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Jahresarchiv
Spendenaufruf Gegenwind e. V.: ARGE kriminalisiert Verein – ARGE-Mitarbeiterin prozessiert gegen Vereinsmitglied
Gegenwind e. V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau
ARGE kriminalisiert Verein – ARGE-Mitarbeiterin prozessiert gegen Vereinsmitglied
Der Verein, der selbstlos und sehr erfolgreich Hartz IV Empfänger berät und unterstützt, braucht nun selbst Hilfe. Wir sind in den vier ARGEn im Zwickauer Land tätig und helfen Hartz IV-Beziehern zu ihrem Recht. Als Beistände setzen wir Forderungen, meist finanzieller Art direkt in den ARGEn beim jeweiligen Sachbearbeiter durch und haben auch so manche Eingliederungsvereinbarung zu Fall gebracht. Wir sind auch der einzige Verein im Zwickauer Land, der völlig unabhängig tätig ist, da wir jegliche Zusammenarbeit in Form von Bereitstellung von Ein-€-Jobs oder anderen ausbeuterischen Maßnahmen strikt ablehnen.
Seitens der ARGE Chemnitzer Land, Dienststelle Hohenstein-Ernstthal wurde nun durch eine Mitarbeiterin gegen ein aktives Vereinsmitglied zivilrechtliche Klage erhoben und gleichzeitig ein gerichtlicher Strafbefehl in Höhe von 100 Euro erlassen.
Das zivilrechtliche Verfahren wird am 22.03.2010 vor dem Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal vor den Richter kommen. Gegen den Strafbefehl wurde von unserem Vereinsmitglied Einspruch erhoben und Akteneinsicht gefordert. Das strafrechtliche Verfahren musste bis jetzt ohne Anwalt geführt werden, da der Anwalt nur gegen Vorkasse von 500 Euro tätig wird. Jedem dürfte bekannt sein: Eine Strafsache gegen die ARGE und deren Mitarbeiter, hat ohne Anwalt schon von Beginn an wenig Aussicht auf Erfolg.
Anlass der zivilrechtlichen Klage und des anstehenden Strafverfahren ist ein Bericht über eine Begleitaktion in der ARGE Hohenstein-Ernsttahl, der auf der Homepage unseres Vereins veröffentlicht wurde. Hier wurde eine Mitarbeiterin ironisch als „Person an Freundlichkeit“ beschrieben. Zudem wurde ausgesagt, dass Betroffene Termine bei dieser Mitarbeiterin nur mit Beistand wahrnehmen würden.
Obwohl sie nur mit Initial des Nachnamens genannt war, hat die Mitarbeiterin sich in dem Text sofort erkannt und Anzeige erstattet. Den Bericht mussten wir inzwischen von der Seite nehmen. Unser Vereinsmitglied hat laut anwaltlichem Schreiben, den Straftatbestand, der Verleumdung, Beleidigung, Persönlichkeitsverletzung, der üblen Nachrede und Kreditverletzung begangen. Der Strafbefehl beruht auf §§ 187,194 StGB.
Das Verfahren ist inzwischen ein Rachefeldzug geworden, mit dem ein aktives Vereinsmitglied kriminalisiert werden soll und damit der ganze Verein Gegenwind. Wir benötigen daher dringend Ihre/Eure Spenden, um einen Anwalt einschalten zu können. Für uns geht es inzwischen ums Ganze: Es geht darum, ob der Verein weiterhin im Sinne der Erwerbslosen im Zwickauer Land tätig sein kann und sich gegen die fortgesetzten Repressionen der Behörden behaupten wird.
Wir bitten dringend um Ihre/Eure finanzielle Unterstützung!!!
Spendenkonto: Gegenwind e.V., Volksbank-Raiffeisenbank Glauchau eG, BLZ: 87095974, Konto Nr.: 4618, Kennwort: ARGE Z
Vielen Dank und solidarische Grüßen
Gegenwind e. V.
Der Vorstand
ARGE kriminalisiert Verein – ARGE-Mitarbeiterin prozessiert gegen Vereinsmitglied
Der Verein, der selbstlos und sehr erfolgreich Hartz IV Empfänger berät und unterstützt, braucht nun selbst Hilfe. Wir sind in den vier ARGEn im Zwickauer Land tätig und helfen Hartz IV-Beziehern zu ihrem Recht. Als Beistände setzen wir Forderungen, meist finanzieller Art direkt in den ARGEn beim jeweiligen Sachbearbeiter durch und haben auch so manche Eingliederungsvereinbarung zu Fall gebracht. Wir sind auch der einzige Verein im Zwickauer Land, der völlig unabhängig tätig ist, da wir jegliche Zusammenarbeit in Form von Bereitstellung von Ein-€-Jobs oder anderen ausbeuterischen Maßnahmen strikt ablehnen.
Seitens der ARGE Chemnitzer Land, Dienststelle Hohenstein-Ernstthal wurde nun durch eine Mitarbeiterin gegen ein aktives Vereinsmitglied zivilrechtliche Klage erhoben und gleichzeitig ein gerichtlicher Strafbefehl in Höhe von 100 Euro erlassen.
Das zivilrechtliche Verfahren wird am 22.03.2010 vor dem Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal vor den Richter kommen. Gegen den Strafbefehl wurde von unserem Vereinsmitglied Einspruch erhoben und Akteneinsicht gefordert. Das strafrechtliche Verfahren musste bis jetzt ohne Anwalt geführt werden, da der Anwalt nur gegen Vorkasse von 500 Euro tätig wird. Jedem dürfte bekannt sein: Eine Strafsache gegen die ARGE und deren Mitarbeiter, hat ohne Anwalt schon von Beginn an wenig Aussicht auf Erfolg.
Anlass der zivilrechtlichen Klage und des anstehenden Strafverfahren ist ein Bericht über eine Begleitaktion in der ARGE Hohenstein-Ernsttahl, der auf der Homepage unseres Vereins veröffentlicht wurde. Hier wurde eine Mitarbeiterin ironisch als „Person an Freundlichkeit“ beschrieben. Zudem wurde ausgesagt, dass Betroffene Termine bei dieser Mitarbeiterin nur mit Beistand wahrnehmen würden.
Obwohl sie nur mit Initial des Nachnamens genannt war, hat die Mitarbeiterin sich in dem Text sofort erkannt und Anzeige erstattet. Den Bericht mussten wir inzwischen von der Seite nehmen. Unser Vereinsmitglied hat laut anwaltlichem Schreiben, den Straftatbestand, der Verleumdung, Beleidigung, Persönlichkeitsverletzung, der üblen Nachrede und Kreditverletzung begangen. Der Strafbefehl beruht auf §§ 187,194 StGB.
Das Verfahren ist inzwischen ein Rachefeldzug geworden, mit dem ein aktives Vereinsmitglied kriminalisiert werden soll und damit der ganze Verein Gegenwind. Wir benötigen daher dringend Ihre/Eure Spenden, um einen Anwalt einschalten zu können. Für uns geht es inzwischen ums Ganze: Es geht darum, ob der Verein weiterhin im Sinne der Erwerbslosen im Zwickauer Land tätig sein kann und sich gegen die fortgesetzten Repressionen der Behörden behaupten wird.
Wir bitten dringend um Ihre/Eure finanzielle Unterstützung!!!
Spendenkonto: Gegenwind e.V., Volksbank-Raiffeisenbank Glauchau eG, BLZ: 87095974, Konto Nr.: 4618, Kennwort: ARGE Z
Vielen Dank und solidarische Grüßen
Gegenwind e. V.
Der Vorstand