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Tacheles PM: Keine Anrechnung der Kindergelderhöhung auf Sozialleistungen

Auch Hartz IV-Kinder brauchen Kindergeld!
Tacheles e.V. fordert, die anstehende Kindergelderhöhung nicht von der Sozialleistung von Kindern aus einkommensschwachen Familien abzuziehen.

Wenn die schwarz-rote Bundesregierung im Januar 2009 das Kindergeld erhöht, gehen die ärmsten Kinder der Republik leer aus. Während andere Familien pro Kind 10 Euro und ab dem dritten Kind 16 Euro monatlich mehr in der Tasche haben, wird das Kindergeld beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und bei der Sozialhilfe als Einkommen des Kindes oder Einkommen des Kindergeldberechtigten angerechnet und die Leistung um die Erhöhung gekürzt. Das was die Kindergeldkasse auszahlt, sparen Bund und Kommunen an Sozialeistungen wieder ein. Ein Nullsummenspiel, auch für diejenigen, die eine Erhöhung am nötigsten bräuchten.

Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. fordert deshalb die Bundesregierung auf, bedürftigen Kindern und deren Familien wenigstens die Kindergelderhöhung zu gute kommen zu lassen. Dieser Schritt ist zwingend, um die Entwicklungs- und Bildungschancen von rund 2,5 Mio. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die von Fürsorgeleistungen leben müssen, nicht noch tiefer unter das Niveau Gleichaltriger sinken zu lassen.

„Wenn der politische Wille da wäre, ist die Herausnahme des Erhöhungsbetrags aus dem Kindergeld, das als Einkommen voll angerechnet wird, gar nicht schwierig. Eine solche Ausnahmeregelung gab es sogar schon einmal von 2001 bis 2004 bei der Sozialhilfe. Hier waren für die ersten beiden Kinder je 10,25 Euro vom Kindergeld anrechnungsfrei“, erläutert Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V. Der Änderungszeitpunkt wäre günstig: Die Regelung kann ohne Gesetzesänderung in die so genannte „Alg II-Verordnung“ zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen aufgenommen werden, die ohnehin zum Januar 2009 neu gefasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen werden soll.

Weiter fordert Tacheles von der die Bundesregierung, die Leistungskürzung bei Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren sofort zurückzunehmen. Im Zuge der Hartz IV-Reform wurde Schulkindern ab Januar 2005 der erhöhte Bedarf für Wachstum, Ernährung und Schulbildung aberkannt. Seitdem bekommt z.B. ein 13jähriges Schulkind die gleiche Regelleistung wie ein Säugling. Ein bundesweites Bündnis von 200 Organisationen und 1300 Einzelpersonen fordert diesen empörenden Zustand unverzüglich zu abzustellen.

Bislang ist die Bundespolitik nicht bereit, auf solche Forderungen einzugehen. Deshalb verlangt Thomé für den Verein Tacheles: „Wenn die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderarmut ernst meint, muss sie jetzt handeln und zumindest in einem ersten Schritt die Erhöhung vom Kindergeld aus der Anrechnung herausnehmen.“

Frank Jäger und Harald Thomé

Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Tacheles e.V.

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http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/PM-Kindergeldanrechnung.pdf/at_download/file

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