Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Neue Berufsverbote - Diesmal für ArbeitnehmerInnen

Von Anna Jones, 12.Juli 08
- Beiträge zur Info -

Zu dem aktuellen Thema des Arbeitsrechts im zweiten Abschnitt ein Auszug eines Praxisberichts unsere Kollegin - Hedwig Krimmer, Gewerkschaftssekretärin verdi Bayern Fachbereich 10 Postdienste Speditionen Logistik -________________________________________

Beitrag HAMBURG:

Sicherungsüberprüfungsgesetz (SÜG)

Neue Berufsverbote - Diesmal für ArbeitnehmerInnen

In vielen Betrieben wird in den nächsten Monaten ein neues Gesetz umgesetzt: das SÜG.

Erfasst werden Betriebe der Verkehrswirtschaft, Hafen, Telekommunikation, sabotage¬gefährdete Betriebe, wie z.B. Raffinerien, Betriebe, die für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, kriegswichtige Betriebe usw. usf.

Es beginnt mit einem Fragebogen an alle Arbeiter des Betriebes, die Zugang zu einem sicher¬¬heits¬relevanten Bereich haben: Schulden? Schon mal in Kuba oder dem Jemen gewesen? Jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung? Gilt das auch für den Lebensgefährten?

Die ausgefüllten Fragebögen gehen über das Bundesinnenministerium an alle Geheim¬dienste der Bundesrepublik. Gibt es Sicherheitsbedenken auf Grund des Fragebogens oder sonstiger Erkenntnisse?

Wenn ja - Mitteilung an den Betrieb. Und dann? Sicherheitsbedenken gegen einen Beschäftigten bedeuten: Beschäftigungsverbot = Personenbedingter Kündigungsgrund.

Arbeitsrechtliche Fragen:

- Was können wir politisch gegen das Gesetz tun?

- Wie kann man sich als Betroffener wehren?
........................

Hedwig Krimmer, Gewerkschaftssekretärin verdi
Auszüge:
Einschnitte in das Arbeitsrecht – Praxisbeispiel:

„Je mehr Not - desto mehr Notstand oder: Der Staatsumbau seit 1990“
Diese Anti-Terror-Datei, die - Zitat Süddeutsche Zeitung: „erstmals seit der Nazizeit wieder Erkenntnisse von Polizei und Geheimdiensten vereint” (SZ, 31.3.07), ermöglicht allen in den Zentren vereinigten Organen – insgesamt 38 Staatsorgane –

den Zugriff auf die gespeicherten Datensätze. Nach dem Wortlaut des Gesetzes, sind zu speichern:
Es ist ein Leichtes, in der BRD einen Streik zur „rechtswidrigen Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange” zu erklären. Wir haben in der BRD kein schriftlich verankertes Streikrecht sowie eine - wenn auch relativ alte - Rechtssprechung gegen das politische Streikrecht.

So hat z.B. der Arbeitgeberpräsident Hundt Anfang dieses Jahres die Streiks gegen die Rente mit 67 als verfassungswidrige Gewalt bezeichnet.
(Und bei dem von Arbeitergeberpräsident Hundt vertretenen Personenkreis handelt es sich ja nicht um irgendeine einflusslose Randgruppe der Gesellschaft - zumindest noch nicht…)
Nach dieser Rechtsauffassung gehören alle Metaller, die im Dezember und Januar gestreikt haben, in die Anti-Terror-Datei. Auch all diejenigen, die die Streiks unterstützt oder befürwortet haben. Und, weil's noch nicht genug ist, auch jeder, der einen kennt, der rechtswidrig Gewalt befürwortet - selbst wenn er das gar nicht weiß. Jede Kontaktperson darf nämlich ebenso gespeichert werden.
Wie viele bereits jetzt unter diese Kriterien fallen, spricht Bände. Nach Polizei-Einschätzung gibt es in der BRD etwa 100 „Gefährder”. Allein in der nachrichtendienstlichen Verbunddatei sind aber 1 035 514 Datensätze, in der BKA-Datei Innere Sicherheit sind 1 451 605 Datensätze. Allein diese beiden Dateien ergeben 2,5 Millionen Terrorverdächtigte. Bei ca. 40 Millionen Erwachsenen zwischen 20 und 60 – jeder 16. - aber ich kann Euch versichern, in diesem Saal sind es noch einige mehr.

Wie schnell es wirklich jeden Kollegen an seinem Arbeitsplatz treffen kann, erfuhr der Kollege Armin Bauer, der Betriebsrat draußen am Münchner Flughafen bei einem Auftragnehmer der Lufthansa war.
Der Kollege Armin Bauer (Name auf Wunsch des Kollegen geändert) ist Lagerarbeiter und arbeitet seit vielen Jahren am Flughafen München bei der Firma CXX. Er ist Mitglied des Betriebsrats und dessen stellvertretender Vorsitzender. Eines Tages flattert ihm ein Schreiben der Regierung von Oberbayern ins Haus:
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 29 d LuftVG (Wiederholungsüberprüfung) sei die Erkenntnis zu Tage getreten, dass er vor mehr als 20 Jahren als Aktivist einer im bayerischen Verfassungsschutzbericht genannten Organisation aufgetreten sei. Weiter heißt es wörtlich: „Des weiteren liegen uns geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse vor, die Ihnen nicht offenbart werden dürfen. Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung kann unter Umständen zur Folge haben, dass Ihnen die o.g. Zutrittsberechtigung entzogen wird.” Er solle binnen 14 Tagen Stellung nehmen. Die von ver.di beauftragte Rechtsanwältin fordert die „geheimhaltungsbedürftigen Erkenntnisse” an, um Stellung nehmen zu können. Daraufhin antwortet die Regierung von Oberbayern: „Weitere Angaben zu den die Zweifel an der Zuverlässigkeit Ihres Mandanten begründenden Erkenntnissen können wir nicht machen”. Kurz darauf erreicht ihn tatsächlich der Bescheid über den Entzug der Zugangsberechtigung. Der Kollege darf ab sofort seinen Arbeitsplatz nicht mehr betreten. Von der Lufthansa, für die Firma CXX arbeitet, erhält er ein Hausverbot für den kompletten Flughafen. Die Firma CXX kündigt ihn fristlos.

Die Betriebsratssitzungen müssen außerhalb des Flughafens stattfinden.
Die Kollegen, die ihn gewählt haben, darf er nicht mehr während der Arbeit aufsuchen.
Im Eilverfahren erreicht die Rechtsanwältin, dass der sofortige Vollzug des Entzugs der Zutrittsberechtigung aufgehoben wird. Die Lufthansa aber bleibt bei ihrem Hausverbot bis zum Ende des Hauptverfahrens. Auch dagegen wird eine einstweilige Verfügung durchgesetzt und schließlich nach fast einem halben Jahr kann der Kollege wieder seinen Arbeitsplatz betreten. Doch die Lufthansa entzieht der Firma CXX den Werk-Auftrag, die bald darauf schließt. Zwar wird im Hauptsacheverfahren der Entzug der Zutrittsgenehmigung für rechtsunwirksam erklärt, doch der Kollege hat keinen Arbeitsplatz mehr. Die Klage gegen die Firma CXX auf entgangenen Lohn wird abgewiesen, da kein Annahmeverzug vorgelegen habe – es war ja die Regierung Oberbayern, die die Zutrittsgenehmigung entzog und die Lufthansa, die das Hausverbot erteilte. Mit viel Glück findet der Kollege einen neuen Arbeitsplatz.

Soweit die Geschichte des Kollegen Armin Bauer. Sie zeigt uns: Alle Kolleginnen und Kollegen sind vom Staatsumbau betroffen und die viele Kolleginnen und Kollegen im ver.di-Organisationsbereich noch doppelt, weil sie zugleich die Ausführenden in Verwaltung, Schulen, Sozialbehörden, sind oder direkt in der Arbeit betroffen sind, wie die Beschäftigten bei Post und Telekom, im Verkehr, einfach in allen Bereichen, die zu sicherheitsrelevanten Bereichen erklärt werden.
Es ist deswegen dringendst notwendig, dass wir eine kontinuierliche Aufklärungsarbeit in den Betrieben machen. So wie die Gewerkschaften gegen die Notstandsgesetze mobilisiert haben. Damals hieß die Losung: Gegen den Notstand der Demokratie.

Geht man auf die Wikipediaseite Notstandsgesetzgebung, so liest man dort.
Die Notstandsgesetzgebung ist die Art, wie in einem Notstand Gesetze, abweichend vom normalen Weg, erlassen werden können. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass der Notstand zur Regel wird, und damit der normale Weg der demokratischen Gesetzgebung ausgehebelt wird. Man spricht dann vom Notstand der Republik.
Kolleginnen und Kollegen, lasst uns dies tun. Lasst uns die Dinge beim Namen nennen – Lasst uns sprechen vom Notstand der Republik.

Siehe auch ver.di Publik:
„Je mehr Not - desto mehr Notstand“
http://publik.verdi.de/2007/ausgabe_06/gewerkschaft/regional/muenchen/A9

Zurück