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Positionspapier des Gebäudereiniger-Handwerks zu 1 Euro-Jobs

Zu finden unter: http://www.gebaeudereiniger.de/aktuelles/Positionspapier23092004.htm


Positionspapier des Gebäudereiniger-Handwerks zu 1 Euro-Jobs

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt über 2.500 Meisterbetriebe des Gebäudereiniger-Handwerks mit mehr als 700.000 Beschäftigten. Die Dienstleistungspalette umfasst neben der Reinigungsdienstleistung im und am Gebäude die Grünanlagenpflege und das infrastrukturelle Gebäudemanagement. Mehr als 40 Prozent des Auftragsvolumens der Branche erfolgt durch öffentliche Auftraggeber.

Seit längerer Zeit bereits leidet die Reinigungsbranche erheblich unter der immer weiter um sich greifenden Konkurrenztätigkeit durch hoch­subventionierte kommunale und gemeinnützige (Beschäftigungs-) Gesell­schaften, die zu einer betriebs- und arbeitsplatzvernichtenden Wettbewerbsverzerrung im Reinigungsmarkt geführt hat. Ein besonderer Vorreiter ist dabei das Gesundheitswesen durch eine massive Gründungs­welle von „umsatzsteuerlichen Organgesellschaften“ im Klinikbereich.

Zahlreiche Mitgliedsbetriebe haben uns in den letzten Tagen mitgeteilt, dass ihre Auftraggeber angekündigt haben, ab 2005 das Auftragsvolumen der Fremdvergabe an Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks erheblich zu reduzieren. Begründet wurde dies mit der Absicht, über eigene Gesell­schaften mit ausschließlich „1-Euro-Arbeitsgelegenheiten“ gemäß § 16 SGB II die Reinigungsdienstleistungen zu übernehmen. Diese Auftraggeber sahen auch kein Problem, die Voraussetzungen „gemeinnützig“ und „zusätzlich“ zu argumentieren. „Danach sei die Schaffung eines hygienischen Umfelds in Kliniken, Altenheimen und Kindertagesstätten immer auch gemeinnützige Tätigkeit – da Hygiene der Allgemeinheit dient - und zusätzlich, da Zivildienstleistende und Betreuungspersonal diese Tätig­keiten bisher nicht ausgefüllt hätten.“ Diese Aussage ist keine Schwarz­malerei der Verbände, sondern eine tatsächliche Ankündigung von Auftrag­gebern unseres Handwerks.Die Bundesregierung hat in ihren Stellungnahmen mehrfach versichert, dass keine regulären Arbeitsplätze durch die Zusatzjobs verdrängt werden dürfen. Einem potentiellen Missbrauch soll durch strenge Prüfungen wirksam begegnet werden.

Dem massiven Missbrauch und der Verdrängung von regulären Arbeits­plätzen in der Privatwirtschaft durch Konkurrenztätigkeit von kommunalen Betrieben und Wohlfahrtsverbänden kann nach unserer Auffassung nur wirksam begegnet werden, wenn die Fördervoraussetzungen „Gemein­nützigkeit“ und „Zusätzlichkeit“ bei den 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten neu und restriktiver definiert werden:

Nach den internen Verwaltungsanweisungen der Bundesagentur gelten Arbeitsgelegenheiten als gemeinnützig, wenn sie den Interessen der Allgemeinheit dienen und nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken. Es dürfe also keine Konkurrenz auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt entstehen. Gemeinnützigkeit sei aber generell zu vermuten bei Arbeiten für einen als gemeinnützig anerkannten Maßnahmenträger.

Zusätzlich sei eine Arbeitsgelegenheit, wenn sie sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Auf das Erfordernis der Zusätzlichkeit könne verzichtet werden, wenn dadurch die Eingliederung in das Arbeitsleben besser gefördert werden könne.

Mit dieser Definition ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Diese Definition zeugt von einem Missverständnis bezüglich der Verdrängungs­mechanismen von Arbeitsplätzen in der wirtschaftlichen Praxis. Am Beispiel der Gebäudereinigung möchten wir dies erläutern:

Bisher ist noch ein Großteil der Reinigungsdienstleistungen kommunaler Liegenschaften und im Klinikbereich an privatwirtschaftliche Reinigungs­betriebe vergeben. Es zeichnet sich aber eine Entwicklung hin zur Rekommunalisierung ab, indem immer mehr kommunale Eigenbetriebe und Organschaftsgesellschaften gegründet werden, um eine Rückführung in die Eigenreinigung vorzunehmen. Dies hat in erster Linie als „inhouse-Geschäft“ mit Steuerersparnissen bei der Umsatzsteuer und Ausnutzen von Fördertöpfen zu tun. Dabei gingen bereits zahlreiche Arbeitsplätze im privaten Reinigungssektor verloren, weil diese Vorteile der Privatwirtschaft verschlossen sind.

Mit den 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten wird geradezu Öl in das Feuer derer gegossen, die über hohe Lohn- und Steuersubventionen die Kosten für Reinigungsdienstleistungen, die sie bisher bei der Privatwirtschaft eingekauft haben, weiter reduzieren wollen. Die Kommunen werden verstärkt entsprechende gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaften gründen, um die Arbeitslosengeld II Empfänger als Arbeitsgelegenheiten kommunale Einrichtungen reinigen zu lassen. Zusätzlich werden noch die Liegenschaften gereinigt, an denen die Kommunen zumindest beteiligt sind. Gemäß § 16 SGB II erfolgt die Reinigung über Arbeitskräfte, die zu 100 Prozent lohnsubventioniert sind (Alg II plus 1,50 Euro Mehraufwands­entschädigung). Zusätzlich erhält die Kommune pro Einzelfall die Teilnehmerpauschale in Höhe von 300 Euro als sog. Qualifizierungs­förderung.

Die Förderung ist der kommunalen Reinigungsgesellschaft sicher, weil die Tätigkeit als Reintegration von Langzeitarbeitslosen in das Erwerbsleben gemeinnützig ist und mit der gleichen Begründung der Wiedereingliederung die Zusätzlichkeit als Voraussetzung entbehrlich ist.

In Wirklichkeit hat aber diese „120-Prozent-Lohnsubventionierung“ die Wettbewerbsfähigkeit der privaten Reinigungsbetriebe vollständig ausgeschaltet. Das Auftragsvolumen bei öffentlichen Auftraggebern wird wegbrechen und zwangsläufig zu einem massiven Arbeitsplatzabbau bei den privaten Reinigungsbetrieben führen. Aus welchem Grund sollten die finanziell maroden kommunalen Auftraggeber noch die privaten Betriebe mit der Reinigung beauftragen, wenn sie die Reinigung über Steuergelder kostenlos erhalten können?

Diese kommunalen Reinigungsgesellschaften stehen dabei nicht einmal in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft, da sie „inhouse“ reinigen, also als kommunale Gesellschaft kommunale Liegenschaften betreuen. Damit dienen diese Arbeiten formell nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zielen und führen dennoch mittelbar zu einer massiven Verdrängung regulärer Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft, weil diese von einem wesentlichen Marktsegment – den öffentlichen Aufträgen - vollständig abgeschnitten wird.

Wie will die Bundesregierung diesen faktisch missbräuchlichen Effekt vermeiden bzw. wirksam bekämpfen, wenn zumindest vordergründig gegen keines der im Gesetz aufgestellten Kriterien verstoßen wird?

Aus den genannten Gründen sehen wir trotz aller Beteuerungen der Regierung bei der bestehenden Rechtslage keine Chance, dass reguläre Arbeitsplätze tatsächlich geschützt werden können.

Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Voraussetzung für entsprechende Arbeitsgelegenheiten zu konkretisieren und einen abschließenden Katalog aufzustellen, welche Tätigkeiten über diese Arbeits­gelegenheiten erbracht werden dürfen, damit eine Verdrängung der Privat­wirtschaft mittels Subventionierung wirksam verhindert werden kann.

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