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Sanktionierte ALG II-Betroffene in Baden-Württemberg als Inter-viewpartner/-innen gesucht.

Sanktionierte ALG II-Betroffene in Baden-Württemberg als Inter-viewpartner/-innen gesucht.

§ 31 SGB II sieht für ALG II-Bezieher/-innen, die in „Eingliederungsvereinbarungen“ festge-legte Pflichten nicht erfüllen, die so genannte Eingliederungsmaßnahmen nicht antreten oder abbrechen oder die nach Ansicht der Behörde zumutbare Arbeit ablehnen, empfindliche Leistungskürzungen bis hin zur völligen Streichung der Hilfe vor.

Die tatsächlichen Ursachen der Verhängung von Sanktionen sind bisher ebenso schlecht erforscht wie die Auswirkungen von Sanktionen auf die Lebenslage der Betroffenen. Wie die Betroffenen die Situation erlebt haben, in der sie sanktioniert wurden, vor welche Anforde-rungen sie sich gestellt sahen und warum sie diese Anforderungen nicht erfüllen konnten oder wollten, ist weitgehend unbekannt. Ebenso wenig weiß man darüber, wie die Sanktio-nierten die Einbußen an Existenzsicherung bewältigen: Welche Ausgaben sie unterlassen (müssen), was das für die Sicherung ihrer Wohnung und ihrer Gesundheit bedeutet, welche alternativen Einkommensquellen sie sich zu erschließen suchen, auf welche Jobs sie sich möglicherweise einlassen, auf die sie sich ohne die Sanktion nicht eingelassen hätten.

Für ein Forschungsprojekt zu diesen Fragen suche ich Menschen, die in der Vergangen-heit nach § 31 SGB II sanktioniert waren oder es gegenwärtig sind und die bereit sind, in einem Gespräch mit mir ihre Sicht der Situation zu erörtern. Dass ich die Anonymität der Interviewpartner/-innen gegenüber allen Dritten strikt wahre, versteht sich.

Wer ich bin und welche Forschungsprojekte – insbesondere auch zur Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II – ich bisher durchgeführt habe, steht auf meiner Internetseite un-ter www.sofeb.de.

Die Interviews werden dort stattfinden, wo die Gesprächspartner/-innen sie am liebsten füh-ren möchten. Wegen des engen Zeitrahmens, in dem die Untersuchung durchgeführt werden muss, und wegen der knappen finanziellen Ressourcen können jedoch leider nur Interviews mit Sanktionsbetroffenen, die in Baden-Württemberg oder nicht weit davon entfernt leben, durchgeführt werden. Jede/r Interviewpartner/in bekommt als kleines Dankeschön 15 Euro (in bar).

Die vorgesehenen 30 Interviews sollen von Februar bis Ende April 2009 durchgeführt wer-den. Bis Ende August 2009 werden die Interviews ausgewertet sein und der Projektbericht vorliegen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich zu einem Interview bereit finden könnten und sich für eine erste Kontaktaufnahme telefonisch oder per Mail bei mir melden würden. Die Telefonnummer ist: 07073/91 77 91. Die Mail-Adresse ist lautet: anne.ames@sofeb.de. Selbstverständlich stehe ich auch zur Beantwortung von Nachfragen zu dem Projekt gerne zur Verfügung.

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus von ganzem Herzen.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Ames

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Anmerkung von Tacheles: Anne Ames ist eine profilierte Kollegin, die sich schon lange für die Interessen Erwerbsloser einsetzt (Anne war z.B. 2006/2007 Geschäftsführerin der BAG-SHI). Dieses Anliegen wird daher von Tacheles mit der Veröffentlichung dieser Ausschreibung unterstützt.

Harald Thomé / Tacheles e.V.
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