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Sehr wichtige Notizen über eine Fachkonferenz zu Hartz-Plänen

LiebeFreundInnen,
gestern war ich als Referentin zu einer Fachkonferenz zu "Hartz" in Göttingen. Nachdem, was ich da von anderen ReferentInnen gehört habe, kann einem wirklich nur das Grausen ankommen.

1. Die Umstellung auf Arbeitslosengeld II soll bis 31.12.2003 fertig sein.

2. Das ALG II soll einen Umfang haben von 590 DM + 160 DM + 29 DM = 779 DM + Kaltmiete bei angemessenem WohnTaum. Das ALG II soll bis 2006 weiter abgesenkt werden. (Lt. Aussage von C. Degen, Ref. Arbeitsmarktpolitik DGB-BuVo)/ Das heißt, dass banale Dinge wie Mobilität in der Stadt, Telekomanschluss, Internet, Urlaub, Kleidungskauf usw.
nicht mehr möglich ist. Heizkostenübernahme ist ungeklärt.)

3. Wahrscheinlich wird es keine Krankenversicherung und Rentenversicherung für die Leute geben. (Die Befürworter der sozialen Absicherung sind in der Minderheit.)

4. Von mehreren RednerInnen herausgefunden wurde, dass aus den Bestimmungen des ALG II und des Sozialgeldes Menschen mit Kindern und Menschen, die andere Menschen pflegen herausfallen a) ALG II: Sie sind erwerbsfähig, aber nicht verfügbar. b) Sozialgeld: Sie sind nicht erwerbsunfähig.

5.PSA, Jobcenter, Bildungsgutscheine orientieren ausschließlich auf hochqualifizierte und gutvermittelbare Erwerbslose. Länger Erwerbslose und die Schwervermittelbaren unter ihnen und auch Schwerebehinderte nützen diese Maßnahmen nichts. Sie aber. weder erwerbsunfähig noch krank. Die Stellen zur Beseitigung der "Vermittlungshemmnisse" bei den Jobcentern werden aus kommunalen Mitteln gespeist und sind auf diesen gesetzlich organisierten Kundenansturm finanziell unvorbereitet.

6. Sämtlichen VertreterInnen von Kommunen ist unklar, wer das ALG II zahlt. Nach ihrer Positionierung in der Hartz-Kommission soll dies der Bund zahlen, nach Aussagen von R. Schmidt und W. Clement werden Teile des ALHI-Topfes bereits im Sommer an die Kommunen übergeben, um die ALHI und dann ALG II zu zahlen.

7. Unklar ist, wer das Sagen in den Jobcentern hat. Haben dies die Arbeitsämter, brechen die kommunalen Beschäftigungsstrukturenhöchstwahrscheinlich zusammen. Haben dies die Kommunen, so würden sie vom Bund eine hohe pauschale, jährliche Zuweisung für die Einleitung weiter Beschäftigungsaktivitäten benötigen: Letzteres ist offensichtlich ohnehin nie vorgekommen.

In meinem Beitrag habe ich zum Systemwechsel im Arbeitsförderrecht und der Neuordnung am Arbeitsmarkt besprochen und drei Thesen erläutert:

1. Mit der Neustrukturierung der BA wird die BA zerschlagen und die solidarische Arbeitslosenversicherung abgewickelt, denn (bis zum Sommer 2003) werden die Rechtsansprüche auf Leistungen des Arbeitsamtes aufgelöst. (Kunden-Dienstleisterbeziehung, Veränderung der Rechtsstellung Erwerbslose vom Anspruchsberechtigten zum Bittsteller, Beschwerde statt Widerspruchsrecht, Aufhebung der paritätischen Einzahlung in die Alo- Versicherung durch Regelung, dass keine Zahlung von SV-Beiträgen durch Arbeitgeber bei einer Variante des Brigdesystems (Übernahme der SV -Beiträge durch das AA) erfolgen soll, Lohnersatzleistung wird zum Arbeitslohn in PSA erste 6 Monate usw.) Eine Individualisierung der ALG-Bezugsdauer ist bereits im Gespräch.

2. Mit den ersten bei den "Hartz-Gesetzen" ist leistungsseitig die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe weitestgehend vorbereitet. (Maßnahmen zum ALG und zur ALHI)

3. In der Beschäftigungsförderung im Arbeitsf6rderrecht erfolgt ein Paradigmenwechsel: Schwerpunktverlagerung von einer noch tariflich/ ortsüblichen orientierten und angelegten Bezahlung von Arbeitsf6rdermaßnahmen im sog. 2. Arbeitsmarkt hin zur Leiharbeit im ersten

Arbeitsmarkt zu entgarantierten Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen als Maßnahme zu einer direkten Wirtschaftsförderung.
Dieselbe Erkenntnis könnte man angesichts der Ausrichtung der Weiterbildung anbringen, die zukünftig nur noch auf sehr gut vermittelbare Erwerbslose zielt.
Unterschiedliche Gruppen fallen daher kurz- und mittelfristig aus der Finanzierung der neuen Leistungssysteme heraus.

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