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PM RA Kroll: Wichtiger Etappensieg für die grundrechtlich geschützte Berufsausübung der freien Advokatur!

Anwaltskammer vertagt Entscheidung im Standesverfahren gegen Behinderten-Anwalt RA Kroll

----------------------------------------------------------Wichtiger Etappensieg für die grundrechtlich
geschützte Berufsausübung der freien Advokatur!

Die Anwaltskammer hat heute eine gegen mich anberaumte Entscheidung wegen angeblicher Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot vertagt. Der Vorsitzende Richter der Anwaltskammer wandte sich sofort nach Beginn der ca. einhalbstündigen Verhandlung an den Generalstaatsanwalt und wies diesen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.04.2008, 1 BvR 1793/07, insbesondere auf nachfolgende Passage, hin:
„Mit Blick auf die Berufsfreiheit können herabsetzende Äußerungen, die ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung und der dabei zulässigen Kritik abgibt, nur dann Anlass für berufsrechtliche Maßnahmen sein, wenn besondere Umstände hinzutreten. Dies ist der Fall, wenn die Herabsetzungen nach Inhalt und Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein. Darüber hinaus ist das Sachlichkeitsgebot dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt unprofessionell handelt, indem er entweder bewusst Unwahrheiten verbreitet oder eine rechtliche Auseinandersetzung durch neben der Sache liegende Herabsetzungen belastet, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben (vgl.BVerfGE 76, 171 <193>).“

Eine neben der Sache liegende Herabsetzung, deren Unterbindung im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG und unter Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre, kann darin nicht gesehen werden. Rechtsanwälte nehmen im freiheitlichen Rechtsstaat als berufene Berater und Vertreter der Rechtsuchenden neben Richtern und Staatsanwälten eine eigenständige wichtige Funktion in rechtlichen Auseinandersetzungen wahr. Der Rechtsanwalt soll als Organ der Rechtspflege zu einer sachgerechten Entscheidung beitragen und das Gericht - ebenso Staatsanwaltschaft oder Behörden - vor Fehlentscheidungen bewahren (vgl. BVerfGE 76, 171 <192>). Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erlaubt es dem Anwalt - ebenso wie dem Richter - nicht, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Der Rechtsanwalt darf daher auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen. Es ist nicht entscheidend, ob der Rechtsanwalt seine Kritik auch anders hätte formulieren können (vgl. BVerfGE 76, 171 <192>). Wie der Rechtsanwalt die ihm anvertrauten Mandanteninteressen vertritt, ist seiner freien Berufsausübung überlassen.“

Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Herr Dr. Rembert Brieske, Bremen, der mir als fundierter Berufsrechtler in standesrechtlichen Angelegenheiten nach Kenntnisnahme des gegen mich eingeleiteten Standesverfahrens spontan eine anwaltliche Verteidigung vor der Anwaltskammer zugesagt und mich heute in Oldenburg anwaltlich vertreten hatte, regte ggü. dem Gericht eine Vertagung an. Er wies unter Bezugnahme auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf hin, dass die mir von den Sozialleistungsbehörden vorgehaltenen Mandantenfälle im untrennbaren Zusammenhang mit vielen anderen Fällen der Jugend- und Sozialämter gesehen und in das hiesige Verfahren eingeführt werden müssten, wobei die Aufarbeitung dieser Fälle einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Anwaltskammer war nach geheimer Beratung der Anregung meines Verteidigers gefolgt und hat eine Entscheidung vertagt.

Das Ergebnis der heutigen Sitzung zeigt meines Erachtens erfreuliche Tendenzen dahingehend auf, dass Sozialleistungsbehörden einen engagierten und unbequemen Anwalt nicht – wie wohl gedacht – so einfach ausschalten können. Die Freiheit der Advokatur im Sinne einer wirksamen Interessenvertretung steht unter dem Schutz von Art. 12 GG. Die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten insbesondere unter dem Aspekt einer Tätigkeit als „Organ der Rechtspflege“ hat heute einen wichtigen Etappensieg im Kampf um das Recht erzielt. Der Glaube an den Rechtsstaat hat am heutigen Tage zugenommen. Darüber freue ich mich persönlich sehr und meine behinderten Mandanten hoffentlich auch.

An dieser Stelle bedanke ich mich recht herzlich bei allen Medien, allen Lesern meiner Webseite und bei den ca. 200 Menschen, die zur Gerichtsverhandlung gekommen sind, für ihre solidarischen Bekundungen.

Rechtsanwalt A. Kroll, Oldenburg, 27.10.2008

Weitere Informationen:

Medienreaktionen: http://behindertemenschen.de/presse.htm
Gesamtinformationen: http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer

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