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Offener Brief des DW PEK zu den "Ein-Euro-Jobs"

Das Diakonische Werk in der Pommerschen Evangelischen Kirche - Landesverband hat am im August 2004 einen Brief an die Mitglieder geschickt, den wir hiermit dokumentieren:

Brief an die Mitglieder des Diakonischen Werkes – LV – in der PEK e. V.

"Ein-Euro-Jobs"

Sehr geehrte Damen und Herren,
jüngst ist eine öffentliche Diskussion zu den Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung nach
§ 16 Abs. 3 SGB II („ein-Euro-Jobs“) entbrannt.

Dabei ist auch die freie Wohlfahrtspflege von verschiedener Seite in die Kritik geraten, weil sie sich allzu bereitwillig erklärte, ein-(bzw. zwei-)Euro-Jobs einzurichten. Aktuell ist die Positionierung zu dieser Frage zwischen den Wohlfahrtsverbänden uneinheitlich; so stehen zum Beispiel kritische Stellungnahmen des Diakonischen Werkes Hamburg, des DPWV solchen der Caritas gegenüber, die die Möglichkeiten der Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung extensiv nutzen will.

Wenn Sie als Träger von der Bundesagentur für Arbeit oder von der kommunalen Seite angefragt werden, ob Sie entsprechende Stellen einrichten können, so bitten wir Sie, die im Folgenden aufgeführten Argumente mit zu bedenken.

Die Bundesagentur betrachtet die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach einer Meldung der FR vom 4. August 2004 als "einfachste, unkomplizierteste und preiswerteste Variante" unter den möglichen öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Der Job müsse "von öffentlichem Interesse" sein und dürfe reguläre Beschäftigung nicht verdrängen. Die BA geht davon aus, dass die Kommunen an diesem, der Sozialhilfe entlehnten Jobmodell sehr interessiert sein werden, weil es deutlich billiger sei als herkömmliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).

Auch potentielle Träger solcher Maßnahmen wie Kommunen und Träger karitativer Einrichtungen zeigen sich an dieser Art Arbeitsgelegenheiten interessiert. Den Trägern gemeinnütziger Arbeit wird pro Job eine Pauschale überwiesen, mit der sie die Ansprüche des Arbeitenden und die Verwaltungskosten decken müssen. Anders als bei ABM müssen die Träger keine Lohnnebenkosten zahlen. Ein lohnendes Geschäft?

Das Diakonische Werk – Landesverband - in der Pommerschen Evangelischen Kirche meint: Nein!

Auch wenn in wenigen Einzelfällen der Weg über gemeinnützige Arbeit für Arbeitslose ein sinnvoller Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt sein mag, lehnt das Diakonische Werk – Landesverband – in der PEK e. V. die allgemeine Orientierung auf und die umfängliche Schaffung dieser Arbeitsgelegenheiten aus sozialpolitischen und fachlichen Gründen ab.

Für diese Ablehnung sind folgende Gründe für den Landesverband entscheidend:

1. Es ist festzuhalten, dass die Integration in den Arbeitsmarkt, gerade hier in der Region, nicht an der mangelnden Willigkeit oder Fähigkeit Arbeitsloser scheitert, sondern an den fehlenden Arbeitsplätzen. An diesen fehlenden Arbeitsplätzen werden „Ein-Euro-Jobs“ nichts ändern. Im Gegenteil: Diese „Ein-Euro-Jobs“ werden, wenn sie massenhaft eingeführt werden, eher zum Abbau von regulären Arbeitsplätzen beitragen, etwa in der Grünflächenpflege. Die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB unterstreichen den durch das SGB II verschärften Zwang jede Arbeit anzunehmen.

2. Arbeit muss existenzsichernd sein. Alle Entwicklungen, die zur Verbreitung des Phänomens der „working poor“ beitragen, sind abzulehnen.

Im Gesetzgebungsverfahren zu den Hartzgesetzen hat sich die Diakonie kritisch zur Ausweitung der Möglichkeiten zur Verpflichtung Arbeitsloser zu gemeinnütziger Arbeit gewandt. An dieser Ablehnung halten wir fest.

In der Stellungnahme des Diakonischen Werkes der EKD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zur Bundestagsdrucksache 15/1516 vom 1.10.2003 hieß es unter anderem:

„Insbesondere Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte benötigen zum Erhalt bzw. zur Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit auch in Zukunft öffentlich geförderte Beschäftigung. Der Entwurf des SGB II übernimmt in §16 Abs. 2 Ziffer 6 von den Regelungen der „Hilfe zur Arbeit“ des BSHG lediglich den §19, Abs. 2, 2. Variante, nicht aber §19, Abs. 2, 1. Variante, wonach eine Entlohnung gemäß des üblichen Arbeitsentgelts erfolgen würde. Dies lässt darauf schließen, dass die Beschäftigung von SGB II-Beziehern im Rahmen der Mehraufwandsvariante den Regelfall darstellen soll.

Nicht vorhandene Arbeitnehmerrechte, eine symbolische Bezahlung und in der Regel fehlende Vollschicht verhindern, dass die Arbeitslosen tatsächlich an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden. Entsprechend demotiviert sind die Beschäftigten. Für die Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger würde eine Ausweitung der Beschäftigung nach der Mehraufwandsvariante bedeuten, dass sie keine Aufträge am Markt mehr annehmen dürften und entsprechend Refinanzierungsmöglichkeiten entfielen.

Das Diakonische Werk der EKD setzt sich dafür ein, dass Mehraufwands-Modelle (1 EURJobs u.ä.) die Ausnahme darstellen. Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sollten in ihrer Ausgestaltung die volle Ausstattung mit den üblichen Rechten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie eine existenzsichernde Entlohnung gewährleisten.“

Die wenigen Einzelfälle, in denen gemeinnützige Arbeit für Arbeitslose ein sinnvoller Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt sein mag, rechtfertigen nicht den massiven Ausbau dieses Instrumentes.

3. Auch für Jugendliche gilt, dass die Orientierung auf „ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten“ in die Irre führt. Diese Arbeitsgelegenheiten schaffen keine gute Voraussetzungen für einen Start in das Berufsleben.

Besser ist es, Möglichkeiten zum Training und zur Qualifizierung zu bieten und diese wieder auszubauen, die Möglichkeiten des KJHG und bewährte Angebote der Jugendhilfe zu nutzen.

4. In den Einrichtungen der Diakonie wird eine anspruchsvolle professionelle Arbeit geleistet. Diese Arbeit kann nur von ausgebildeten und motivierten, d.h. diese Arbeit freiwillig ausübenden Menschen geleistet werden.

Ergänzende Angebote werden durch Freiwilligendienste, Ehrenamtliche Arbeit bis hin zum Freiwilligen Sozialen Jahr für Jugendliche realisiert.

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