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NRW: Förderung von Dienstleistungspools / Agenturen zur Poolung und / oder Vermittlung von Minijobs

Quick - Info "Arbeit und Qualifizierung" 26/2004

Förderung von Dienstleistungspools / Agenturen zur Poolung und / oder Vermittlung von Minijobs
Schwerpunktinitiative des Landes NRW zur Arbeitspolitik

Als weitere Schwerpunktinitiative der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen legt das Land das o. g. Förderprogramm auf.

Ziel der Initiative ist es insbesondere zusätzliche soziale Hilfeleistungen und arbeitsmarktpolitische Ansätze sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Zielgruppe sind vor allem ältere, bedürftige und kranke Menschen, bzw. Menschen die sich die Dienstleistungen der bisherigen Dienstleistungspools nicht leisten können. Sie sollen bei ihrer Nachfrage nach Dienstleistungen eine entsprechende Unterstützung erhalten.

Inhalte der Förderung:
Der neue Förderschwerpunkt soll daher insbesondere folgende Ansätze enthalten:

- die Erschließung zusätzlicher Beschäftigungspotentiale durch Mini/Midijobs insbesondere in sozialen, pflegerischen und betreuenden Dienstleistungen.

- eine möglichst flexible Reaktion auf kurzzeitige Unterstützungsbedarfe.

- die Förderung der schrittweisen Integration in den Arbeitsmarkt insbesondere benachteiligter Zielgruppen durch die benannten Tätigkeiten.

Das Land schließt dabei nicht die Einbindung haushaltsnaher Dienstleistungen aus, sofern sie die sozialen, pflegerischen und betreuenden Dienstleistungen sinnvoll ergänzen.

Neben dem Einsatz von Mini- und Midijobs sollen auch Instrumente wie Ich-AG´s oder normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in den Dienstleistungsagenturen möglich sein.

Wichtig ist eine Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, nach einer Anschubphase von maximal 3 Jahren.

In der Antragstellung bedeutet dieses konkret, dass neben der inhaltlichen Frage im Konzept bereits deutlich gemacht werden muss, wie die Perspektiven nach der öffentlich geförderten Anschubfinanzierung sind.

Ebenfalls soll im Konzept dargestellt werden, wie über die eingesetzten Instrumentarien (Minijobs, Midijobs etc.) eine entsprechenden Qualifizierung bzw. Einarbeitung der MitarbeiterInnen organisiert bzw. sichergestellt wird.

Förderhöhe:
Gefördert werden Personalkosten für die Initiierung und Organisation neuer Dienstleistungspools in Höhe von max. 48.288,--€ pro Jahr (inkl. einer Pauschale für Gemein- und Sachkosten in Höhe von 20 % der Personalkosten).

Die Förderung erfolgt zuerst für einen Zeitraum von 2 Jahren und kann bei Vorlegen einer positiven Zwischenbewertung maximal um 1 weiteres Jahr verlängert werden.

Förderumfang:
Das Land NRW plant in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 jeweils ca. 10 Projektanträge zu bewilligen. Neben inhaltlichen Kriterien und betriebswirtschaftlichen Kriterien soll auch eine möglichst flächendeckende Verteilung der Ansätze in NRW berücksichtigt werden.

Anträge werden für das Haushaltsjahr 2004 bis zum 30.7.2004 an das

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Referat 223
40190 Düsseldorf

gerichtet.

In der Anlage finden Sie ein Merkblatt des MWA zu den Fördervoraussetzungen und ein Kriterienraster zur Projektförderung, welches als Basis für die Antragstellung genutzt werden sollte.

Die Antragsprüfung erfolgt entsprechend den beigefügten Kriterien durch die GIB. Auf Grundlage dieser Stellungnahme erfolgt eine Förderentscheidung durch das MWA in Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Für Beratungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Konzepten und betriebswirtschaftlichen Kalkulationen stehen die Fachberater des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes gerne zur Verfügung. (TT)


Förderung von Dienstleistungspools / Agenturen zur Poolung
und / oder Vermittlung von Minijobs in NRW

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Fördervoraussetzungen und Kriterienraster zur Projektförderung

1. Fördervoraussetzungen

• Antragsteller ist Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes oder einer der bisher durch das MWA ge-förderten Dienstleistungspools.

• Tätigkeitsfeld insbesondere „soziale, pflegerische und betreuende Dienstleistungen“, „haus-haltsnahe bzw. haushaltsbezogene Dienstleistungen“.

• Schlüssiges Finanzierungskonzept über die gesamte Projektlaufzeit.

• Antragsunterlagen liegen vollständig vor. Die fördertechnische Überprüfung durch das zustän-dige Versorgungsamt hat keine Beanstandungen ergeben.

• Inhaltliche Stellungnahme der G.I.B.

• Schlüssiges Gesamtkonzept (bis zu 10 DIN A 4 –Seiten) aus dem insbesondere hervorgeht:

- die Vorerfahrungen hinsichtlich der Zielgruppe,
- die Form des Marktzuganges
- die Verbesserung der entsprechenden Dienstleistungen,
- Zahl der zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisse
- Refinanzierung der zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisse,
- die Nachhaltigkeit des Angebotes unter Marktbedingungen.
- die Berücksichtigung der Kriterien zur Projektauswahl bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorhabens,
- die Berücksichtigung des gender mainstreaming

• Abschluss einer Zielvereinbarung zu den quantitativen und qualitativen Projektzielen.

• Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen von Controlling und Evaluationsvorhaben.

2. Kriterien zur Projektauswahl

Der Antragsbegutachtung und der nachfolgenden Förderentscheidung werden die u. a. Kriterien zugrunde gelegt. Bewilligungen und Ablehnungen enthalten eine Begründung auf der Basis dieser Kri-terien.


Allgemeine Kriterien

• Zusätzlichkeit des Angebotes / Verbesserung der sozialen Dienstleistung
• Plausibilität und Realisierungschancen des Vorhabens
• Erfahrungshintergrund des Trägers
• Anzahl der zu schaffenden Mini-/Midi-Jobs

Kriterien „Zielgruppe“

• Eröffnung von Beschäftigungsangeboten auch für Personen mit besonderen Vermittlungsprob-lemen
• Ausrichtung des Vorhabens auf individuelle dauerhafte Integrationsperspektiven
• Vorbereitung auf die aus zu übenden Tätigkeiten
• Steigerung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit
• Anzahl der ProjektteilnehmerInnen

Kriterien „Kunden / Unternehmen“

• Zugänge zu Kunden / Unternehmen
• Passgenauigkeit des Dienstleistungsangebotes für die Kunden / Unternehmen
• Plausibilität der Dienstleistungsnachfrage

Kriterien „Nachhaltigkeit“

• Dauerhaftigkeit des Angebotes hinsichtlich
- der Schaffung von Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen
- der Organisation
• Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebotes
• Übertragbarkeit des Ansatzes

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