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SG Düsseldorf verurteilt JC Wuppertal zur Zahlung von SGB II – Leistungen an einen Österreicher

Mit Urteil vom 13.03.2017 hat das Sozialgericht Düsseldorf das Jobcenter Wuppertal dazu verurteilt, SGB  II – Leistungen für einen Österreicher zu erbringen.
Das SG stellt fest, der SGB II-Anspruch des Österreichers ergibt sich aus dem deutsch-österreichischen Fürsorgeabkommen und unterliegt nicht dem neu seit 29. Dez. 2016 ins Gesetz eingefügten Leistungsausschluss für EU-Bürger (Unionsbürgerausschlussgesetz). Das Urteil kann 1 zu 1 für jede und jeden Österreicher angewendet werden.
Das Urteil gibt es hier zum Nachlesen: SG Düsseldorf v. 13.03.2017-S 43 AS 3864/14

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