Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Sozialpolitische Infos 041206 - EILMELDUNG zur Pauschalierung von Frieder Claus

Liebe sozialpolitisch Interessierte,

in diesem Moment trifft eine Nachricht der BAG-SHI FfM ein, dass das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die Pauschalierung der Sozialhilfe nach Par. 101a BSHG in der Muenchner Form (einmalige Leistungen) als rechtswidrig erklaert hat. Dies hat ggf. weitreichende Folgen fuer die Vollpauschalierung der neuen Leistungen nach SGB II und XII !!!.
Eine Begründung liegt leider noch nicht vor, aber es empfiehlt sich damit dringend, gegen alle AlgII-Bescheide hinsichtlich der Pauschalierung unter Verweis auf das Urteil (Aktenzeichen BVerwG 5 CN 1.03 und 5 CN 2.03) Widerspruch einzulegen bei bislang pauschalierten Sozialhilfeempfängern möglichst rasch einmalige Leistungen für Bekleidung, Einrichtungsgegenstände, Wohnungsrenovierung, Weihnachtsbeihilfe u.a. zu beantragen.

Hier der Wortlaut der BAG-SHI-Nachricht:
Nichtigkeit der Ausfuehrungsbestimmungen der bayerischen Landeshauptstadt Muenchen zum dort umgesetzten Modellprojekt nach Par. 101 a BSHG...
...und die daraus zu ziehenden Konsequenzen.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Revisionsurteil vom 25. November 2004 die Nichtigkeit der von der bayerischen Landeshauptstadt Muenchen seit dem 1.
April 2002 umgesetzten Ausfuehrungsbestimmungen zum dort nach § 101 a BSHG betriebenen Modellprojekt der weitergehenden Pauschalierung fest. (Aktenzeichen
BVerwG 5 CN 1.03 und 5 CN 2.03)

Es wird deshalb von den vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht obsiegenden Mittellosen und deren Rechtsanwaelten für Muenchen die sofortige Einstellung dieser Modellphase gefordert werden.

Darueber hinaus werden freie Traeger der noch in dieses Modellprojekt einbezogenen Sozialhilfebeziehenden unter Verweis auf dieses Urteil den Rat geben, bis zum 31.
Dezember 2004 Antraege auf die Gewaehrung von einmaligen Leistungen für neue Oberbekleidung, neue Einrichtungs-gegenstaende, die Deckung des Renovierungsbedarfs und das Weihnachtsfest zu stellen. Dieser Rat sollte auch von
unabhaengigen Beratungsstellen offensiv an Sozialhilfe-beziehenden weitergegeben werden.

Im Uebrigen empfiehlt es sich angesichts dieses Richterspruchs vom 25. November 2004, wenn jede und jeder EmpfaengerIn von Regelleistungen nach dem SGB II (Par. 20
SGB II) und dem SGB XII (Par. 28 SGB XII) gegen die Bewilligung derartiger Gesamtpauschalen im Rahmen der Regelleistung Widerspruch erhebt sowie die jeweiligen Rechtsbehelfsverfahren bis vor die letzte Instanz durchzieht. Die Bemessung dieser Leistungen begegnet ebenfalls erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken
und kann unter keinen Umstaenden akzeptiert werden.

Ein Musterwiderspruch gegen die Gesamtpauschalierung bei der Regelleistung nach SGB II/XII wird in den naechsten Wochen unter http://www.alg-2.info zu finden sein.

Eine Anfrage von ARCA Soziales Netzwerk e.V. beim Bundesverwaltungsgericht hat ergeben, dass diese Entscheidung erst in 5 bis 6 Wochen veroeffentlicht wird.

Rueckfragen bitte an info@bag-shi.de

Also, vielleicht doch noch bessere Weihnachten für die AlgII-Opfer.

Freundliche Gruesse
Frieder Claus

P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten, unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.

Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr erhalten moechten. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Wohnort an.

Zurück