Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

KdU Kürzungen im Kreis Segeberg vorläufig vom Tisch!

Infoarchiv Norderstedt | In der vergangenen Woche beschloss der Kreissozialausschuss einstimmig die Aussetzung der Maßnahmen gegen Leistungsberechtigte bei den Kosten der Unterkunft (KdU).

Diesem Beschluss war eine monatelange Debatte um das von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Mietpreissituation im Kreis Segeberg vorausgegangen. Im Dezember letzten Jahres hatte DIE LINKE erstmalig scharfe Kritik an den gesenkten Mietobergrenzen geübt. Als dann in der Folge Leistungsbezieher vom Jobcenter aufgefordert wurden, sich auf der Grundlage der neuen Mietobergrenzen um eine günstigere Wohnung zu bemühen, zog das Thema schnell weitere Kreise.

Dabei spielte nicht nur die Aufforderung an sich eine Rolle, sondern auch die Art und Weise, die zu einer starken Verunsicherung der Leistungsbezieher führte. Mehrere soziale Beratungs- und Hilfsinstitutionen aus Norderstedt forderten daraufhin von der Landrätin und der Geschäftsführung des Jobcenters Erklärungen zum Zustandekommen des Gutachtens und dessen Inhalten sowie zum skandalösen Vorgehen des Jobcenters. Der Druck auf die Mitglieder des Kreissozialausschusses wurde durch die zunehmende öffentliche Kritik weiter erhöht. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Kreissozialausschusses kam es zusätzlich noch zu einer von allen Fraktionen der Norderstedter Stadtvertretung getragenen Resolution für die Absenkung der Mietobergrenzen. Hatten sich zuvor neben den LINKEN auch schon die CDU und Die GRÜNEN für eine Aussetzung des Verfahrens ausgesprochen kam es nun auf der Sitzung des Kreissozialausschusses auch mit der SPD zu einem einstimmigen Beschluss: Bestandsschutz für alle Betroffenen und Einrichtung eines runden Tisches unter Einbeziehung aller Fraktionen, der Wohnungswirtschaft einschließlich der Genossenschaften. Ziel: In den nächsten sechs Monaten soll in einem transparenten Verfahren eine neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft erarbeitet werden.

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass das Jobcenter alle betroffenen Leistungsbezieher über diesen Beschluss schriftlich unterrichtet und ihre „Drohbriefe“ für gegenstandslos erklärt. Dieses Beispiel macht deutlich, was alles bewegt werden kann, wenn bestehenden Verhältnisse von unterschiedlichen Akteuren mit Nachdruck kritisiert werden.

http://www.infoarchiv-norderstedt.org/kurzmeldungen/kreis-massnahmen-gegen-leistungsbezieher-ausgesetzt.html

Zurück