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PM: SoVD setzt sich für Erhalt der eigenständigen Sozialgerichte ein

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Pressemitteilung Nr. 33/2005

Berlin, 1. Juli 2005

SoVD setzt sich für Erhalt der eigenständigen Sozialgerichte ein

Zu den Beschlüssen der Justizministerkonferenz erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:
Wir lehnen die Öffnungsklausel, die den Bundesländern eine Zusammenlegung von Sozial-, Verwaltungs- und Finanzge-richten ermöglicht, entschieden ab.
Wir werden uns mit aller Kraft für den Erhalt der eigenständigen Sozialgerichte einsetzen.
Die Sozialgerichte haben sich bewährt. Sie arbeiten schnell, kostengünstig und effizient. Ihre Richter sind auf die komplexe Sozialgesetzgebung spezialisiert.
Wir befürchten, dass sich durch eine Zusammenlegung der Sozialgerichte mit den Verwaltungs- und Finanzgerichten die Qualität der Rechtsprechung verschlechtern wird. Dies ginge zu Lasten der Menschen, die sich mit existenziellen Problemen an die Sozialgerichte wenden.
Mit der Öffnungsklausel verabschieden sich die Justizminister von einer bundesweit einheitlich organi-sierten Gerichtsbarkeit. Damit würde es künftig vom Wohnort des Klägers abhängen, welches Gericht für ihn zuständig ist. Dagegen haben wir schwere Bedenken.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

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