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PM: •Erwerbslosenverbände fordern Einstellung der umstrittenen Telefonabfrage

Pressemitteilung vom 18. Januar 2006



Arbeitslosengeld-II-Beziehende haben sich verunsichert an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) gewandt. Sie wollten wissen, ob die Datenermittlung per Telefon rechtens sei. Ausgelöst wurde die Verunsicherung, aber auch das Unverständnis bei Betroffenen letzte Woche durch Serienbriefe einiger Träger für Arbeitslosengeld II (Alg II), in denen eine telefonische „Betreuung” der „Kunden” angekündigt wurde. Auch der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erneuten Telefonabfrage. Die den Erwerbslosenorganisationen vorliegenden Schreiben beginnen mit dem Satz: „Sehr geehrte/r Dame/Herr …, unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie so schnell wie möglich Arbeit finden…” Deshalb sollen sich die angeschriebenen Erwerbslosen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr bereithalten, um mit MitarbeiterInnen der „Service-Center Kundenbetreuung SGB II” der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Telefon ihre „Kundendaten” zu besprechen.

Mit diesem Schreiben an die Betroffenen, lässt die BA verlauten, sei der im August letzten Jahres vom Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar geforderten Informationspflicht Genüge getan. Die telefonische Abfrage von persönlichen Daten erfülle somit alle Anforderungen des Datenschutzes. Dieser Ansicht widerspricht Frank Jäger, Geschäftsführer der BAG-SHI: „Wir sehen bei diesem Verfahren erhebliche Mängel. So ist der Zeitraum, in dem die Angeschriebenen mit Anrufen zu rechnen hätten, unbefristet und unbestimmt. Im Grunde kann die Abfrage nach Erhalt des Schreibens auf die Zeit des gesamten Leistungsbezuges ausgedehnt werden.” Der Hinweis auf die „telefonische Betreuung” könne somit irgendwann in das Kleingedruckte des Alg-II-Antragsformulares wandern und würde von Betroffenen dann kaum wahrgenommen, befürchtet die BAG-SHI. Die Organisation macht darauf aufmerksam, dass die BA ihre Ankündigungen zum Datenschutz – etwa die Behebung von Mängeln beim Alg-II-Antrag – bislang selbst nicht ernst nehme. Generell lasse die Behördenpraxis gegenüber Alg-II-Beziehenden jegliche Sensibilität beim Daten- und Persönlichkeitsschutz vermissen.

In dem Serienbrief fehlt auch der vom Bundesdatenschutzbeauftragten geforderte, klare und unmissverständliche Hinweis auf das Recht der Auskunftsverweigerung am Telefon. Auf der anderen Seite sucht man in dem Schreiben vergeblich nach der Ankündigung der Bundesagentur in ihrer Pressemitteilung vom 12. Januar, dass Erwerbslose, die am Telefon die Auskunft verweigerten, mit einer Vorladung zum persönlichen Gespräch zu rechnen hätten „Offensichtlich verbindet die Arbeitsagentur mit der persönlichen Betreuung von Erwerbslosen in den Alg-II-Behörden ein besonderes Drohpotential, das Erwerbslose zur telefonischen Auskunft bewegen soll,” schließt Harald Thomé von Tacheles e.V. „Das läuft auf eine ‚Sonderbehandlung’ hinaus, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, und auf die Einrichtung schwarzer Listen von mutmaßlich unkooperativen Leistungsbeziehenden.

Wenn BA Chef Frank-Jürgen Weise die Eigenverantwortung der Betroffenen fördern will, sollte er auf die von seiner Behörde angebotenen „fürsorgliche Belagerung” durch ein „Telefon-Service-Center” verzichten. Wer zu Hause an Werktagen zwölf Stunden mit solchen Anrufen rechnen muss, ist verunsichert, denn auf solche Gespräche können sich Betroffene kaum inhaltlich vorbereiten, haben aber das Gefühl, einer ständigen Kontrolle ihres Alltags ausgeliefert zu sein. „Was passiert, wenn die Leute telefonisch nicht erreichbar sind? Kommen die dann auf eine Liste und werden vom Amt in die Mangel genommen?” fragt Harald Thomé. „Das nenne ich Repression, nicht Stärkung der Eigenverantwortung.”

Die Betroffenenorganisationen setzen darauf, dass das „Serviceangebot” der Nürnberger BA von den kommunalen Alg-II-Trägern nicht in Anspruch genommen und in Folge wieder eingestellt wird. „Die Entscheidung zur Telefonabfrage treffen die Verantwortlichen in den Kommunen und Landkreisen. Dieses Thema muss unbedingt von Initiativen, Gruppen und Parteien aufgegriffen werden, die sich kommunalpolitisch für eine Verbesserung der Situation von Erwerbslosen einsetzen,” rät Frank Jäger. Die Erwerbslosenorganisationen fordern die BA auf, diese rechtswidrige Datenermittlung sofort einzustellen. Sie weisen aber auch darauf hin, dass Alg-II-Beziehende, die von ihrem Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch machen, mit „Sonderbehandlung” rechnen müssen.

Tacheles – Online – Redaktion
Harald Thomé



Für Rückfragen:


  • Harald Thomé, Tacheles e.V. (Tel: 0202 – 31 84 41)
  • Frank Jäger, BAG-SHI e.V. (Tel: 069 / 27 22 08 96)


Hintergrund:


Anchreiben Erfurt [PDF 199 KB]

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