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KdU-Abzocke in Leipzig

Pressemitteilung

Behördenskandal und die Stadtverwaltung deckt es!

Das leidige Thema, Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach SGB II–Hartz IV, kocht mächtig hoch in Insiderkreisen. Nachdem der Stadtrat 2011 neue Richtlinien für die KdU festgesetzt hat, welche nur unmerklich höher ausgefallen sind als die vorherigen, wurden diese nun wiederrum richterlich für ungültig erklärt. In dem Beschluss des SG Leipzig, in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (S 25 AS 641/12 ER) vom 08.03.2012, welcher bereits rechtskräftig ist und nicht anfechtbar war, führte das Gericht aus, „……..die seitens des Antraggegners (Jobcenter) angewandte Richtlinie den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept im Sinne der aktuellen BSG-Rechtsprechung nicht entspricht.“ Das bedeutet, dass das Jobcenter Leipzig mit einer Rechtsungültigen Richtlinie weiterarbeitet, weil die Stadt Leipzig nicht in der Lage ist neue Richtlinien für die angemessenen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Leistungen nach SGB II zu berechnen. Die Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat, hat bereits am 19.01.2012 einen Antrag zur Angleichung der angemessenen KdU für Leistungsempfänger nach SGB II in den Leipziger Stadtrat eingebracht, passiert ist nichts.

Es kommt aber noch dicker, der Jobcenter Leipzig, versendet weiter Mietsenkungsaufforderungen (auch nach dem 08.03.2012), wegen angeblich zu hoher Mietkosten der betroffenen Leistungsempfänger und bezieht sich auf die rechtsungültigen Richtlinien der KdU(liegen dem Schreiber vor). Das ist aus meiner Sicht Rechtsbeugung im Amt. Wie es in dem Beschluss des SG Leipzig vom 08.03.2012 (AZ. S 25 AS 641/12 ER) weiter heißt: „Liegt ein schlüssiges Konzept nicht vor, so ist die zu übernehmende Miete nach dem Urteil des BSG vom 17.02.2009, B 4 AS 50/09 Rdnr. 27 begrenzt nach der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz.

Die Stadt Leipzig ist Gesellschafter des Jobcenters- vormals Arge- und billigt diese Rechtsbeugung, jedenfalls verfährt der Jobcenter Leipzig nicht nach dem Beschluss des SG Leipzig vom 08.03.2012. Das ist Betrug am Leistungsempfänger und jeder Sachbearbeiter, welcher weiter die ungültigen Richtlinien zu den angemessenen KdU weiter durch zu setzen versucht macht sich zumindest eines versuchten Betruges im Amt strafbar.

Die Stadt wird aufgefordert, umgehend neue Richtlinien, zu angemessenen KdU für Bezieher von Leistungen nach SGB II, zu erlassen. Aber Bitte nach den Richtlinien, welche das BSG vorgegeben hat (vgl. BSG Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 50/09 R Rdnr. 23), den Vollzug der für rechtungültig befundenen bisherigen Richtlinien auszusetzen und bis zur neuen Festsetzung angemessener Richtlinien § 12 des Wohngeldgesetzes anzuwenden.

Der Beschluss des SG Leipzig und die neuerlichen Versuche zur Aufforderung der Senkung der Mietkosten nach dem 08.03.2012 liegen dem Autor vor.

Roberto Zenker, Leipzig
Fax: 0341/6407122

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