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SoVD: Persönliches Budget für Behinderte wird durch Kürzungen ausgehöhlt

Nr. 49/2004
Berlin, 1. Juli 2004

SoVD: Persönliches Budget für Behinderte wird durch Kürzungen ausgehöhlt

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt zum Inkrafttreten des Persönlichen Budgets:
Wir begrüßen die Einführung des Persönlichen Budgets zum 1. Juli 2004 ausdrücklich. Damit werden erstmals trägerübergreifend Leistungen als Geldleistungen zur Verfügung gestellt. Dies ist ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen, da die Organisation einer persönlichen Assistenz erleichtert wird. Dies stärkt die ambulante Versorgung.
Wir befürchten allerdings, dass diese positive Wirkung des Persönlichen Budgets durch Leistungskürzungen zum 1. Januar 2005 zunichte gemacht wird. Denn bei „Hilfen in besonderen Lebenslagen“, die in das Budget fließen, wird ab dem 1. Januar 2005 das Einkommen stärker angerechnet.
Durch diese verschärften Anrechnungsregeln will die Bundesregierung 45 Millionen Euro einsparen. Für viele Behinderte bedeutet dies, dass sie künftig weniger Leistungen für persönliche Assistenz erhalten werden. Dies trifft vor allem berufstätige Behinderte, bei denen künftig ein höherer Anteil des Einkommens angerechnet wird. Diese Regelung erschwert die berufliche Integration behinderter Menschen und muss rückgängig gemacht werden.
Wir setzen uns darüber hinaus für eine weiter reichende Neuordnung ein. Unser Ziel ist, dass der Assistenzbedarf von einer einzigen Stelle festgestellt wird und alle Leistungen aus einer Hand erfolgen. Damit würde die derzeitige Zersplitterung der verschiedenen Leistungsträger der Rehabilitation (wie z. B. Unfallversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfeträger) überwunden.
Wir betrachten daher die Erprobung des Persönlichen Budgets bis Ende 2007 als einen ersten Schritt auf diesem Weg.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

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