit für Erwerbstätige

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 28 / 2010

Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 27 / 2010

Überbrückungsgeld nach Haftentlassung ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II, kein Vermögen im Sinne des § 12 SGB II und ist auch nicht als zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II - anzusehen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 26 / 2010

§ 31 Abs 1 Nr 1 Buchst c SGB II kommt als Rechtsgrundlage für eine Absenkung des Arbeitslosengeldes II nicht in Betracht , wenn es an einer Rechtsfolgenbelehrung fehlt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 25 / 2010


Ein Anspruch auf Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs 5 SGB II besteht auch dann, wenn zwischenzeitig die Mietschulden durch Aufnahme eines Darlehens getilgt wurden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 24 / 2010

Eine Kostensenkungsaufforderung ist nicht unwirksam , wenn die Arge eine Bruttowarmmiete als angemessen bezeichnet.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 23 / 2010

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind als Einkommen im SGB II zu berücksichtigen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 22 / 2010

Allein aus der Tatsache , dass ein Hilfeempfänger eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, darf nicht geschlussfolgert werden, dass er wegen dieser vorübergehenden Erwerbsminderung die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sozialgeld erfüllt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 21 / 2010

Der Anspruch besteht nicht für die Vergangenheit, sondern erst für die Zeit ab Urteilsverkündung am 9. Februar 2010, wie das BVerfG in einer weiteren Entscheidung noch einmal ausdrücklich klargestellt hat Beschluss vom 24. März 2010 – 1 BvR 395/09-).

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 20 / 2010

1. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09) folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG – bis zur Schaffung einer entsprechenden Regelung durch den Gesetzgeber

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 19 / 2010

6- jähriger, behinderter und chronisch kranker Sozialgeldempfänger hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung des Mehrbedarfs für das Merkzeichen G (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II), denn er ist keine nicht erwerbsfähige Person im Sinne dieser Vorschrift.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 18 / 2010

1. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09) folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG – bis zur Schaffung einer entsprechenden Regelung durch den Gesetzgeber – dass ein unmittelbarer Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums bei unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfen besteht.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 17 / 2010

1. Zur Härtefallregelung aufgrund des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 16 / 2010

Hat die Arge in Unkenntnis der fehlenden Erwerbsfähigkeit rechtswidrig Leistungen nach dem SGB II bewilligt, berechtigt dies die Hilfebedürftige nicht zu weiteren Leistungen wie den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II, denn dieser setzt den Bezug von Leistungen nach dem SGB II voraus, solange kein Fall des § 44a Abs. 1 S. 3 SGB II vorliegt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 15 / 2010

Wurde keine Eingliederungsvereinbarung getroffen , ist die Absenkung von Leistungen nach dem SGB II wegen nicht angetretener Maßnahme rechtswidrig .

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 13 / 2010

Nachforderungen auf Mietneben- und Heizkosten, die trotz ordnungsgemäßer Zahlung der vertraglich vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen entstehen und vom Vermieter geltend gemacht werden,

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 12 / 2010

Für Leistungen der Schülerbeförderung fehlt es im System der Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II an einer Anspruchsgrundlage.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 11 / 2010

Die Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung ist im Versicherungsfall Einkommen eines Hilfebedürftigen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 10 / 2010

Die angemessene Größe für die Wohnung eines Hilfebedürftigen liegt in Schleswig-Holstein bei 50 Quadratmetern, jedoch kann die Überschreitung der Wohnungsgröße mit einem nach unten abweichenden Standard ausgeglichen werden, so dass der Mietzins trotzdem angemessen sein kann.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 14 / 2010

1. BVerfG, vom 24.03.2010, Az. 1 BvR 395/09

Keine höheren Hartz IV-Leistungen für die Vergangenheit aufgrund des Urteils vom 9. Februar 2010 .

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 09 KW / 2010

1. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt L 2 B 181/08 AS ER 27.11.2008 rechtskräftig, Beschluss

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Rechtsprechungsticker von Tacheles Kw 08/2010

1. Nach der ständigen Rechtsprechung der für das Grundsicherungsrecht zuständigen Senate des Bundessozialgerichts sind Schuldzinsen und Nebenkosten bei Haus- oder Wohnungseigentümern grundsätzlich nur in Höhe der Mietkosten einer vergleichbaren angemessenen Mietwohnung zu übernehmen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 07 KW / 2010

Auch wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung - teilweise - durch Darlehen Dritter finanziert worden sind stellen während des Leistungsbezugs erfolgte Nebenkostenerstattungen- auch wenn diese für eine Zeit außerhalb des Leistungsbezugs erfolgen - anrechenbares Einkommen nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II dar.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 06 KW / 2010

Noch keine höchstrichterliche Klärung , ob und unter welchen Voraussetzungen eine allgemeine Beratung und Unterstützung oder medizinische und psychologische Hilfen einen Anspruch auf Bewilligung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 4 SGB II begründen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 05 KW / 2010

Die Übernahme der Kosten für Unterkunft im Leistungsrecht nach dem SGB II darf nicht wegen unschlüssiger Ermittlung der Angemessenheitsgrenze versagt werden ., wenn der Versagung kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung einer angemessenen Wohnungskostenhöhe zugrunde liegt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 04 KW / 2010

1. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 03 KW / 2010

Der gewöhnliche Aufenthalt ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, sondern dient dazu, die örtliche Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger nach dem SGB II gegeneinander abzugrenzen.

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