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SoVd PM: Für eine aktive Beschäftigungspolitik und sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt

Für eine aktive Beschäftigungspolitik und sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
- Kritische Anmerkungen zur Hartz-Gesetzgebung -

I. Die anhaltende und strukturell verfestigte Massenarbeitslosigkeit ist die drängendste politische, wirtschaftliche und soziale Herausforderung in Deutschland. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist weder für die betroffenen Menschen noch für den Sozialstaat hinnehmbar. Massenarbeitslosigkeit fördert Armut, zerstört die Lebensperspektive von Menschen, spaltet die Gesellschaft und bedroht den sozialen Frieden.
Der Abbau der Massenarbeitslosigkeit ist nicht nur für die Betroffenen wichtig. Er ist zugleich grundlegende Voraussetzung für die Konsolidie-rung des Sozialstaats. Ohne Überwindung der Massenarbeitslosigkeit wird es keine dauerhafte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und des Sozialstaats geben. Arbeitslosigkeit führt zu drastischen Ein-nahmeausfällen bei der Sozialversicherung und verursacht erhebliche Kosten für die soziale Sicherung der arbeitslosen Menschen. Nicht der Sozialstaat ist zu teuer, sondern die Arbeitslosigkeit.
II. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen eindringlich, dass bloßes Vertrauen auf die Marktkräfte in Verbindung mit einer Politik der Deregu-lierung und des Sozialabbaus untaugliche Mittel zum Abbau der Mas-senarbeitslosigkeit sind. Die deutsche Wirtschaft ist Exportweltmeister. Viele deutsche Unternehmen erzielen hervorragende Gewinne und ver-fügen über volle Auftragsbücher. Allerdings hat sich die hiermit verbun-dene Hoffnung, nämlich über steigende Gewinne die Investitionstätigkeit anzuregen, damit so neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, bis heute nicht erfüllt.
Obwohl der Wirtschaftsstandort Deutschland von vielen Unternehmen und insbesondere ausländischen Unternehmen gerade in jüngster Zeit durchaus als positiv bewertet wurde, ist es bisher nicht gelungen, erziel-te Unternehmensgewinne in erheblichem Umfang in neue Arbeitsplät-ze umzusetzen. Vielmehr erschöpfen sich die Überlegungen von Unter-nehmen in immer stärkeren Rationalisierungsmaßnahmen, die letztlich der Vernichtung und nicht der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Mit Sorge verfolgt der SoVD die zunehmende Verlagerung von Arbeitsplät-zen ins Ausland. Infolge der hieraus entstehenden Arbeitslosigkeit wächst die Armut, von der immer mehr auch junge Menschen und Fa-milien betroffen sind. Zugleich verharrt die Binnennachfrage auf schwa-chem Niveau. Dies wiederum führt zu Absatzproblemen und Überkapazi-täten im Bereich der Produktion.
III. Der SoVD fordert eine konzertierte Aktion aller beteiligten gesell-schaftlichen Kräfte für eine aktive Beschäftigungspolitik. Die seit Jahren herrschende Arbeitslosigkeit darf nicht als unabwendbares Schicksal hingenommen werden. In Deutschland sind nach wie vor alle Voraussetzungen vorhanden, die Massenarbeitslosigkeit deutlich abzu-bauen. Deutschland verfügt über eine moderne hochwertige Infrastruktur und eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind qualifiziert und motiviert. Mit Lohnverzicht und Ein-schnitten bei den sozialen Leistungen haben sie seit Jahren Vorleistun-gen für einen Beschäftigungsaufbau erbracht.
Der SoVD spricht sich dafür aus, die vorhandene Arbeit gerechter zu verteilen. Alle sich bietenden Möglichkeiten sind hierbei zu nutzen, ins-besondere die Schaffung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen, der Abbau von Überstunden bzw. ihrer Verrechnung mit Freizeit sowie neue For-men der Arbeitszeitgestaltung in Verbindung mit Arbeitszeitkonten. Fle-xiblere Arbeitszeiten, mehr qualifizierte Teilzeitarbeit und bedarfsge-rechte Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind zugleich ein wichtiger Bei-trag zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Schwarzarbeit muss auf allen Ebenen verstärkt bekämpft werden.
IV. Aktive Arbeitsmarktpolitik muss dem wichtigsten Ziel dienen, sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und menschenwürdige Arbeit zu schaffen. Öffentlich geförderte Arbeit ist nach wie vor unverzichtbar und muss gezielt Brücken für benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt bauen. Es ist stets sinnvoller, Arbeit an-statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.
V. Die Hartz-Gesetzgebung (Hartz I bis Hartz IV) brachte für die Betrof-fenen schwerwiegende Leistungseinschränkungen und Verschär-fungen. Dies betrifft u. a. die erhebliche Begrenzung des Arbeitslosen-geldes und die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen zur Ar-beitsaufnahme. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbun-des (DGB) werden dreiviertel der bisherigen Arbeitslosenhilfe-Bezieher durch die Einführung von Arbeitslosengeld II ab 2005 schlechter ge-stellt. Damit wird sich die Existenzgrundlage vieler Langzeitarbeitsloser weiter verschlechtern. Sozialverbände und Gewerkschaften haben nicht nur vor sozialen Verwerfungen, sondern vor einer erheblichen Zunahme des Lohndumpings gewarnt. Auch besteht die Gefahr, dass gering qualifi-zierte Arbeitnehmer noch stärker vom Arbeitsmarkt verdrängt werden.
Der zentrale Gedanke der Hartz-Gesetzgebung des "Förderns und For-derns" unterstellt, dass das eigentliche Problem auf dem Arbeitsmarkt ein Vermittlungsproblem sei, in dem die Arbeitslosen nicht erfolgreich auf vorhandene Stellen zu vermitteln seien. Dies trifft den Kern des Problems nicht, denn der überwiegende Teil der Arbeitslosen ist sowohl zu einem Berufswechsel als auch zur Inkaufnahme von wechselnden Arbeitszeiten oder längeren Arbeitswegen bereit. Das vorrangige Problem besteht vielmehr in der fehlenden Anzahl offener Arbeitsplätze.
Der SoVD stellt fest, dass die Hartz-Gesetzgebung bisher nicht dazu beigetragen hat, Arbeitslosigkeit abzubauen und Beschäftigung zu schaffen. Die positiven Ziele der Hartz-Gesetzgebung – die Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, die Verbesserung der Qualität und der Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung, die Neuausrichtung der berufli-chen Weiterbildung sowie die Stärkung des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt bzw. Bundesagentur für Arbeit – sind bisher nicht verwirk-licht. Vielmehr wird lediglich der Druck auf die Arbeitslosen massiv erhöht.
VI. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen kann nach wie vor nicht davon ausgegangen werden, dass die Hartz-Gesetzgebung so-zialstaatlichen Grundsätzen entspricht. Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob die Hartz IV innewohnende Philosophie des "Förderns und Forderns" in der Praxis zugunsten der betroffenen Menschen überhaupt bzw. aus-reichend umgesetzt wird. Nach der gesetzlichen Intention steht das "Fördern" vor dem "Fordern". Es bleibt abzuwarten, ob sich die gesetz-lichen Neuregelungen insoweit tatsächlich positiv für die Arbeitslosen und alle betroffenen Menschen auswirken. Bisher ist dies nicht der Fall.
VII. Nach Auffassung des SoVD sind Arbeitsgelegenheiten und "Ein-Euro-Jobs" grundsätzlich keine geeigneten arbeitsmarktpolitischen In-strumente, um Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -bezieher in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. "Ein-Euro-Jobs" eröffnen keine Per-spektiven und bedeuten insbesondere für Langzeitarbeitslose eine Be-schäftigungssackgasse. Im Gegensatz zu bereits bestehenden ent-sprechenden gesetzlichen Regelungen fehlt im SGB II das Kriterium der vorübergehenden Dauer. Daher steht aus Sicht des SoVD zu befürchten, dass ALG II-Bezieherinnen und -bezieher mit den Arbeitsgelegenheiten und "Ein-Euro-Jobs" nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt, sondern vielmehr dauerhaft in einen "dritten Arbeitsmarkt" zu Dumpinglöhnen untergebracht werden sollen. Ferner wird bezweifelt, ob und inwieweit die gesetzlich versprochenen Qualifizierungsmaßnahmen in der Praxis tat-sächlich stattfinden.
Arbeitsgelegenheiten sind nach den ausdrücklichen gesetzlichen Rege-lungen nur ein Ersatzangebot bei einem Arbeitsplatzmangel auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Nachrangigkeit dieser Arbeitsgelegenheiten und die weiteren strengen gesetzlichen Voraussetzungen müssen unbedingt beachtet werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss in jedem Fall zusätzlich sein und darf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht verdrängen. Soweit sie überhaupt in Betracht ge-zogen wird, muss sie stets darauf ausgerichtet sein, ein Überwechseln in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern und zu unterstützen. Im Übrigen weist der SoVD darauf hin, dass es sich bei den "Ein-Euro-Jobs" nicht um eine Entlohnung, sondern nur um eine Entschädigung für die Mehrauf-wendungen handelt, die dem ALG II-Bezieher durch die Arbeitsgelegen-heit entstehen. Eine Entschädigung in Höhe von ein bis zwei Euro dürfte diesen Mehrbedarf in einer Vielzahl von Fällen nicht abdecken.

Berlin, den 28. September 2004
DER BUNDESVORSTAND

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