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Presseerklärung SAGA v. 3.9.01: Verfahren wegen Rechtsberatung eingestellt!

Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA)
c/o ADW, Postfach 5328, D - 79020 Freiburg, Treff: Freitags 20.00
Tel. (0049) 0761 - 74003 - Fax (0049)0761 - 709866

Verfahren wegen Rechtsberatung eingestellt!

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen zwei Mitarbeiter/innen der SAGA kürzlich eingestellt. Das Verfahren war durch die Anzeige der Außenstelle des Bundesamts für die Aberkennung von Flüchtlingen im Febr. 2001 ausgelöst worden. „Im Auftrag des Bundesamts“ hatte der stellvertr. Leiter der Außenstelle (Reineke) es als erwiesen angesehen, dass SAGA Klageschriften etc. für Flüchtlinge verfasse, sowie Rechtsberatung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen würde. Pikant war bereits, dass die Zentrale des Bundesamts in Nürnberg sich von dieser Anzeige distanzierte (vgl. BZ 14.7.01). Zusätzlich wurde bekannt, dass der Anzeigende selbst, offenbar durch seine Vorgesetzten gedrängt, die Anzeige zwischenzeitlich zurückziehen musste.

Die Ermittlungen wurden davon jedoch nicht tangiert; gem. § 47 Abs 1 (Ordnungswidrigkeitengesetz) hat die Staatsanwaltschaft, wie jetzt bekannt wird, das Verfahren allerdings eingestellt. Eine Begründung ist dafür nach dem Gesetz nicht vorgesehen.

Zunächst ist festzuhalten, dass durch die Außenstelle des Bundesamts umfangreich Material für diese Strafanzeige gesammelt worden ist; in allen Fällen haben die Flüchtlinge angegeben, sich aus Not an (u.a.) SAGA gewandt zu haben, da ihnen keine andere Hilfe zur Verfügung steht. Anwaltskosten können sie nicht finanzieren, zumal ihnen in der Regel keine Arbeitserlaubnis gewährt wird (DM 80,- Taschengeld mtl.).
Allerdings hat das Bundesamt offenbar aus grosser Wut und Unüberlegtheit heraus gehandelt; so wurden der Polizei auch Unterlagen – entgegen dem Datenschutzgesetz – vorgelegt, die völlig zusammenhangslos zu SAGA stehen. Z.B. sollte die Tätigkeit eines Vormunds für einen Minderjährigen darüber kriminalisiert werden. In grosser Eile wurden von dort auch Schriftsätze in Asylverfahren auf ihre vermeintlichen Urheber ‚geprüft’, um sie schnellstens der Polizei (im gleichen Haus) vorzulegen. Die Wut ergibt sich allem Anschein nach aus dem Umstand, dass es auch 9 Jahre nach Bestehen dieser Außenstelle immer noch massenhafte Kritik an ihrem Verhalten gibt.
Dies wird auch so bleiben, denn dazu wären elementare Verbesserungen in den Anhörungsverfahren (Übersetzungen, Befragungstechniken, Verhalten gegenüber Minderjährigen, Anerkennung von Traumatisierungen, etc.) zwingend. Diese sind nicht vorgesehen, statt dessen zahlreiche Verschärfungen in den neuen Entwürfen aus dem Haus Schily. (Den merkwürdigen Kampf um die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Außenstelle -Gefahr der Schließung- haben wir noch nie nachvollziehen können.)

Die Staatsanwaltschaft Freiburg war durch die Anzeige in eine Zwickmühle geraten. Sie hatte zu entscheiden, ob hier eine „Besorgung fremder Rechtsangelegenheit“ vorliegt, die ggf. sogar zulässig wäre, da sie aus altruistischen Motiven erfolgt. D.H. ob die Unterstützung für z.B. Flüchtlinge auch in rechtlichen Dingen erforderlich ist, wie dies allgemein für (sprach- und behördenunkundige) Mitbürger/innen gilt; ob ggf. aufgrund der Rechtssprechung, der öffentlichen Diskussion und der Verfassungsbeschwerde durch den pensionierten Richter Dr. Kramer (Wolfenbüttel) eine Problematisierung dieses aus dem NS-Faschismus stammenden (Rechtsberatungs-)Gesetzes unbedingt erforderlich ist.
Sie hat sich diesen Fragen jedenfalls nicht öffentlich gestellt; sie legt damit eine Decke des Schweigens über dieses bis heute bestehende Gesetz (mit dem 1935 dafür gesorgt werden sollte, dass explizit jüdische Rechtsanwälte keine Rechtsberatung mehr tätigen durften).

SAGA wird sich in seiner Arbeit davon nicht beeinflussen lassen und weiterhin Flüchtlinge in ihren Angelegenheiten unterstützen.

Freiburg – 3.9. 2001

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