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Massive Kürzungen von einmaligen Leistungen in Stuttgart

Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/ Jugend und Gesundheit
GRDrs 286/2003

Stuttgart, den 17.04.2003-05-21

Versorgung von Sozialhilfeempfängern mit Elektrogroßgeräten und Umstellung der Beihilfesätze für Möbel auf Gebrauchtwarenpreise

Beschlußantrag

Dieser Beschluß wird nicht in das Gemeinderatsauftragssystem übernommen.

1. Die Elektrogroßgeräte werden ab 01. Juli 2003 als Sachleistung an Sozialhilfebezieher gewährt. Der Bedarf an EIektrogroßgeräten wird für den Zeitraum 01. Juli bis 31. Dezember2003 ausgeschrieben und vergeben.

2. Die Beihilfesätze für die Versorgung von Sozialhilfeempfängern mit Möbel werden ab 01. Juli 2003 auf Gebrauchtwarenpreise abgesenkt. Die Beihilfen für Möbel werden weiterhin als Geldleistung gewährt.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Sozialverwaltung wurde mit Antrag Nr. 299/20O2 der Stadträtinnen / Stadträte Dr. Ilse Unold (CDU), Philipp Hill (CDU), Robert Kauderer (Freie Wähler), Christina Methke (CDU) vom 19. August 2002 beauftragt, eine Neukonzeption zur Versorgung von Sozialhilfeempfängern mit Gebrauchtmöbeln sowie einen Bericht über die entsprechende Praxis in anderen Städten vorzulegen (vgl. Stellungnahme vom 04. März 2003).

Die Sozialverwaltung schlägt zur Weiterentwicklung der Versorgung von Sozialhilfeempfängern mit Hausrats-gegenständen folgende weitere Maßnahmen vor:

1. Gewährung von Elektrogroßgeräten als Sachleistung über Lieferverträge

Die Versorgung von Sozialhilfeempfängern mit Elektrogroßgeräten erfolgt künftig als Sachleistung über Vertragsfirmen. Die Lieferung wird zunächst für die Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember 2003 nach den Regelungen der VOL ausgeschrieben und vergeben.

Folgende Bedarfsgegenstände werden künftig als Sachleistung gewährt:

- Kühlschränke
- Waschmaschinen
- Elektro- und Gasherde

Durch das geänderte Verfahren kann nach Berechnungen der Verwaltung in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember 2003 eine Einsparung von maximal 42.000 EUR erzielt werden.

2. Neufestsetzung der Beihilfesätze auf der Basis von Gebrauchtpreisen

Wie in der Beantwortung des Antrags Nr. 299/2002 ausgeführt kommt eine flächendeckende Versorgung von Sozialhilfe-empfängern mit Gebrauchtmöbeln mangels geeigneter Infrastruktur derzeit nicht in Betracht. Daher hat die Verwaltung eine Neufestsetzung der Beihilfesätze für Möbel unter Berücksichtigung der aktuellen Preise auf dem Gebrauchtwarenmarkt erarbeitet.

Durch die Neufestsetzung der Beihilfesätze für Möbel kann auf der Basis der Bewilligungen im Jahr 2002 eine Einsparung von rd. 140.000 EUR jährlich erwartet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Einsparungen bei den Sozialhilfeaufwendungen ergeben sich im Jahr 2003 in Höhe von insgesamt 112.000 EUR bzw. jährlich von 224.000 EUR.

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate A und F haben die Vorlage mitgezeichnet.

Nach Abzug der Personalkosten ergibt sich folgende Berechnung:

52.782 EUR Einsparung durch Ausschreibung
I0.500 EUR Personalkosten zentrale Abrechnung
42.282 EUR (maximal)

Über einen eventuellen zusätzlichen Arbeitsaufwand in der Sozialhilfesachbearbeitung lässt sich noch keine Aussage treffen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass der Aufwand gegenüber der bisherigen Verfahrensweise durch der zusätzlichen Kommunikationsbedarf mit Lieferfirma und zentraler Abrechnungsstelle höher sein wird. In der Testphase vom 01.07.2003 bis 31.12.2003 wird der eventuelle zusätzliche Arbeitsaufwand aus dem derzeitigen Stellenbestand der Sozialhilfedienststellen abgedeckt.

Es ist beabsichtigt, die Lieferung für die Etektrogroß-geräte an eine Firma zu vergeben, d. h. es soll keine Aufteilung in Einzellose erfolgen, damit die Einheit-
lichkeit des vorgesehenen Verfahrens sichergestellt werden kann.
Über das geänderte Verfahren und den damit zusammen-hängenden Verwaltungsaufwand wird nach einer gewissen Erfahrungszeit berichtet.

Zu 2.; Neuanpassung der BeihiIfesätze für Möbel

Die aufgrund des Antrags Nr. 299/2002 durchgeführte Umfrage hat außerdem ergeben, dass u. a. in den Großstädten Köln, München, Hannover und Bremen die Versorgung der Sozialhilfeempfänger mit Möbeln größtenteils durch die Gewährung von Geldleistungen auf der Basis von Gebraucht-preisen erfolgt. Diese Praxis ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgesichert.

Die Verwaltung hat daher die Beihilfesätze für Möbel neu festgelegt. Im Einzelnen werden folgende Einrichtungs-gegenstände von der Neuregelung erfasst (alle Betragsangaben in EUR):

Bedarfsgegenstand + bisheriger Beihilfesatz Stuttgart + Mittelwert der Vergleichsstätte (HB, H, M, K) + Vorschlag Neufestsetzung (geglättet)

Wohnzimmertisch 132,94 + 42,18 + 43,00
Sitzgelegenheit 51,13 + 47,29 + 48,00
Sideboard / Vitrine 158,50 + 102,26 + 103,00
Regal bisher nicht festgesetzt + 38,35 + 40,00
Bettstelle 76,69 + 46,87 + 47,00
Bettrost 46,02 + 23,01 + 23,00
Bett + Bettrost 122,71 + 67,11 + 70,00
Etagenbett o. Matratze 204,52 + 86,92 + 90,00
Bettsofa/Klappbett 204,52 + 161,91 + 165,00
Nachttisch/Beistelltisch 33,23 + 12,78 + 15,00
Kleiderschrank (2-türig) 143,16 + 66,47 + 70,00
Kleiderschrank (3-türig 194,29 + 107,37 + 110,00
Unterschrank Küche (2-türig) 92,03 + 55,79 + 56,00
Hängeschrank Küche(2-türig) 56,24 + 41,23 + 42,00
Küchenhocker 12,78 + 10,23 + 10,00
Küchenstuhl 25,56 + 14,70 + 15,00
Küchentisch 56,24 + 39,63 + 40,00
Kinderbett inkl. Rost 122,71 + 80,76 + 120,00
Wohnzimmerlampe 30,68 + 19,74 + 20,00
Schlafzimmerlampe 12,18 + 13,42 + 13,00
Nachttischlampe 5,11 + 10,23 + 10,00
Küchenleuchte (Bad, Diele) 5,11 + 11,51 + 12,00
Kinderzimmerlampe 12,78 + 13,42 + 13,00

Eine Markterhebung des Sozialamtes in Stuttgart (unter Einbeziehung von einschlägigen Anzeigenblättern) hat ergeben, dass im örtlichen Gebrauchtwarenhandel die o. a. Bedarfsgegenstände zu den vorgeschlagenen neuen Beihilfesätzen erhältlich sind. Im Jahr 2002 wurden über 1.500 Sitzgelegenheiten / Stühle, über 1.000 Tische und mehr als 1.000 Kleiderschränke bewilligt. Die Sozialverwahrung wird beobachten, ob der Gebrauchtwaren-markt auf die höhere Nachfrage reagieren kann und eine Bedarfsdeckung möglich ist.

Im Vergleich der Städte hat sich ebenfalls ergeben, dass Stuttgart bei Matratzen und Bettwäsche zum Teil unter den Sätzen der anderen Städte liegt. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, diese Beihilfesätze ebenfalls anzupassen.

Bedarfsgegenstand + bisheriger Beihilfesatz Stuttgart + Mittelwert der Vergleichsstätte (HB, H, M, K) + Vorschlag Neufestsetzung (geglättet)

Deckbett (neu) 51,13 + 44,65 + 45,00
Kopfkissen (neu) 12,78 + 18,56 + 20,00
Garnitur Bettwäsche (neu) 17,90 + 19,63 + 20,00
Leinentuch/Bettlaken 5,11 + 7,67 + 8,00
Wolldecke (neu) 20,45 + 20,45 + 21,00
Matratze (neu) 51,13 + 74,77 + 75,00

Die Mehrausgaben, die durch die teilweise Anhebung der Beihilfesätze entstehen, sind bei der Ermittlung des Einsparungsbetrags von 140.000 EUR berücksichtigt.
Ob und wieweit die neuen Beihilfesätze über das Jahr 2003 hinaus Bestand haben werden, ist aufgrund der zum 01. Januar 2004 geplanten BSHG-Reform derzeit nicht absehbar.

Anlage zur GRDrs 286/2003

Ausführliche Begründung:

Zu 1.: Elektrogroßgeräte als Sachleistung

Der Vergleich mit anderen Kommunen hat u. a. ergeben, dass die Städte Köln und München die Versorgung der Sozialhilfeempfänger mit Elektrogroßgeräten durch Rahmenverträge mit örtlichen Fachhändlern sicherstellen. Die Erfahrungen in den beiden Städten zeigen, dass hierdurch wesentliche Kostenvorteile erzielt werden können. Gleichzeitig ist die Anlieferung, die fachgerechte Installation der Geräte (insbes. bei Waschmaschinen und Herden), ggf. die Entsorgung von Altgeräten und eine einheitliche Gewährleistung sichergestellt.

Die Laufzeit des Liefervertrags soll zunächst auf die Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember 2003 beschränkt werden, da der Fortbestand der Hilfe zum Lebensunterhalt in der derzeitigen Form und Höhe aufgrund der momentan unsicheren Gesetzeslage (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) über den 31. Dezember 2003 hinaus fraglich erscheint. Ggf. kann in der Ausschreibung eine Option auf eine Verlängerung der Laufzeit um ein weiteres halbes Jahr enthalten sein.

Die prognostizierte Kostensenkung von ca. 42.600 EUR wurde wie folgt ermittelt:

Halbjahresbedarf (Erfahrungswerte aus 2002):

Halbjahres bedarf ca.(Stück) + derzeitiger Beihilfesatz in Stuttgart (EUR) + Niedrigster Wert Köln / München (EUR) + Gesamtaufwand derzeitiger Beihilfesatz + Gesamt-aufwand niedrigster Beihilfesatz (EUR) + Differenz (Einsparung)

Waschmaschine: 250 + 357,90 + 249,90 + 89.475,00 + 64.870,00 + 24.605,00
Kühlschrank: 350 + 153,39 + 145,27 + 53.686,50 + 50.844,50 + 2.842,00
Elektroherd: 250 + 255,65 + 172,00 63.912,50 + 43.000,00 + 20.912,50
Gasherd: 30 + 383,47 + 236,05 + 11.504,10 + 7.081,50 + 4.422.60
Gesamt: 880 + ------- + --------- + 218.578,10 + 165.796,00 + 52.782,10

Dabei wurde unterstellt, dass bei einer Ausschreibung jeweils die günstigsten Preise der Vergleichsstädte Köln und München erzielt werden können.

Der Kostensenkung für die günstigere Beschaffung der Gerate muss allerdings der personelle und organisatorische Aufwand für die zentraler Abrechnung bzw. Überwachung der Lieferanten und die Kommunikation mit der Lieferfirma gegenübergestellt werden, Nach Einschätzung der Verwaltung kann diese Aufgabe durch eine 50 %-Kraft in BAT VI b erledigt werden. Die Arbeitsplatzkosten sind mit 42.100 EUR anzusetzen, d. h. bei einer 50 %-Stelle im Halbjahr rd. 10.500 EUR.

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