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Tacheles PM: Untätigkeit der Sozialbehörden bei Kdu führt zu irreparablen Schäden

Pressemitteilung vom 22.02.2010

Untätigkeit der Sozialbehörden führt zu irreparablen Nachteilen für Hartz IV- und Sozialhilfebezieher

Tacheles e.V. fordert Stadt und ARGE Wuppertal auf, die seit Januar 2010 geltenden höheren Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten endlich anzuerkennen und geltendes Recht umzusetzen!

Seit 1. Januar schreiben die landesrechtlichen Wohnraumnutzungsbestimmungen höhere Wohnungsgrößen für die Wohnraumförderung in NRW vor. Die neuen Richtwerte sind nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts für die Ermittlung der örtlichen Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten, die Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Regelfall erstattet werden, heranzuziehen. Durch die Erhöhung der Wohnraumgrößen um 5 m² steigt in Wuppertal die von den Behörden als angemessen anzuerkennende Kaltmiete um 24,75 €.

„Von der neuen Regelung profitieren freilich nur diejenigen, die ab Beginn dieses Jahres neu in den Leistungsbezug fallen bzw. gefallen sind, die von der Behörde zum Umzug in eine günstigere Wohnung aufgefordert wurden oder bei denen ein Umzug nach dem 1. Januar aus einem anderen Grund erforderlich geworden ist,“ erläutert Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles. „Auf Bestandsfälle, das heißt auf alle Leistungsbezieher/innen, die schon im letzten Jahr Leistungen bezogen und bei denen ein Umzug nicht erforderlich ist, werden die gestiegenen Angemessenheitsgrenzen leider nicht angewendet.“ Der Erwerbslosenverein Tacheles hat in seiner Pressemitteilung vom 4. Februar bereits die Hintergründe und die Folgen der neuen Rechtslage dargelegt. (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1891)

An dieses Recht fühlen sich jedoch die Wuppertaler Sozialbehörden offensichtlich nicht gebunden. Medienberichten zufolge will Sozialdezernent Kühn erst Konsequenzen aus der Neuregelung ziehen, wenn die Landesregierung eine Empfehlung für deren Umsetzung herausgibt. Das Land ist für die Umsetzung aber gar nicht verantwortlich. Bestenfalls können Empfehlungen des zuständigen Landesministeriums herangezogen werden, um landesweit auf einheitliche Mindeststandards hinzuarbeiten. Die Stadt und in der Konsequenz auch die ARGE Wuppertal müssen eigenständig handeln und das Recht umsetzen, so wie das in anderen Städten und Landkreisen in NRW längst geschehnen ist.

Nachdem nun einige Fälle falscher Rechtsanwendung in der Sozialberatung des Erwerbslosenvereins bekannt wurden, fordert Thomé die Verantwortlichen in der Sozialverwaltung ein zweites Mal auf, umgehend Abhilfe zu schaffen: „Rechtsverstöße mit der Folge, dass Betroffene auf kleinere Wohnungen verwiesen werden oder die Unterkunftskosten nicht in angemessener Höher übernommen bekommen, dürfen nicht durchgehen, das ist vorsätzlicher Rechtsbruch durch die Sozialverwaltung! In den meisten Fällen sind solche Fehler der Behörden nicht wieder gut zu machen. Im bankrotten Wuppertal sollen Sparvorgaben offensichtlich realisiert werden, indem das Recht zu Lasten von Hartz IV-Empfängern und Armen gebrochen wird. Das wäre ein Rückgriff zum Armenrecht wie es zu Beginn des 20. Jahrhunderts herrschte.“

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