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Regierungs PM: Auch die erwerbsfähigen Partner der Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich um Arbeit bemühen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr.546
Auch die erwerbsfähigen Partner der Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich um Arbeit bemühen

Mi, 27.10.2004


Die heutige Meldung der STUTTGARTER NACHRICHTEN, dass künftig auch die bisher nicht Arbeit suchenden Partner bzw. Partnerinnen der Bezieher von Arbeitslosengeld II sich bei ihrer Arbeitsagentur arbeitslos melden und um Arbeit bemühen müssen, entspricht der Gesetzeslage, wenn die Partner bzw. Partnerinnen ebenfalls erwerbsfähig sind.

Fakt ist:

Durch die am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Arbeitsmarktreform (Hartz IV) sind auch die erwerbsfähigen Partner der Bezieher von Arbeitslosengeld II, die bisher keine Arbeit gesucht haben, verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Einen eigenen Antrag auf ALG II müssen sie nicht stellen. Soweit dem keine Anhaltspunkte entgegen stehen, vertritt der Antragsteller die gesamte Bedarfsgemeinschaft (unter anderem nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner sowie Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).

Hintergrund ist, dass nicht nur die ALG II-Bezieher, sondern auch die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner, die erwerbsfähig sind, verpflichtet sind, aktiv daran mitzuwirken, aus der Bedürftigkeit heraus zu kommen. Auch ihnen stehen in Zukunft alle Maßnahmen der Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung zur Verfügung; im Gegenzug sind sie verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit, die ihnen angeboten wird, anzunehmen, sofern keiner der gesetzlichen Ausnahmetatbestände erfüllt ist. Ein Ausnahmetatbestand liegt zum Beispiel vor, wenn die Tätigkeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde oder mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre.

Für die Partner der bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe galt diese Verpflichtung nicht, da die Arbeitslosenhilfe als Lohnersatzleistung, unabhängig vom Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft, nur dem Arbeitslosen gezahlt wird.

Die Einbeziehung auch der erwerbsfähigen Partner der ALG II-Bezieher in die Statistik der Arbeitsuchenden kann dazu führen, dass die Zahl der Arbeitslosen in der Einführungsphase vorübergehend ansteigt.

http://www.bundesregierung.de/-,413.735874/pressemitteilung/Auch-die-erwerbsfaehigen-Partn.htm

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