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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 22/2015
1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
1. 1 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2015 - L 5 AS 42/15 B ER - rechtskräftig
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Regelungen der UnbilligkeitsV sind abschließend
Antragstellerin muss vorzeitig Altersrente beantragen.
Leitsätze (Autor)
1. Sowohl die Stellung des Antrags anstelle des Leistungsempfängers als auch die Aufforderung, einen derartigen Antrag zu stellen, stehen im Ermessen des Leistungsträgers (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 28. August 2014, L 7 AS 836/14 B ER).
2. Die Gründe, die zur Unbilligkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente führen, sind abschließend (offen gelassen LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Oktober 2014, L 4 AS 448/14 B ER).
3. Es ist nicht Aufgabe des Grundsicherungsträgers, den Versuch einer Schätzung zu unternehmen, ob die abschlagsfreie Altersrente voraussichtlich bedarfsdeckend sein würde. Eine solche Schätzung wäre ohnehin äußerst unsicher, da die künftige Höhe der Rentenwerte, Regelsätze, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wie auch der Kosten der Unterkunft und Heizung (Energiepreise, Witterung im Winter usw.) nur mit großen Unsicherheiten vorhergesagt werden könnten (vgl. auch LSG Sachsen, Beschluss vom 19. Februar 2015, L 8 AS 1232/14 ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177827&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Beim BSG sind folgende Rechtsfragen dazu anhängig:
1. B 14 AS 1/ 15 R - Sind die in der UnbilligkeitsV geregelten Tatbestände, nach denen die Beantragung und Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres unbillig sein kann, abschließend und welche Anforderungen sind an die des
Grundsicherungsträgers über die Aufforderung zur Antragstellung zu stellen?
2. B 14 AS 3/15 R - Zur Zulässigkeit einer Aufforderung des Grundsicherungsträgers an den Leistungsberechtigten nach § 5 Abs 3 S 1 SGB 2 iVm § 12a S 1 SGB 2, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen.
1. 2 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.04.2015 - L 8 AS 223/14
Auskunft nach § 60 SGB II, von Unterhaltspflicht
1. Träger der Grundsicherung dürfen Auskünfte zur Durchsetzung eines übergegangenen Unterhaltsanspruchs auch mit Fragebögen verlangen.
2. Der Rechtsweg von Auskunft und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Grundsicherung ist gespalten. Die Sozialgerichte prüfen den Unterhaltsanspruch nur im Sinne der Negativevidenz.
Leitsätze (Juris )
1. § 60 Abs. 2 SGB II enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf alle familienrechtlichen Unterhaltsansprüche.
2. § 60 Abs. 2 SGB II führt durch den Verweis auf § 1605 BGB zu einer Auskunftsverpflichtung wie im Zivilrecht.
3. Zur Negativevidenz: keine Verwirkung wegen Täuschung über die Möglichkeit einer Schwangerschaft.
4. Zur Prüfung einer Negativevidenz gehören auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen.
5. Zum Auskunftsverlangen mittels Fragebogen, insbesondere zu Zeiträumen vor dem Anspruchsübergang.
6. Zur Bestimmtheit eines Verwaltungsakts, der das Auskunftsverlangen mit einem Fragebogen in der Anlage verknüpft.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178111&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
1. 3 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2015 - L 7 AS 634/13 - Die Revision wird zugelassen.
Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen
Leitsätze (Juris )
1. Der Übergang eines Anspruchs des § 33 SGB II ist Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen.
2. Der Verwaltungsakt, mit dem der Auskunftsanspruch verfolgt wird, muss hinreichend bestimmt sein.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178109&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
1. 4 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.03.2015 - L 11 AS 238/13
Prozessführungsbefugnis und zum Individualanspruch volljähriger Kinder als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
Leitsätze (Juris )
1. Zur Prozessführungsbefugnis und zum Individualanspruch volljähriger Kinder als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
2. Zur Erstattungsfähigkeit von Schullgeld und Beförderungskosten zu einer Bildungseinrichtung
1. 5 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2015 - L 7 AS 806/14
Bewerbungen, Eingliederungsverwaltungsakte Leitsätze (Juris)
1. Im Eingliederungsverwaltungsakt können 8 Bewerbungen vorgegeben werden.
2. Ein Leistungsberechtigter kann verpflichtet werden, sich innerhalb von drei Tagen auf Stellen zu bewerben, die das Jobcenter vorgeschlagen hat.
Anmerkung: ebneso im Ergebnis Bay LSG, Beschluss vom 29.04.2015 - L 7 AS 248/15 B ER
1. 6 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.05.2015 - L 2 AS 368/15 B ER- rechtskräftig
Leistungsanspruch gem. § 20 SGB II ist nicht gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen - Folgenabwägung - durch die in der Vergangenheit von ihr ausgeübten Tätigkeiten hat sie eine Verbindung zum Arbeitsmarkt hergestellt - polnische Staatsangehörige
Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf die Regelleistung im Rahmen der Folgenabwägung.
Leitsatz (Autor )
Für diesen Personenkreis der EU-Ausländer, die bereits in den Arbeitsmarkt eingetreten sind und sich nunmehr (erneut) auf Arbeitsuche befinden, kann unter Berücksichtigung der Schlussanträge des Generalanwalts in dem Verfahren B (EuGH, Schlussanträge vom 26.03.2015, C-67/14, Celex-Nr. 62014CC0067 ) ein automatischer Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II gegen das Unionsrecht verstoßen. Bei ihnen muss individuell geprüft werden, ob durch eine konkrete Beschäftigungssuche (weiterhin) eine Verbindung zu dem Aufnehmemitgliedstaat besteht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178096&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
1. 7 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2015 - L 7 AS 2346/13
Zum Anspruch des Antragstellers auf Leistungen zur Wohnungserstausstattung - Eckbank-Gruppe sei weder als Erstausstattung noch als Ersatzbeschaffung zu bewilligen - Fernseher und Computer gehören nicht zur Erstausstattung - Ersatzbeschaffung
Leitsätze (Autor)
Antragsteller hat im Rahmen der Erstausstattung keinen Anspruch auf einen Fernseher ( BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R), auf einen Computer (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B), für die Anschaffung einer Eckbank, eines Sofas, eines Couchtisches, eines Kühlschrankes, eines Herdes und einer Spüle mit Unterschrank, denn die Gegenstände sind allesamt vorhanden, so dass sich der Austausch dieser Gegenstände als nicht von § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II erfasste Ersatzbeschaffung darstellt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178097&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
2. 1 Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11.05.2015 - S 135 AS 1977/11 - (nicht rechtskräftig) - Die Berufung wird zugelassen
Zur Rechtsfrage, ob für die Leistungen zur Haushaltshilfe § 61 SGB XII oder § 21 Abs. 6 SGB II einschlägig ist.
§ 21 Abs. 6 SGB II - § 61 SGB XII - Leistungen im Haushalt wie Reinigung der Wohnung und das Wechseln und Waschen von Wäsche - Haushaltshilfe kommt nicht nur für Rollstuhlfahrer in Betracht
Leitsatz (Autor)
1. Die Gewährung einer Hilfe zur Haushaltsführung als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II kommt nicht nur für Rollstuhlfahrer in Betracht, sondern auch, wenn aufgrund der psychischen Funktionsbeeinträchtigungen des Antragstellers dieser daran gehindert ist, seinen Haushalt zu führen und seine Wäsche zu waschen.
2. In Abgrenzung zum Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II liegt eine Bedarfslage im Sinne der Hilfe zur Pflege nur dann vor, wenn nicht nur Hilfe bei der Haushaltsführung, sondern Hilfe im Bereich der Grundpflege nach § 61 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 SGB XII, also im Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigt wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178124
2. 2 SG Gotha, Beschluss vom 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14
Sozialgericht hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig
Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann.
Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
Quelle: http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html
Anmerkung: S. a. 29.5.2015: Endlich! Ein Sozialgericht erklärt § 31 SGB II für verfassungswidrig, ein Beitrag von den RA Fritz und Kollegen: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
Ergänzend dazu: Interview mit Roland Rosenow auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015: [Radio Dreyeckland] https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/05/20150529-krieggegener-w2256.mp3
2. 3 Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 21.05.2015 - S 57 AS 1501/15 ER
Zum Anspruch auf ALG II einer rumänischen Antragstellerin im Eilverfahren ( bejahend) - Schulbesuch, Ausbildung der Kinder
Leitsätze (Autor)
Die Antragstellerin hat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen des von ihrem Sohn wahrgenommenen Rechts auf Zugang zu einer Ausbildung (s. dazu, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht greift, wenn das Aufenthaltsrecht an das Schulbesuchsrecht eines eigenen Kindes gebunden ist, Schlussanträge des Generalanwalts W. vom 26. März 2015 in der Rechtssache C-67/14 – "A." –, Rn. 119 ff.; SG Hamburg, Beschl. v. 20. April 2015, S 6 AS 834/15 ER, n. v. ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178073&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
3. Entscheidungen der Sozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht ( SGB III )
3. 1 Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 20.05.2015 - S 44 AL 669/12
Arbeitslosenversicherung: Anforderung an die Unverzüglichkeit der Mitteilung über eine Beschäftigungsaufnahme - § 141 Abs. 2 Nr. 2 SGB III n.F. - Meldung am Tag nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Aufhebung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld rechtswidrig
Leitsätze (Autor)
1. Hinsichtlich der Konkretisierung des Merkmals "unverzüglich" ist auf die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückzugreifen. Unverzüglich bedeutet nach dieser Regelung ohne schuldhaftes Zögern. Die Mitteilung muss nicht zwingend sofort vorgenommen werden. Dem Arbeitslosen bleibt vielmehr eine angemessene Zeit zur Reaktion.
2. Der angemessene Zeitraum kann nicht generell festgelegt werden, sondern hängt von der gesamten Lebenssituation des Arbeitslosen ab (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.8.2011 – L 18 AL 335/10). Grundsätzlich ist eine Mitteilung, die später als drei Tage nach Beginn der Beschäftigung erfolgt, nicht mehr unverzüglich.
3. Auch eine Meldung am Tag nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wird dem gerecht.
4. Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit geschah an einem Freitag, die Mitteilung der Antragstellerin hierüber an einem Samstag verbunden mit der Mitteilung, dass ab Sonntag wieder Arbeitslosigkeit bestünde, sodass die Vermittlungsbemühungen der Agentur f. Arbeit in keiner Weise beeinträchtigt wurden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178110&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
3. 2 SG Dortmund, Beschluss v. 18.05.2015 - S 35 AL 256/15 ER
Keine Umschulung zum Automobilkaufmann für verurteilten Internetbetrüger - Bewährungsstrafe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt eines Rehabilitationsvorbereitungslehrgangs
Leitsatz (Autor)
Eine Umschulung zum Automobilkaufmann für einen vorbestraften Arbeitslosen kann mit der Begründung abgelehnt werden, dass er in dem Umschulungsberuf wegen der Verurteilung voraussichtlich nicht dauerhaft eingegliedert werden kann.
Quelle: Pressemitteilung des SG Dortmund v. 27.05.2015
Zum Volltext: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178086&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
4. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)
4. 1 Sozialgericht Mainz, Urteil vom 16.12.2014 - S 16 SO 8/14 - (nicht rechtskräftig), Berufung anhängig beim LSG Rheinland-Pfalz unter dem Az. L 5 SO 25/15
Gleitsichtbrille - Sozialhilfe - verfassungskonforme Auslegung des über § 42 Nr. 2 SGB XII anwendbaren § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII
Sozialhilfeträger muss die Kosten für die Anschaffung einer medizinisch notwendigen Sehhilfe übernehmen. Dieser Anspruch ergibt sich aus einer verfassungskonformen Auslegung des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII.
Leitsatz (Autor)
Für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII können die Kosten einer Gleitsichtbrille nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII übernommen werden ( BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvL 1691/13 ).
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Mainz-16.12.2014---S-16-SO-8-14-01.pdf
Anmerkung dazu: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1840/, > Nr. 4
4. 2 Sozialgericht Detmold, Urteil vom 31.03.2015 - S 2 SO 177/14
Anwendung der Regelbedarfsstufe 1 statt 3 im Rahmen des 4. Kapitels des SGB XII für einen älteren Menschen mit Schwerbehinderung.
Leitsätze (Autor )
1. Es muss typisierend bei familienhaftem Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen, gerade auch beim Zusammenleben von Eltern mit ihren behinderten erwachsenen Kindern, davon ausgegangen werden, dass die hilfebedürftige Person der Regelbedarfsstufe 1 unterfällt, ergänzt durch die gesetzliche Vermutungsregelung des § 39 Satz 1, 1. Halbsatz SGB XII ( BSG, Urteil vom 23.7.2014, B 8 SO 31/12 R ).
2. Dieser Auffassung ist zu folgen, und zwar auch für die hier vorliegende spiegelbildliche Variante, dass ein älterer behinderter Mensch nun bei einem seiner Kinder und dessen Familie lebt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178104&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso im Ergebnis SG Detmold, Urteil v0m 31.03.2015 - S 2 SO 308/14
4. 3 Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 20.05.2015 - S 1 SO 4334/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - vollstationäre Wohnheimunterbringung - Werkstatt für behinderte Menschen - Wunsch- und Wahlrecht des Hilfebedürftigen - unverhältnismäßige Mehrkosten
Leitsätze (Juris)
Bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten Menschen entstehende Mehrkosten von rund 29% bzw. mehr als 800,-- EUR monatlich sind "unverhältnismäßig" i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII und deshalb vom Sozialhilfeträger auch unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Hilfesuchenden nicht zu übernehmen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178101&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
5. Kanzlei Otten, Berliner Platz 2, 37671 Höxter zu LSG NRW, Beschluss v. 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER - Antragstellerin hat als sorgeberechtigtes Elternteil (§ 1626a BGB) ein Aufenthaltsrecht
Nichtverheiratete Person, die EU-Bürgerin ist, hat einen eigenen Anspruch auf SGB-II-Leistungen, auch wenn sie nicht selbst arbeitet oder arbeitssuchend ist, wenn beide Partner gemeinsame Kinder haben, die bei den Partnern wohnen und sich die Anspruchstellerin um diese kümmert.
Weiterlesen: https://de-de.facebook.com/KanzleiOtten/posts/881827105230511
6. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2015 - L 9 KR 13/15 B ER
Arbeitsunfähigkeit - Eingliederungsvereinbarung - KVdA
Leitsatz (Juris)
Zur Bedeutung einer Eingliederungsvereinbarung nach § 38 SGB III für die Feststellung der AU eines Arbeitslosen in der KVdA.
Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Berlin-Brandenburg&Datum=02.04.2015&Aktenzeichen=L%209%20KR%2013/15
7. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13
Rentenversicherung - Rentennachzahlung - Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - keine Anwendung von § 40a SGB II - § 40 Abs. 4 SGB II n.F. , wonach bei Erstattungsforderungen gegenüber dem Leistungsempfänger dieser lediglich (abweichend von § 50 SGB X) 44 % der bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für Unterkunft zu erstatten hat
Leitsätze (Juris)
Hat der nachrangig verpflichtete Leistungsträger Unterkunftsleistungen gemäß § 22 SGB II erbracht, bewirken diese grundsätzlich nur insoweit eine Erfüllung nachträglich zuerkannter vorrangiger Sozialleistungen nach Maßgabe des § 107 SGB X, wie bei rechtzeitiger Gewährung dieser vorrangigen Leistungen keine entsprechenden Unterkunftsleistungen, und zwar auch nicht in Form der in den Leistungen nach § 22 SGB II der Sache nach inkludierten Wohngeldleistungen, zu erbringen gewesen wären.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock