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Strafbefehl für Berliner Politikprofessor Peter Grottian

Strafbefehl für Berliner Politikprofessor
von brutalstmöglicher aufklärer - 11.12.2004 18:46

Gegen den engagierten Berliner Professor Peter Grottian hat das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro verhängt. Grottian werden die Aufforderung zu rechtswidrigen Taten sowie Verstöße gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen. Der Strafbefehl stellt einen weiteren Versuch dar, den unliebsamen Professor mundtot zu machen - was aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gelingen wird.

Peter Grottian ist so etwas wie eine Protest-Ikone in Berlin, auch wenn ihm selbst so eine Beschreibung unangenehm wäre. Der Politikprofessor des Otto-Suhr-Institutes ist praktisch immer mit dabei, wenn gegen Sozialabbau, Beschneidung von Bürgerrechten, Krieg und Folter protestiert wird. Die konservative Zeitung "Welt" nennt ihn deshalb den "erfahrensten Demonstranten der Republik". Grottian versuchte den schwer ritualisierten Berliner 1. Mai zu politisieren, er kämpfte gegen den Bankenskandal, unterstützte Generationen von Studentenprotesten, entwarf beachtete Strategiepapiere - und unterstützte eine Aktion "öffentliches Schwarzfahren", als das Sozialticket der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um 300% teurer werden sollte.

Für sein langjähriges Engagement erhielt Grottian in diesem Jahr den Ossip-K.-Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes. Der 62-jährige ist einer der wichtigen Ansprechpartner für große Teile der Berliner Linken, wenn auf politische Schweinereien mit Protest geantwortet werden muss. Und auch ein Mann, der für sein Alter erst wenig Idealismus eingebüßt hat. Er halbierte z.B. sein Gehalt, um Neuanstellungen an der Uni möglich zu machen. Und immer wieder unterstützt er öffentlichkeitswirksame Aktionen. Oft im Bereich des "zivilen Ungehorsams".

Eine dieser Aktionen nimmt das Amtsgericht Tiergarten jetzt zum Anlass dem Protest-Prof einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro zu schicken. Ihm wird vorgeworfen "als Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchgeführt" und "öffentlich durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat, nämlich zum Erschleichen von Leistungen, aufgefordert" zu haben. Während der Studierendenproteste 2003 hatte eine Initiative "Recht auf Mobilität" Menschen zum Schwarzfahren aufgerufen, um gegen die Abschaffung des Sozialtickets zu protestieren. Diese Aktion wurde im Juni 2004 wiederholt. Flankiert wurden der "Schwarzfahr-Protest" durch eine Aktion "kontrolliert die Kontrolleure" bei der etwa 500 Leute die als ruppig bekannten BVG-Kontrolleure lautstark begleiteten und enttarnten. Schon damals wurden disziplinarische Maßnahmen gegen den engagierten Querdenker gefordert. Jetzt geht der Vorsitzende der Berliner CDU, Nicolas Zimmer, weiter. Er fordert die Suspendierung, weil Grottian sich nicht an Mäßigungsgebot für Beamte halte.

Grottian selbst hat jetzt gegen den Starfbefehl Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt es zu einem Verfahren.

Altes Indy-Feature über die 1. Schwarzfahr-Aktion mit Links&Infos:
http://www.germany.indymedia.org

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