Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Neue Untersuchung von Irene Becker u.a.: Hartz-IV-Satz bleibt zurück

Hartz-IV-Satz bleibt zurück

Der Hartz-IV-Regelsatz soll das soziokulturelle Existenzminimum sichern. Ob
er das auch tut, ist zweifelhaft. Jedenfalls hat das angewandte
Berechnungsverfahren eklatante Schwächen.

Bis 1990 orientierte sich die Höhe des Sozialhilfesatzes an den Preisen
eines Warenkorbes. Er enthielt, was eine Expertengruppe als notwendig für
ein Leben in Würde erachtete, etwa bestimmte Mengen an Lebensmitteln oder
Körperpflegeprodukten. Weil die Zusammenstellung stets auf streitbaren
Werturteilen beruhte und dem Verfahren häufig ein bevormundender Charakter
attestiert wurde, trat an die Stelle des Warenkorbmodells das so genannte
Statistikmodell. Dabei bemisst sich der Regelsatz der Grundsicherung nicht
nach Expertenurteilen, sondern nach dem tatsächlichen Konsumverhalten der
Bevölkerung. Genauer: nach den Ausgaben der Haushalte, die zwar niedrige
Einkommen haben, aber noch nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Die
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes dient
dabei als Datenbasis.

Bei „sachgerechter“ Anwendung sei diese Methode auch ein „angemessenes
Verfahren“, schreiben die Verteilungsforscher Irene Becker und Reinhard
Schüssler in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung. Allerdings gebe es
erhebliche Defizite bei der Umsetzung, weshalb das Grundsicherungsniveau
nur gut ein Drittel des durchschnittlichen Lebensstandards erreiche. Dass
so „Teilhabe ermöglicht und soziale Ausgrenzung verhindert wird, ist stark
zu bezweifeln“, urteilen Becker und Schüssler. Sie schlagen vor, künftig
„eine gesellschaftlich akzeptable minimale relative Position der
Grundsicherungsbeziehenden zu definieren und zur Überprüfung der Ergebnisse
der Regelbedarfsbemessung heranzuziehen“. Das könnte zum Beispiel ein
bestimmter Prozentsatz des mittleren Einkommens oder Konsums sein.

Die Wissenschaftler kritisieren vor allem zwei Punkte:

Die Einkommensverteilung bleibt unbeachtet. Die Höhe eines soziokulturellen
Existenzminimums ist von gesellschaftlichen Standards abhängig, die mit dem
Statistikmodell erfasst werden können, so die Wissenschaftler. Wenn zur
Berechnung des Regelsatzes jedoch eine Bezugsgruppe herangezogen wird, die
selbst von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt ist, sinkt das
Existenzminimum – relativ gesehen – immer weiter. Als Referenzgruppen zur
Regelsatzbestimmung dienen nach aktueller Gesetzeslage die unteren 15
Prozent – statt der vormals üblichen unteren 20 Prozent – der nach dem
Einkommen sortierten Alleinstehenden, die nicht selbst auf Hartz IV
angewiesen sind. Bei Familien mit Kindern sind es die unteren 20 Prozent.

Da der Referenzhaushaltstyp der Alleinstehenden eine nur
unterdurchschnittliche Position in der Gesamtverteilung erreicht, wäre hier
ein breiterer Referenzeinkommensbereich zweckmäßig, schreiben Becker und
Schüssler. Tatsächlich orientiert sich der Regelsatz für Alleinstehende
ihrer Studie zufolge an einer Personengruppe, die gerade einmal auf ein
Drittel des durchschnittlichen Einkommens und etwa die Hälfte des
durchschnittlichen Konsums kommt.

Willkürliche Kürzungen höhlen das Berechnungsmodell aus. Eigentlich müssten
nahezu alle vom Statistischen Bundesamt ermittelten Ausgaben der
Bezugshaushalte (außer für die im Hartz-IV-Fall extra bezahlte Warmmiete)
zur Bestimmung des Regelsatzes herangezogen werden, um dem Grundgedanken
des Statistikmodells gerecht zu werden. Tatsächlich kann der Gesetzgeber
aufgrund „normativer Setzungen“ bestimmte Konsumkategorien aber für
irrelevant erklären. Er tut das zum Beispiel bei Tabakwaren und
alkoholischen Getränken, Schnittblumen oder chemischer Reinigung. Diese
Möglichkeit führte – in Kombination mit der veränderten Abgrenzung der
Bezugsgruppe – dazu, dass der Regelsatz bei der Neuregelung 2011 kaum
stieg. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht darauf gedrungen, dass
bestimmte Bedarfsfelder wie Mobilität stärker berücksichtigt werden. Doch
das Arbeitsministerium kürzte im Gegenzug an anderen Stellen, so dass am
Ende ein beinahe unveränderter Hartz-IV-Satz herauskam. Becker und
Schüssler mahnen daher an, die „freihändige“ Umsetzung – eine Formulierung
aus dem Urteil des Verfassungsgerichts von 2010 – des Statistikmodells
müsse „grundsätzlich verändert werden“.

(See attached file: Becker-Schuessler-2014-Regelsaetze.pdf)

Zurück