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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 21/2012



Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 21/2012

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

1.1 BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 166/11 R -

Ein Fortzahlungsantrag ist auch dann erforderlich, wenn eine Zustimmung zur Ortsabwesenheit durch den Grundsicherungsträger erteilt wird und der Bewilligungszeitraum während der Ortsabwesenheit endet.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass außer in Ausnahmefällen der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach einem so vielfältigen Wandel unterliegt, dass es geboten ist, die Leistungen immer nur für einen begrenzten Zeitraum zu gewähren und alsdann - auf Veranlassung des Hilfebedürftigen - einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Hieran ändert weder die Zustimmung des Grundsicherungsträgers zur Ortsabwesenheit nach § 7 Abs 4a SGB II etwas, noch die Abgabe einer Erklärung nach § 428 SGB III.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12481

1.2 BSG, Urteil vom 16.05.2012,-B 4 AS 132/11 R-

Betriebskostenguthaben kann auch dann Einkommen sein, wenn es vom Vermieter wegen ausstehender Mietrückstände verrechnet worden ist.

Weil hiermit eine Schuldbefreiung oder Verringerung anderweitiger Verbindlichkeiten, dh ein wertmäßiger Zuwachs des Vermögensstandes, verbunden ist.

Dieses Einkommen kann auch nicht allein deshalb außer Betracht bleiben, weil das Guthaben zu keinem Zeitpunkt in der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Kläger gestanden hat.

Zu prüfen ist vielmehr, ob der Leistungsberechtigte dieses Einkommen auch aus Rechtsgründen überhaupt nicht oder nicht ohne Weiteres hätte realisieren können (vgl auch Urteil des Senats vom 10.5.2011 - B 4 KG 1/10 R).

Nur dann stehen bereite Mittel nicht zur Verfügung und rechtfertigt - trotz denkbarer Mietschuldentilgung - der Bedarfsdeckungsgrundsatz die Nichtberücksichtigung des Guthabens bei dem Leistungsanspruch!!

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12481

1.3 BSG, Urteil vom 16.05.2012,-B 4 AS 159/11 R -

§ 22 Abs 1 S 4 Halbs 1 SGB 2 a.F. findet keine Anwendung, wenn ein Hilfebedürftiger die Betriebskostenvorauszahlungen nicht weitergeleitet, sondern zweckwidrig verbraucht hat.

Denn die in § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II genannten Gutschriften oder Rückzahlungen müssen als Einkommen zu qualifizieren sein. Hingegen resultiert das vom JC errechnet fiktive Guthaben aus einer bestimmungswidrigen Verwendung der gewährten Leistungen durch die Klägerin. Für die Verrechnung derartiger Beträge bietet § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II - wie Wortlaut und Entstehungsgeschichte belegen - keine Handhabe.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12481

1.4 BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 105/11 R -

Bei Bezug einer litauischen Altersrente sind Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, denn sie ist mit einer deutschen Altersrente vergleichbar.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12481

1.5 BSG Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 109/11 R -

Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ab dem 1.1.2010 ist auf die in Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zurückzugreifen und mithin als angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 50 qm zu berücksichtigen.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12481

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

2.1 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.04.2012,- L 7 AS 241/12 B ER -

Eine Aufrechnung des Darlehens für Heizkosten mit laufenden Leistungen nach § 42a Abs. 2 SGB II wird nicht von § 39 Nr. 1 SGB II erfasst , so dass Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben (Hegelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 42a Rn. 217; Conradis in LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 42a Rn. 19; zum engen Anwendungsbereich von § 39 Nr. 1 SGB II vgl. auch Beschluss BayLSG vom 12.04.2012, L 7 As 222/12 B ER).

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152069&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.2 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2012,- L 7 AS 960/11 -

Keine Übernahme der Kosten für vier Autoreifen,wenn der Antragsteller sie benötigt wegen eines Vorstellungsgespräches.

Die Leistung ist nicht notwendig für die Anbahnung einer Tätigkeit gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152070&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.2012,- L 19 AS 2051/11 -

Neben der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung sind als weitere Heizkosten die Stromkosten für den Betrieb der Gastherme, der sog. Heizstrom zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R,Rn 15f).

Da kein separater Zähler oder Zwischenzähler für den Heizungsstrom existiert hat und damit der Verbrauch an Heizstrom nicht konkret nachweisbar ist, sind die Kosten für den Heizstrom nach § 202 SGG i.V.m. § 287 ZPO zu schätzen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R, Rn 16).

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152046&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.4 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.05.2012,- L 7 AS 1769/11 B -

Gewährung von PKH, denn die gesetzlichen Neuregelungen über die Regelbedarfe und damit die Problematik der Verfassungsmäßigkeit des dem Einzelnen vom Staat zur Verfügung zu stellenden Existenzminimums werden erneut zur Überprüfung gestellt, nachdem das BVerfG im Februar 2010 die gesetzlichen Regelungen über die Regelleistungen mit dem Grundgesetz als unvereinbar erklärt hat.

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2.5 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.05.2012,- L 7 AS 557/12 B ER

Nicht vom Schutzbereich des Art. 12 GG erfasst wird nach herrschender Meinung jedenfalls ein nur mittelbarer Arbeitszwang, wenn staatliche Leistungen mit der Ausübung von Arbeitstätigkeiten verknüpft werden.

Auf dieser Grundlage ist auch der Entzug sozialrechtlicher Begünstigungen nicht als (mittelbarer) Eingriff in die Freiheit von Arbeitszwang zu werten, auch wenn es zu den tatsächlichen Folgen einer Leistungskürzung oder -verweigerung gehört, dass der Leistungsempfänger sich zur Aufnahme der ihm angetragenen Tätigkeit genötigt sieht.

Durch die Sanktionsregelung des SGB II wird folglich kein Arbeitszwang i.S. des Art. 12 Abs. 2 GG bewirkt. (Voelzke, Fördern und Fordern - Die Instrumente und ihre Umsetzung/ Gewährung von Sozialleistungen und Wirkungsweise von Sanktionstatbeständen, in: Grundrechte und Solidarität, Festschrift für Renate Jaeger, 2011, Seite 358 m.w.N., im Ergebnis auch Thie in LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 16 d, Rdn. 2 mit Hinweis auf BVerfGE 74, 102 ff und Kramer/Spindler, NVD 2005, 17 f. und Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2007, § 10 Rdn. 24).

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2.6 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2012,- L 7 AS 630/12 B ER

Bei einem vorzeitiger Verbrauch von einmaligen Einnahmen, z.B. wegen Schuldentilgung,ist eine fiktive Anrechnung im Hinblick auf die Regelungen der §§ 31 Abs. 2, 31a, 34 SGB II nicht gerechtfertigt.

Anmerkung: In gleicher Richtung Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 26.04.2012,- L 7 AS 552/12 B ER -

2.7 Landessozialgericht Baden-Württemberg,Urteil vom 02.04.2012,- L 1 AS 5113/11 -

Zinsen aus einem Bausparvertrag sind für den Hilfebedürftigen verfügbares Einkommen. Dies gilt auch dann, wenn Voraussetzung hierfür die Auflösung des Bausparvertrages ist.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150924&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.8 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2012,- L 2 AS 5594/11 NZB

Die Absenkung um 30% gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung ist verfassungsgemäß.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151956&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles

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