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Öffentlichkeit gesucht und gebraucht, Strafverfahren gegen ELO Aktivist in Iserlohn am 17.10.

Pressemitteilung

Amtsgericht Iserlohn, Montag, 17.10.2011, 12:00 Uhr, Saal C 106
Strafsache gegen U.W.
wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit übler Nachrede

In einer am 03.03.2011 veröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 4 AS 90/10 R , 18.01.2011) bekräftigten die obersten Sozial-Richter abermals, dass die Verletzung des so genannten „Individualisierungsgrundsatzes“ regelmäßig zur Rechtswidrigkeit von ALG II-Bescheiden führt.

Ob eine vom Jobcenter trotzdem eingeforderte Leistung möglicherweise ein Betrugsdelikt gem. § 263 StGB darstellt, war Inhalt einer Strafanzeige gegen zwei Sachbearbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis vom 12.06.2010. Die Verfahren wurden eingestellt und der Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis stellte im Rahmen der Stellungnahme selbst Strafantrag gegen den Anzeigenerstatter.

Seitens der Staatsanwaltschaft Hagen wurde daraufhin der Erlass eines Strafbefehls beantragt.

In einer ersten Prüfung hatte der damals zuständige Richter am Amtsgericht Iserlohn den Strafbefehlsantrag abgewiesen mit der Begründung, es läge kein strafbares Verhalten des Angeschuldigten vor.

In der Verhandlung am 17.10.2011 soll nun erneut über den Einspruch des Angeschuldigten gegen den Strafbefehl verhandelt werden, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Beschluss mit der sofortigen Beschwerde erfolgreich vorgegangen war und auch die nunmehr zuständige Richterin den beantragten Strafbefehl erließ. Dazu sind diesmal mehrere Mitarbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis als Zeugen geladen.

Der Angeschuldigte arbeitet unentgeltlich in der Erwerbslosenarbeit des Vereins aufRECHT e.V. in Iserlohn.

Die Verhandlung ist öffentlich.

Mehr dazu unter: http://www.beispielklagen.de

http://www.aufrechtev.de/

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