Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Rausschmiess von 1/4 der Arbeitslosenhilfebezieher aus dem sozialen Sicherungssytem

Handelsblatt Online: Freitag, 01. November, 11:41 Uhr

Erster Gesetzentwurf geht nächsten Dienstag in den Bundestag

Kräftig sparen mit Hartz

Die Bundesregierung will große Teile der Hartz-Reform schon Anfang Januar in Kraft setzen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf wurden gestern Abend die Koalitionsfraktionen informiert. Sie sollen das Gesetz am kommenden Dienstag in den Bundestag einbringen. Die erste Lesung ist für den darauf folgenden Freitag geplant.

pt BERLIN. Der Entwurf enthält auch die umstrittenen Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe und dem Arbeitslosengeld. Bei der Arbeitslosenhilfe soll eigenes Vermögen und Einkommen des Partners stärker angerechnet werden. Bislang bleiben pro Lebensjahr 520 Euro eigens Vermögen anrechnungsfrei. In Zukunft sollen es nur noch 260 Euro sein. Bei der Ermittlung des Haushaltseinkommens sollen das pauschale Existenzminimum, Werbungskosten und Kosten für Versicherungen nicht mehr abgezogen werden, so dass es früher zu einer Kürzung der Arbeitslosenhilfe kommt.

Nach Schätzung des Bundesregierung dürften rund ein Viertel der 1,3 Millionen Arbeitslosenhilfebezieher ihren Leistungsanspruch verlieren. Da die Anrechnungsvorschriften bei Sozialhilfebeziehern noch härter sind, erhalten sie aber auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Der Arbeitslosengeldanspruch für verheiratete Arbeitslose mit Kindern soll bis 2004 in drei Stufen von 67 über 65 auf 63 % des letzten Nettoeinkommens gesenkt werden. Als Ausgleich wird pro Kind ein aus Steuermitteln finanzierter Kinderzuschlag gewährt. Singles erhalten bereits heute nur 60 %.

Die Kürzungen sollen Einsparungen von 2,3 Mrd. Euro im nächsten Jahr bringen, die zum kleineren Teil bei der Bundesanstalt für Arbeit wirksam werden. Insgesamt will Finanzminister Hans Eichel im Bereich der Arbeitslosenversicherung 6,5 bis 7 Mrd. Euro einsparen, um nächstes Jahr keinen Bundeszuschuss mehr zahlen zu müssen.

Dabei wird auch die Hartz-Reform einen Beitrag leisten. So erhalten nach dem Reformentwurf Arbeitslosenhilfebezieher, die an einer Weiterbildung teilnehmen, nur noch Unterhaltsgeld in Höhe der Arbeitslosenhilfe statt des Arbeitslosengeldes. Von den neuen Personalserviceagenturen, die Arbeitslose in Zukunft nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit anstellen und an Unternehmen ausleihen sollen, wird auch ein deutlicher Rückgang der Lohnkostenzuschüsse erwartet. Sie wurden bislang als Eingliederungshilfe für Arbeitslose an Unternehmen gezahlt.

Auch das das neue Brückengeld, das älteren Arbeitslosen gezahlt wird, die aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden wollen, dürfte im nächsten Jahr zu Einsparungen führen. Es beträgt nur 50 % des Arbeitslosengelds, auf dass sie bislang Anspruch hatten.

Die Haupteinsparungen sollen aber durch die neuen Vorschriften zur Beschleunigung der Vermittlung erreicht werden. Davon werden deutliche, bislang nicht bezifferte Einsparungen beim Arbeitslosengeld erwartet.

Die Gewerkschaften lehnten die Kürzungen bei den Arbeitslosen weiterhin ab. Lediglich der Vorsitzende der IG BCE, Hubertus Schmoldt, brach gestern aus der Phalanx aus und zeigte Verständnis für die Pläne der Koalition.

Zurück