Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 21/2023

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Sozialhilfe ( SGB XII )

 

1.1 BSG, Urt. v. 08.12.2022 - B 8 SO 11/20 R

Sozialhilfe - Ausländer – Passbeschaffungskosten

SGB XII Zuschuss für neuen türkischen Pass

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.

Lebt ein ausländischer Sozialhilfeempfänger in einer stationären Einrichtung, hat er einen Anspruch auf einen Zuschuss für seinen neuen Pass seines Herkunftsstaates.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173645

 

 

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

2.1 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 21.03.2023 - L 6 AS 90/23 B ER

Barabhebungen; Barverfügungen; Darlehen; Energiekosten; Energiekostenrückstände; Mietschulden; Mietschuldenübernahme; Missbrauch; missbräuchlich; Missbräuchliches Verhalten; Schulden; Selbsthilfe; Selbsthilfemöglichkeit; Selbsthilfemöglichkeiten; sozialwidriges Verhalten


Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Bewilligung eines Darlehens zur Deckung aufgelaufener Mietschulden tritt auch ein wirtschaftlich unvernünftiges und vorwerfbares Verhalten des Hilfebedürftigen regelmäßig zurück. Etwas anderes gilt jedoch in Missbrauchsfällen. Hiervon kann bei zumindest bedingt vorsätzlicher Herbeiführung von Rückständen für Unterkunftskosten auszugehen sein, insbesondere wenn es trotz entsprechender Unterstützung in der Vergangenheit wiederholt zu Rückständen gekommen und kein Selbsthilfewillen zu erkennen ist.


2. Ein der Darlehensgewährung auch unter Berücksichtigung der Belange von zwei minderjährigen Kindern entgegenstehender Missbrauch liegt vor, wenn elf bzw acht Jahre vor der Entstehung der Mietrückstände bereits zwei Darlehen in Höhe von mehr als 7.300,- Euro zur Deckung von Energieschulden gewährt wurden. Die noch durch laufende Aufrechnung getilgt werden, der Auftrag an den Leistungsträger zur unmittelbaren Zahlung an den Vermieter widerrufen, die Mietzahlungen mit der Folge von Mietrückständen in Höhe von über 9.600,- Euro nahezu eingestellt, mehrere Ratenzahlungskäufe über hochpreisige Konsumgüter getätigt und die Mietschulden deutlich übersteigende Barabhebungen vorgenommen werden, deren Verwendungszweck oder Empfänger auch auf gerichtliche Aufforderung nicht erklärt werden.

Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/5df5f69c-b8b7-4064-95c8-a1644bedf825

 

2.2 LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. April 2023 - L 11 AS 221/22

Verschwiegenes Vermögen führt zu Rückforderung des Jobcenters

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.


Die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen kann zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können.

Quelle: https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/verschwiegenes-vermogen-fuhrt-zu-ruckforderung-des-jobcenters-222251.html

 

2.3 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 27.04.2023, - L 15 AS 48/23 B

Entscheidung durch Beschluss; Erfordernis einer Beschwer; Gerichtsbescheid; sozialgerichtliches Verfahren; unstatthafter Antrag auf mündliche Verhandlung


Amtlicher Leitsatz


1. Ein zwar rechtzeitig gestellter, aber gemäß § 105 Abs 2 S 2 SGG unstatthafter Antrag auf mündliche Verhandlung, bewirkt nicht, dass der Gerichtsbescheid als nicht ergangen gilt (§ 105 Abs 3 Halbs. 2 SGG). Über einen derartigen Antrag hat das Sozialgericht durch Beschluss zu entscheiden.

2. Auch für den Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs 2 S 2 SGG gilt das Erfordernis einer Beschwer. 3. Ein Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs 2 S 2 SGG ist nicht statthaft, wenn sich der Beteiligte isoliert gegen die aus seiner Sicht unzutreffende Kostenentscheidung des Gerichtsbescheides wehrt.

Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/72997f46-a952-41e7-b484-975a3fce5339

 

 

3. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht ( SGB III )

3.1 LSG Bayern, Urt. v. 05.12.2022 - L 9 AL 136/21

Leitsätze


Auch bei der Entscheidung über die Weitergewährung des Gründungszuschusses nach § 94 Abs. 2 SGB III ist zu prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Gründungszuschusses - weiterhin - gegeben sind. Die Entscheidung über die Leistungsgewährung des Gründungszuschusses für die Dauer von 6 Monaten entfaltet keine Bindungswirkung für die nachgehende Entscheidung über eine Weitergewährung. Es besteht keine Verpflichtung, eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einzuholen.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173628

 

3.2 Sächsisches LSG, Urt. v. 11.11.2021 - L 3 AL 70/17

Leitsätze


Eine Urlaubsabgeltung führt in voller Höhe zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, auch wenn der höhere Urlaubsanspruch nicht nur an die Beschäftigungsdauer anknüpft, sondern der Erholungsbedarf auch besondere Erschwernisse erfasst, die mit der Erbringung der Arbeitsleistung unmittelbar verbunden sind.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173630

 

Hinweis: ebenso Sächs. LSG, Urt. v. 11.11.2021 - L 3 AL 161/18

 

3.3 Sächsisches LSG, Urt. v. 31.03.2022 - L 3 AL 85/21

Leitsätze


1. Zur Frage, ob es für ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X an einem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt, solange gegen den zur Überprüfung gestellten Bescheid noch Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden kann.

2. § 142 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III ist nicht nur aufgrund seines klaren, eindeutigen Wortlautes sondern auch aufgrund der Entstehungsgeschichte und der Regelungsintention nicht dergestalt erweiternd auslegbar, dass alle Arbeitslosen, die die Voraussetzungen aus § 142 Abs. 1 SGB III nicht erfüllen, unter den Anwendungsbereich der Sonderregelung in § 142 Abs. 2 SGB III fallen können.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173631

 

 

 

4. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

4.1 SG München, Beschluss v. 26.04.2023 - S 48 SO 109/23 ER

Leitsätze


Die Gewährung von Leistungen der einfachen Elternassistenz gem. § 78 Abs. 3 SGB IX erfordert nicht in jedem Fall zwingend die persönliche Anwesenheit der leistungsberechtigten Person (hier: Versorgung und Betreuung der schulpflichtigen Kinder im Haushalt während der Dialysebehandlung der Mutter; kein vorrangiger Anspruch gegen den Träger der Jugendhilfe).

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173635

 

 

5. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG

5.1 Sozialgericht Magdeburg – Beschluss vom 08.05.2023 – Az.: S 25 AY 17/23 ER

Normen: § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG, § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG – Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1, Leistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG, Sozialgericht Magdeburg

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.


Auch bei Grundleistungen (§ 3a AsylbLG) ist für Alleinstehende Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren.

Quelle: RA Sven Adam: https://anwaltskanzlei-adam.de/2023/05/16/sozialgericht-magdeburg-beschluss-vom-08-05-2023-az-s-25-ay-17-23-er/

 

Hinweis: ebenso z. Bsp. SG Stuttgart – Beschluss vom 19.04.2023 – Az.: S 11 AY 526/23 ER

 

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock

Zurück