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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 17/2026
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 17/2026
Stand: 26. April 2026
Redaktion: Detlef Brock
Herausgeber: Tacheles Rechtsprechungsticker
Rechtsprechungsübersicht
Grundsicherung · Sozialhilfe · Asylbewerberleistungsgesetz · Bürgergeld · Arbeitsförderungsrecht
1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem SGB II
1.1 LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2026 – L 1 AS 7/26 B ER
Themen:
Prozessunfähigkeit Minderjähriger bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern sowie Voraussetzungen vorläufiger Leistungen für Unterkunft und Heizung im sozialgerichtlichen Eilverfahren.
Entscheidung:
Das Gericht verneint die Prozessfähigkeit Minderjähriger, da diese nach § 71 SGG nicht prozessfähig sind. Eine alleinige Vertretung durch die Antragstellerin (Mutter) ist nicht wirksam möglich, weil ein gemeinsames Sorgerecht mit dem von ihr getrennt lebenden Vater besteht. Dieser stimmt der Beschwerde wegen eines Interessenkonflikts nicht zu.
Ein besonderer Vertreter nach § 72 SGG war durch das Gericht nicht zu bestellen. Diese Vorschrift setzt voraus, dass ein gesetzlicher Vertreter fehlt. Dies ist hier nicht der Fall, da die minderjährigen Kinder gesetzliche Vertreter (ihre Eltern) haben, zwischen denen lediglich keine Einigkeit besteht (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009 – B 14 AS 54/08 R).
Auch hinsichtlich der Beschwerde zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ist die Klage zurückzuweisen.
Vorläufige Leistungen sind nicht rückwirkend, sondern nur „ex nunc“ zu gewähren, da regelmäßig nur für die Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs die besondere Dringlichkeit einer einstweiligen Entscheidung besteht.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
1.2 LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.2025 – L 2 AS 3082/25 ER-B
Thema:
Kostensenkungsverfahren des Jobcenters und Aufrechnung
Entscheidung:
Der 2. Senat sowie die Vorinstanz (SG Karlsruhe) stellen fest, dass für vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine Kostensenkungsaufforderung regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, insbesondere im Eilverfahren.
Gegen einen bestandskräftigen Aufrechnungsbescheid ist die in § 77 SGG geregelte Bestandskraft zu beachten. Ein Eilrechtsschutz gegen einen solchen Bescheid bleibt daher erfolglos.
Kernaussage:
Widerspruch und Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) gegen eine Aufrechnungsverfügung entfalten aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1 Satz 1 SGG), da kein Fall des § 39 SGB II vorliegt.
Die Kostensenkungsaufforderung stellt nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 2006 keinen Verwaltungsakt dar. Der Widerspruch wurde daher zu Recht als unzulässig verworfen.
Rechtsprechungshinweise:
- BSG, Urteil vom 16.07.2025 – B 7 AS 19/24 R
- BSG, Urteil vom 07.11.2006 – B 7b AS 10/06 R
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
1.3 LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.01.2026 – L 2 AS 281/26 B ER
Thema:
In der Nichtzahlung von Leistungen infolge eines Aufhebungsbescheids liegt eine Vollziehung.
Entscheidung:
Die Aufhebung einer bereits erfolgten Vollziehung ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich, die ausnahmsweise das Privatinteresse des Betroffenen überwiegen lassen. Solche Umstände liegen hier nicht vor.
Rechtsprechungshinweise:
- LSG NRW, Beschluss vom 29.11.2010 – L 6 AS 981/10 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.04.2024 – L 6 AS 156/24 B ER
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
1.4 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2026 – L 32 AS 817/24
(Revision zum BSG zugelassen)
Thema:
Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten (§ 34 SGB II) – Aufstiegsfortbildung – Eigenkündigung
Entscheidung:
Der Senat kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs nach § 34 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht vorlagen.
Zwar hat der Kläger durch Kündigung seines Arbeitsverhältnisses die Hilfebedürftigkeit herbeigeführt (§ 9 SGB II). Dies geschah jedoch nicht sozialwidrig.
Die Kündigung und die Aufnahme der fast zweijährigen Weiterbildung dienten nicht dazu, Hilfebedürftigkeit herbeizuführen. Vielmehr lag eine nachvollziehbare berufliche Weiterentwicklung vor.
Kernaussage:
Die Verwirklichung eines Sanktionstatbestandes nach § 31 SGB II begründet keinen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II (BSG, Urteil vom 03.09.2020 – B 14 AS 43/19 R).
Die Motivation des Klägers – Verbesserung der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – ist nachvollziehbar und nicht missbilligenswert.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
Anmerkung Detlef Brock:
Abweichend: LSG Hamburg, Az. L 4 AS 288/24 – dort wird Eigenkündigung als sozialwidrig bewertet.
1.5 LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.03.2026 – L 9 AS 641/23
Thema:
Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung in einem Darlehensbescheid
Entscheidung:
Das Gericht hält es für zulässig, dass Jobcenter Aufrechnungen mit 5 % der Regelleistung (§ 42a Abs. 2 SGB II) ohne zeitliche Begrenzung durchführen.
Auch bei langen Laufzeiten (über 36 Monate) ist keine Befristung erforderlich.
Die Aufrechnung stellt lediglich die Situation her, die nach der Ansparkonzeption des SGB II bestehen sollte.
Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen
Anmerkung Detlef Brock:
Diese Auffassung wird auch vom 7. Senat vertreten.
Die Entscheidung ist kritisch zu sehen, da sie faktisch zu dauerhafter Verschuldung führen kann.
2. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung / Bürgergeld
2.1 Keine verfügbar
3. Entscheidungen zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
3.1 LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2025 – L 9 AL 140/24
(Revision anhängig beim BSG – B 11 AL 4/26 R)
Thema:
Voraussetzungen eines vorübergehenden Arbeitsausfalls (§ 96 SGB III)
Entscheidung:
Kurzarbeitergeld setzt einen vorübergehenden Arbeitsausfall voraus.
Ein solcher liegt nur vor, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Rückkehr zur Vollarbeit absehbar ist.
Ist absehbar, dass der Arbeitsausfall die Bezugsdauer deutlich überschreitet, fehlt es an der Vorübergehensprognose.
Auch der Ukraine-Krieg begründet keine ausreichende Prognose für eine baldige Normalisierung.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
Anmerkung Detlef Brock:
Eine positive Prognose ist zwingend erforderlich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.10.2014 – L 7 AL 16/13).
4. Entscheidungen zur Sozialhilfe (SGB XII)
4.1 LSG Hamburg, Urteil vom 04.03.2026 – L 4 SO 44/24
Thema:
Erhebliches Immobilienvermögen schließt Sozialhilfe aus
Entscheidung:
Ein Vermögen von über 2 Mio. Euro schließt Leistungen aus.
Ein großes Hausgrundstück in guter Lage ist verwertbar und daher einzusetzen.
Auch Belastungen ändern daran nichts, sofern ein erheblicher Restwert verbleibt.
Eine unzumutbare Härte liegt nicht vor.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
4.2 SG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2026 – S 27 SO 139/25
Thema:
Keine Eingliederungshilfe für Diplomaten
Entscheidung:
Diplomaten und deren Familien sind von Leistungen ausgeschlossen.
Der Ausschluss knüpft an den Status, nicht an die Behinderung an und ist verfassungsgemäß.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
Anmerkung Detlef Brock:
Hinweis auf: SG München, Urteil vom 21.01.2026 – S 48 SO 390/25 (kein Zusammenhang).
5. Entscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
5.1 LSG Bayern, Beschluss vom 01.04.2026 – L 8 AY 2/26 B ER
Thema:
Zweifel an Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG
Entscheidung:
Das Gericht gewährt vorläufig Leistungen aufgrund erheblicher unionsrechtlicher Zweifel.
Leitsätze:
- Unionsrechtliche Fragen sind im Eilverfahren zu berücksichtigen.
- Zweifel an der Einordnung in den Leistungsberechtigtenkreis bestehen.
- Ausreisemöglichkeit muss umfassend geprüft werden.
- Zweifel an Vereinbarkeit mit EU-Recht bestehen fort.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
5.2 SG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2026 – S 9 AY 854/26 ER
Thema:
Leistungen in Regelbedarfsstufe 1
Entscheidung:
Leistungen sind verfassungsgemäß in voller Höhe zu gewähren.
Die gegenteilige Auffassung der Behörde ist rechtswidrig.
Die Entscheidung des BVerfG (19.10.2022 – 1 BvL 3/21) ist maßgeblich.
Quelle: RA Sven Adam
5.3 SG Ulm, Beschluss vom 10.04.2026 – S 18 AY 64/26
Thema:
Kostenlast bei Untätigkeitsklage
Entscheidung:
Die Behörde trägt die Kosten.
Auch unzulässige Widersprüche müssen beschieden werden (§ 88 SGG).
Quelle: RA Sven Adam
Hinweis zur Zitierweise
Nicht veröffentlichte Urteile oder Anmerkungen dürfen nur unter Angabe der Quelle zitiert werden:
- Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock
- Newsletter: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé
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