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Jahresarchiv

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 20/2022

1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

 1.1 Sächsisches LSG, Urt. v. 05.05.2022 - L 7 AS 977/18

Leitsätze


Beim Ersatzanspruch für rechtswidrig erbrachte Leistungen ist die Annahme eines Fehlverhaltens des Leistungsträgers nicht auf die Fälle der Verletzung von Beratungs- und Hinweispflichten beschränkt

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/170954

 

 

1.2 Sächsisches LSG, Urt. v. 10.03.2022 - L 8 AS 1183/18

Leitsätze


Zur Höhe des Zuschusses zu den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/170951

 

 

1.3 LSG NRW, Urt. v. 13.01.2022 - L 19 AS 2083/18


Konzepte zur Bestimmung von Unterkunftskosten bestätigt


Zahlreiche Konzepte zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten i.S.v. § 22 SGB II und § 35 SGB XII halten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das Landessozialgericht (LSG) hat in mehreren Entscheidungen die von Grundsicherungsträgern verwandten Angemessenheitswerte beruhend auf Konzepten der Firma Analyse & Konzepte bestätigt.

Angemessene Unterkunftskosten in zwei Schritten zu ermitteln

Quelle: Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2022. : https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lsg-nrw-konzepte-zur-bestimmung-von-unterkunftskosten-bestaetigt

 

Hinweis: Volltext hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2022/L_19_AS_2083_18_Urteil_20220113.html

 

1.4 Bay LSG, Urt. v. 19.10.2021 - L 15 AS 303/21

Leitsätze


Bei der einvernehmlichen Festlegung der Gültigkeitsdauer einer Eingliederungsvereinbarung (hier: Bemessung bis auf weiteres mit einer Überprüfung nach spätestens 6 Monaten) hat der Leistungsträger - anders als bei Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes - kein Ermessen auszuüben.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/170947

 

2. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung ( SGB II )

2.1 Sozialgericht Köln; Urteil vom 30. März 2022 (S 40 AS 3279/19):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel

Zur Anerkennung des gemäß § 21 Abs. 7 SGB II einer allein erziehenden Mutter mit jugendlichem Kind für die Erwärmung von Wasser in der gemeinsamen Wohnung vom Jobcenter zu gewährenden Mehrbedarfszuschlags, hier: EUR 19,67 anstatt der vom SGB II-Träger ursprünglich anerkannten
EUR 19,50 pro Monat.

Abweichend von der pauschalierten Gewährung von Leistungen entsprechend § 21 Abs. 7 Satz 2 SGB II können vom Jobcenter höhere Kosten für die
Warmwasseraufbereitung nur anerkannt werden, wenn diese Aufwendungen sowohl tatsächlich angefallen als auch als angemessen aufzufassen sind.
Ein Stromverbrauch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft in einer Höhe von jährlich 7.068 kWh hat als extrem
hoch eingeschätzt zu werden.

Auf die Erwärmung von Warmwasser entfallen 30 v. H. der gesamten, diesen Hilfeempfängerinnen entstehenden Stromkosten.

 

 

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

3.1 SG München, Urt. v. 07.04.2022 - S 46 SO 304/17

Eine besondere Härte nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII kann vorliegen, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus dem hälftigen Miteigentum an der gemeinsamen Eigentumswohnung besteht, die der überlebende Ehegatte und Erbe weiter bewohnt und auch für diesen Schonvermögen nach § 90 Abs. 3 Nr. 8 SGB XII wäre. Es sind aber auch in dieser Situation die weiteren Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Eine Stundung der Forderung kann zusammen mit dem Bescheid zum Kostenersatz erfolgen. Eine Stundung, etwa auf Lebzeiten des Erben, kann Einfluss auf das Bestehen einer besonderen Härte haben. Zur Klage eines Sozialhilfeträgers gegen einen Widerspruchsbescheid, der den Ausgangsbescheid aufhebt.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/170946

 

 

4. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG

4.1 Bay LSG, Beschluss v. 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER

Leitsätze


1. Auch für die Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs 7 AsylbLG ist im Wege der normerhaltenden teleologischen Reduktion zu fordern, dass dem Leistungsberechtigten ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen ist

2. Liegt das pflichtwidrige Verhalten im Unterlassen der freiwilligen Ausreise, muss dem Leistungsberechtigten dieses Verhalten vorwerfbar sein. Dies setzt voraus, dass er Kenntnis von seiner Verpflichtung zur freiwilligen Ausreise hat.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/170965

 

 

5. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbüchern 

5.1 Kürzung der Miete durch das Jobcenter Cottbus - zulässig?

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Jens-Torsten Lehmann

Wie teuer darf eine Wohnung für Hartz IV-Empfänger in Cottbus sein?

Momentan häufen sich bei mir Anfragen im Bereich Hartz IV – per Telefon, per E-Mail und über die gängigen Anwaltsplattformen. Die wohl häufigste Frage ist die nach der „richtigen“ Bestimmung der vom Jobcenter Cottbus zu übernehmenden Miete. Hier eine Auswahl der Fragen in unterschiedlicher Spielart:

weiter auf www.anwalt.de: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuerzung-der-miete-durch-das-jobcenter-cottbus-zulaessig-200230.html

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock

 

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